Was darf man an einer S51 alles verändern, sodass man nichts umtragen muss oder keine ABE dazu brauch. Darf man das Nummernschild an andere Positionen bringen? Darf man die Schutzbleche abmachen bzw. kürzen? Also ich möchte all das wissen, dass die Betriebserlaubnis dann ohne
Umtragung oder ähnlichem gültig ist.
Was darf man an eriner S51 alles verändern?
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Tank von S50 ranmachen
Enduro Auspuff
Schutzbleche kürzen, aber wie kurz weiß ich nicht.
Enduro Lenker
Drehzahlmesser
Seitenständer -
wie sieht das mit dem Bremslicht, darf man da die Position verändern?Un den Blinkern?
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Die Blinker vorne kannst du weiter nach unten versetzen. Allerdings sollen dann die Dichtkappen vom S51 N verbaut werden, damit durch die Entlüftungslöcher der Stoßdämpfer kein Dreck rein kommt.
Rücklicht umsetzen, da wirst du wohl ne Genehmigung dir vom TÜV holen müssen. Ich such gerade das Buch, wo sämtliche erlaubt Umbauarbeiten drin stehen, aber ich finds gerade nicht
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Genau dieses suche ich
Zur Not muss ich mal mein altes Reparaturhandbuch holen, da steht genau das Selbe drin. Haben die im Simsonratgeber 1 zu 1 übernommen
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Nabend
hab da auch gleich mal ne frage zu ist es denn eig. legal endurofederbeine zu verbauen? eig schon oder? und längere federn in die gabel zu machen?
meine jetzt natürlich beides beim s51...lg webo
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Ansonsten wärst du über die Suche irgendwann auf den User Mutschy gestossen... der hat eine informative Homepage zu sich selber und
zur Simson allgemein.Und hier ist, bevor Du suchst, der Link zu den zulässigen Simsonumbauten als PDF:
http://www.frickler.net/allesf…ter.php?user=mutschy&id=4
Aber Du kannst auch selber schauen unter: http://www.mutschy.de
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aha vielen dank an euch, frag ich nur, wieso mann das RÜcklicht und die Blinker hinten net höher stzen darf...
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Beim Schutzbleche kürzen musst Du darauf achten, dass kein Grad entsteht. Oder Du musst so einen Gummi drüber machen. (Gibt´s die noch? Früher sollte man die mal haben, waren aber schwer zu bekommen.)
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