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  • Hallo,
    wennn ich meine s51 zulassen will und mir ein versicherungskenzeichen hole, darf ich ja nur 45 mit ihr fahren oder?
    oder muss man die dann anders zulassen das ich bis 75 ihre höchstgeschwindigkeit fahren kann?
    denn den führerschein mach ich den a1...

  • Ne Ne...


    Du gehst zur Verischerung deines Vertrauens und legst deine ABE auf den Tisch!


    Eine S51 hat einen Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 60km/h.
    Und als diese wird sie auch eingetragen bzw Versichtert.


    Du darfst dann, mit deinem Versicherungskennzeichen und Führerscheinklasse "M" 60km/h fahren!


    Die S70 ist mit 75km/h eingetragen! Dafür benötigst du aber einen Führerschein der Klasse A1 und ein Amtliches Kennzeichen ---> Zulassungspflichtig.


    Kurz und knapp:
    S51 = 60km/h, Führerscheinklasse "M" erforderlich, Zulassungsfrei aber Versicherungspflichtig = Versicherungskennzeichen
    S70 = 75km/h, Führerscheinklasse "A1" erforderlich, Zulassungspflichtig = Amtliches Kennzeichen




    Gruß, Nico

  • in fev steht "bauartbedingte höchstgeschwindigkeit" ... solange dein moped wirklich original ist, hast du auch keine probleme mit der rennleitung ... soweit ich das weiß sind die 60 km/h mit sozius gerechnet, heißt also, dass du alleine durchaus schneller fahren könntest (technisch gesehen)


    es gab wohl schon manche gerichte, die sagten, dass 10% über zulässiger höchstgeschwindigkeit durchaus vertretbar sind.


    is aber auch vollkommen egal ... selbst wenn es zum tüv geht werden die dir bestätigen, dass alles original ist und fertig

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