Wie funktioniert das mit dem eintragen?

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  • ich hab ma ne wahrscheinlich dumme frage...
    wenn ich an meiner simson was umbau muss ich das doch bei ner TÜV stelle oder dekra oder so vorführen... und die tragen das dann doch ein... da frag ich mich worein?? krieg ich dann von denen n Zettel wo draufsteht dass ich das so fahren darf und nach jedem weiteren umbau n neuen?? und muss ich das auch bei teilen mit dem E- prüfzeichen? und auch bei original simsonteilen bzw von AKF die eigentlich zu anderen Modellen gehören??
    und dann hab ich noch ne frage zu LEDs... wenn ich an meinem moped beleuchtung mit leds einbau, z.b. im limadeckel oder unter der sitzbank... darf ich damit im straßenverkehr fahren solange die aussind und nur auf privatgrundstücken anmachen?? und muss sowas auch eingetragen werden??


    lg Grasfrosch

  • Moinmoin!


    Meines Wissens isses so: Wenn du zu TÜV/Dekra gehst, bekommste nen Schriebs von denen, wo draufsteht, was du hast eintragen lassen. Den Wisch musste immer bei dir führen, da er erweiternd zur Betriebserlaubnis (die du hoffentlich hast) is. Oder aber, wenn noch keine BE vorhanden is, du lässt die entsprechenden Teile gleich mit in die BE eintragen. Teile mit E-Prüfzeichen sind oftmals eintragungsfrei, aber da wird dir der TÜVer/Dekra-Mensch genauso bereitwillig Auskunft geben wie über die Frage, ob der LED-Kram montiert sein darf, oder nicht (ob u wo du das anmachen darfst, sagt er dir auch ;) ). Der wird dir dazu auf jeden Fall rechtlich verbindlichere Auskünfte geben können, als es das oftmals vorhandene Halbwissen es hier im Forum vermag.


    Wär natürlich schon schön, wenn das Ergebnis des Gesprächs mitm "Eintrager" auch gepostet werden würde, um weitere Fragen in diese Richtung zu vermeiden bzw gar nich erst aufkommen zu lassen.


    Gruss


    Mutschy

  • Da ich mich beruflich mit sowas beschäftige, hier mal ne (hoffentlich) komplette Antwort:


    Zunächst musst Du zwischen zwei Arten von "Eintragungen" (die sich mittlerweise korrekt "Änderungsabnahmen" nennen) unterscheiden. Zunächst gibt es Abnahmen nach §19(3) StVZO. Diese laufen über Teilegutachten, ABEs EG-BEs, ECE-BEs o.ä. Solche Änderungsabnahmen können von jedem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation (TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ usw.) durchgeführt werden. Voraussetzung ist das Vorhandensein eines der o.a. Prüfzeugnisse (Teilegutachten etc.). Nach der erfolgreichen Änderungsabnahme bekommst Du einen Änderungsnachweis. Dieser ist mit der Moped-BE mitzuführen. Ggfs. sind bei nächster Gelegenheit die Fahrzeugpapiere zu ändern. Mit "bei nächster Gelegenheit" ist meistens bei kennzeichenpflichtigen Fahrzeugen eine An- oder Ummeldung gemeint. Dies entfällt bei Kleinkrafträdern meistens, ausser es handelt sich um eine Leistungsänderung oder Änderung der bbH.


    Dann gibt es noch sogenannte Abnahmen nach §21 StVZO, diese dürfen nur von einem aas(mT) einer Technischen Prüfstelle (TÜV im "Westen", Dekra im "Osten) durchgeführt werden und benötigen nicht zwingend ein Prüfzeugnis. Kommt dann immer ganz drauf an, was man abnehmen lassen möchte. Nach einer §21-Abnahme wird ein neues Gutachten für das betreffende Fahrzeug erstellt und die zuständige Straßenverkehrsbehörde muss die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug neu erteilen.


    Zu guter Letzt: LED-Umbauten sind grundsätzlich unzulässig, ob Du die nun nur auf Privatgrundstücken einschaltest oder nicht, ist völlig wurst, Fakt ist, dass es unzulässige Beleuchtungseinrichtungen sind, mit deren Anbau die BE Deines Fahrzeuges erlischt.


    Ach ja: ein E-Prüfzeichen bedeutet noch lange nicht "eintragungsfrei", da damit nicht zwingend die "Verkehrstauglichkeit" nachgewiesen sein muss. Es gibt z.B. auch Motorradtachos mit E-Prüfzeichen, dieses steht in dem Fall aber nur für die geprüfte elektromagnetische Verträglichkeit. Grundsätzlich gilt hier: ein Prüfzeugnis zum Nachweis der Zulässigkeit sollte bzw. MUSS dabei sein!

  • mutschy:
    Darfst Du! Ich bin KFZ-Sachverständiger (sprich Gutachter) sowie Prüfingenieur bei der KÜS. Daher ist sowas sozusagen mein "täglich Brot".

  • hmm das mit den leds wusste ich nicht... ich hab aus so vielen quellen gehört dass man die dran haben darf aber nicht im bereich der stvo betreiben darf... hmm und mir ist noch nicht ganz klar welche umbauten in den bereich von §19 und welche in §21 fallen... im zweifel am besten dekra anrufen und fragen denk ich mal... aber sonst erstma danke für die ausfürliche antwort

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