Meine Simson S51 *fertig*

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  • Oh dachte der Gummidings kommt an Rahmen :lol:


    Na ok, muss ich nur noch was finden, was so öhnlich ist und zu Hause rumfliegt, weil wenn ich da bestell bezahl ich ja 4€ Versand :)

  • Hier mal meine Seitendeckel, im Metallic Schwarz :D
    Spraydose :lol:



    Für mein 1. mal find ich es sehr gut gelungen.



    Aufkleber hab ich vor Klarlack raufgemacht, ist doch besser oder?

  • Bei dem Nachbaumüll? Nein, kannste knicken.

  • Eh zu spät jetz ist es drauf.
    Wirft ein paar Luftblasen aber sosnt gehts.
    wasserabziehbilder kann ich mir nicht leisten 13€ 8|

  • Hab jetz andere Telegabeldings bekommen.
    Endlich kein Rost mehr =) :thumbup:

  • na du siehst doch bei meiner telegabel diese roststellen übern Blinker?


    Dieses ganze Ding hab ich jetze neu =) also auch unten wo Rad rannkommt

  • Ist die Kennzeichenhalterung erlaubt?






    Kann den Kabelbinder von dem Kennzeichen noch durch Schrauben ersetzen =D

  • Naja, sieht zumindest mal besser aus, als die Konstruktion an der das Schild wohl vorher mal dran war! :whistling:


    Da es diese Schildchen zu DDR-Zeiten ja nicht gab und demzufolge keine Befestigungspunkte vorhanden sind, kannste das Teil eigentlich ranbringen wie du meinst - Hauptsache es besteht keine Verletzungsgefahr und man kann`s gut sehen (von hinten natürlich!).


    Wenn ich Polizist wäre, würde ich mich allerdinhs fragen, warum das Schild nicht unter der Lampe am Schutzblech befestigt wurde - ist das vielleicht etwas zu kurz... :confused:

  • Hier mal §60 Abs. 4 STVZO


    (4)
    Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die das ganze Kennzeichen bei
    Fahrzeugen der Gattung a der Anlage V in der bis zum 1. November 2000 geltenden Fassung auf 20m,
    bei Fahrzeugen der Gattungen c und d dieser Anlage auf 25 m - bei reflektierenden Kennzeichen auf
    20 m; bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach Anlagen Va, Vb, Vc und Vd auf 20 m - lesbar macht. Bei
    Kleinkrafträdern, Fahrrädern mit Hilfsmotor und motorisierten Krankenfahrstühlen,
    die ein amtliches Kennzeichen führen, ist eine Einrichtung zur Beleuchtung des Kennzeichens
    zulässig, jedoch nicht erforderlich. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar
    nach hinten austreten lassen.


    Deine Befestigung sollte also kein Problem sein!


    Gruß Andre

  • Ist jetze eh ne andere dran, nur leider sieht man bei der nicht die 3 unteren Buchstaben ^^


    ja das Schutzblech ist gekürzt, aber nicht von mir =D

  • So mal ne optische Wandlung







    Besser oder schlechter?


    Wieso andere Farbe? weil auf dem Blau kein Klarlack drauf war -.- und beim tanken ist viel Farbe runtergekommen ;)


    Anregungen/Kritik erwünscht :thumbup:

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