Geknicktes kennzeichen....

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  • Ja.


    Was soll das Lamentieren? Mach Nägel mit Köpfen: Wenn der Polizist das nächste Mal seine Unkenntnis breitklopft und dir noch blödkommt damit, dann lies ihm - am besten auf der Wache und im Beisein seines Vorgesetzten - die einschlägigen Paragraphen aus seinem Gesetzbuch vor. Wenn's dann immer noch nicht geht, gibt's eine Dienstbeschwerde und/oder eine Anzeige wegen Amtsmissbrauchs.


    Dein Fahrzeug sollte dazu dann aber über jeden Zweifel erhaben sein - 100 Prozent intakt und legal.

  • Wenn der Polizist das nächste Mal seine Unkenntnis breitklopft und dir noch blödkommt damit, dann lies ihm - am besten auf der Wache und im Beisein seines Vorgesetzten - die einschlägigen Paragraphen aus seinem Gesetzbuch vor.

    Hi,
    wo kann ich genau nachlesen um welchen Paragraphen es sich in dieser Sache handlt?

  • Den Text hier hab ich zusammengesucht, mir ausgedruckt und Laminiert in den Werkzeugbehälter gelegt.


    Dann kann ich nächstesma direkt Ordentlich ablesen und gut is und muss nicht diskutieren.







    Einmal editiert, zuletzt von MAG ()

  • Junge, junge, da haben einige aber ganz schön was auszustehen... Ich hab glücklicherweise die 1b (heute A1), da konzentrieren sich die Cops gleich auf meine Rostlaube. Nur finden werden sie nix, denn sie is immer zu 100% einsatzbereit :teufel:


    Gruss


    Mutschy

  • Mal zum blossen Verständnis dieses Polizisten...


    Drosselungen in der Leistung sind kleineres Antriebsritzel, Luftdurchlass, Vergaser....
    also wie bei der M die Möglichkeiten..


    Mit denen kann doch kein Schwein von aussen sehen ob das Ding gedrosselt ist... genausowenig wie bei einem Roller.


    Der muss dein Ding doch einkassieren und prüfen lassen um eine Drossel festzustellen... oder er muss deinen Motor vor Ort auseinanderbauen und anderes ggf. nachmessen.


    Was hat der denn für Vorstellungen?


    Drosselungen sind Fahrergewicht, Reibungswiderstand und Fahrtwind... und die sind bei Stillstand nicht vorhanden...lach

  • MAG: Kleiner redaktioneller Fehler in deinem Mittelstück: Es muss heißen bis zum 28.2.1992, nicht vor. So ist es dann auch mit den anderen beiden Stücken konsistent.


    Fozzie: Der Polizist kennt einfach die DDR-Ausnahme 60 km/h nicht und meint, es dürften höchstens 50+Toleranz sein. Inkompetenz im Amt.

  • Ich nehme an das mit der Drossel hat er dann nur geschwafelt um vor seinem Kollegen (wohl noch in der Ausbildung, auf jedenfall wenig älter als ich), nicht komplett wie n depp dazustehen.


    Trotzdem finde ich es schade das ein erwachsener Mann nichtmal wenigstes (bei der Leitstelle) nachfragen kann wenn er merkt das er keine Ahnung hat, bei nem Polizisten is das dann noch 3 mal so schlimm.


    Er schien (wie damals sein Kollege) die DDR ausnahme zu kennen nur eben nicht das sie sich auf den Führerschein auswirkt. Ich nehme fast an das das einfach nicht/falsch gelehrt wird und dann steht man da und muss erklären...




    Der Satzbau fehler wurde behoben^^

  • Sich so eine Inkompetenz wider besseren Wissens gefallen zu lassen ist auch keine tolle Leistung ... wenn man sonst nichts weiter vorhat an dem Tag, kann man sich durchaus auch mal auf die Wache schleifen lassen und dort den Schichtführer das Gesetz laut vorlesen lassen. Am nächsten Tag weiß das dann auf der Wache jeder :D


    Aber wenn die Fuhre illegal ist, gibt's sowieso nichts zu diskutieren. :dash:

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