Das sind keine Möchtegernwahrheiten...
Jeder der nen 5 Gang-Getiebe unter seinem Möp zu hängen hatt, kann bergab logischwerweise schneller fahren als mit nem 4 Gang-Getriebe. Dadurch wird dir das auch keine TÜV Stelle eintragen.
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Das sind keine Möchtegernwahrheiten...
Jeder der nen 5 Gang-Getiebe unter seinem Möp zu hängen hatt, kann bergab logischwerweise schneller fahren als mit nem 4 Gang-Getriebe. Dadurch wird dir das auch keine TÜV Stelle eintragen.
Nee es ist nicht legal!
Enfach mal nen bisschen logisch nachdenken...
Wenn der 5. Gang genau wie der 4. Gang übersetzt wäre, dann wäre es was anderes. Da die MZA 5. Gang-Getrieb aber nicht so übersetzt sind ists illegal.
mfg
Im Mokick illegal. Wenn man seine S51 als Leichtkraftfahrzeug zuläßt sieht solch eine Eintragung des 5. Gang Getriebes schon ganz anders aus...
MfG
Hallo Thimmy!
Lies erst mal was ich geschrieben habe bevor du etwas verneinst, falls du meinen Worten nicht ganz folgen konntest, lies es einfach nochmal ...
Gruß, Wolfgang
Ja, dort könnte es gut möglich sein. Aber deswegen extra mehr Versicherung bezahlen, und alle 2 jahre zur HU? Nein danke^^
Aber Autobahn fahren und nicht Bundesstraßen stehen.
So leute, das ist doch alles geklärt.
5 Gang Getriebe bei ner S51, die als Mokick zugelassen wurde, ist illegal.
Und das die BE illegal war, ist auch geklärt, hab jetzt ne neue( legale).
Achja, wenn irgendeiner hier ein 5 Gang Getriebe eingetragen bekommt, dann kann das doch jeder eintragen oder?
Weil so ein Gutachten darf doch weiter kopiert werden oder?
mfg
Hey Leutz!
@ Schied1er: Schau mal hier, da hatten wir das Thema schon mit dem 5-Gang-Getriebe.Klick mich ich bin ein Link!
Greetz
FOXX
Ich weiß, das haben wir immer wieder, aber wenn wir Mods jeden Beitrag schließen würden, der schon mal dran war, ginge hier nicht mehr viel zusammen. Es ist eben in den Jahren schon über fast alles geschrieben worden, kein Wunder bei der Menge der User. So soll es auch sein in einem lebendigen Forum. ![]()
Grüße, Wolfgang
Ich wollte bei mir auch ein 5 Gang Getriebe einbauen und bin gleichmal zum Tüv gefahren und mit dem ein wenig gesprochen!! Es ist defenitiv Illegal, weil das 5 Gang Getriebe des MS50 ein anderes als die des jetzt erhältlichen 5 Gang Getriebes war! Selbst wenn es das gleiche wäre, wäre es nicht für dein Fahrzeug zugelassen! Wenn du es einbaust und es auch eingetragen haben willst, dann musst du laut Tüv Menschen mit ca. 600 bis 800 Euro rechen, da ein neues Gutachten erstellt werden muss!
Desweiteren ist dieses Getriebe zur Leistungssteigerung ( Höchstgeschwindigkeit ) gebaut und somit mit deiner Zulassung sowieso illegal!
Man sieht es natürlich nicht, aber es gibt Polizisten, die ein wenig Ahnung von Simson haben und diese auch fahren können! Es gibt bei Youtube ein Video, in der eine S51 auf einem Prüfstand steht ( Illegal??? ) und der Polizist, draufsitzt und sie fährt ( ergo auch schaltet )!! Natürlich findet man solche nicht sehr oft! Aber mir ist mein Führerschein zu viel Wert um ihn zu verlieren!!! Und ich denke, man braucht bei einem einwandfrei funktionierenden Motor mit 50 ccm kein 5 Gang Getriebe!!! ![]()
Grüße Jens
Naja das das 5 Gang Getriebe illegal ist, dachte ich mir.
Aber irgendjemand ausm Forum hier hatte die tage nen Thread über seine Schwalbe, wo er auch ein 5 Gang einbauen wollte.
Da kam es mir so, als ob der Tüver, den der User gefragt hat, das als legal eingestuft hätte.
Hab ich wohl aber falsch auf geschnappt.
Denke der Thread kann hier langsam mal zu ![]()
mfg
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