Abwrackprämie bei Totalschaden

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  • Moin,


    ich hab mal eine Frage zur Abwrackprämie in einem bestimmten Fall, also:


    Unser 1997er Ford Escort ist seit letzten Samstag ein Totalschaden. Da wir keine Schuld haben kriegen wir den Fahrzeugwert (1.900€) wieder. Die Frage ist jetzt, ob die Abwrackprämie draufgerechnet wird, oder man entweder Fahrzeugwert ODER Abwrackprämie kriegt. Mit erhalt des Fahrzeugwertes wird das Fahrzeug ja praktisch an die Versicherung übergeben, die dann aber auch abwrackt.


    Kennt irgendjemand da den genauen Sachverhalt, am besten mit Belegen ?


    Florian

    Suzi DR650 für die ruhige Fahrt
    Kawa Ninja fürs schnelle Erlebnis

  • Hi,
    auskennen tue ich mich nicht wirklich.
    Was ich aber sicher weiß ist, dass wenn du selber dein Auto zum Schrotti bringst, dann lasse dir den Entsorgungsnachweis für die Abwrackprämie geben.
    Dann bekommst du die 2500€
    Was die 1900€ von der Versicherung angeht habe ich keine Ahnung.
    Da aber die Versichung ja nicht verlangen kann das du dir ein Neuwagen kaufst, sollten die den Wert des KFZ auch geben.
    Natürlich werden die versuchen dich mit dre Abwrackprämie dich abzuspeißen.
    An deiner Stelle würde ich denen nicht mitteilen (warum auch) das du dir ein Neuwagen kaufst.
    Ich würde von Anfang an denen mitteilen, dass du dir ein Gebrauchten sehr wahrscheinlichst holst, da du nicht viel Geld hast.


    Aber alles ohne Gewähr


    Ciao

    "Zwei Dinge sind unendlich: Das Universum und die menschliche Dummheit. Aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher." (Albert Einstein)

  • ich schreibe bewusst "wenn ich das richtig verstanden habe" :!:


    also: wenn ich das richtig verstanden habe, dann musst du zunmächst restwert und wiederbeschaffungswert unterscheiden. restwert ist das, was die gurke nach dem unfall noch wert ist, und wiederbeschaffungswert das, was ein gleichwertiges fahrzeug kostet.
    wenn du einen unfall hattest, stellt die gegnerische versicherung einen wohl eigentlich vor die wahl, ob man den vollen wiederbeschaffungswert bekommen möchte und den vertkauf der versicherung überlässt, oder, ob man den verkauf selber erledigen möchte. dann gilt wohl wiederbesch.wert - restwert = auszahlungsbetrag.


    wenn du dich also für die 2te variante entscheidest, steht dir das fz voll zur verfügung, und du kannst es demzufolge im sinne der abwrackprämie nutzen.




    so hab ich das ganze verstanden.

  • Richtig, das stimmt so.
    Lass dir das Geld laut Gutachten einfach auszahlen, behalte den Schrott und bring den selber zur Presse.

  • Na, wenn du den Restwert willst, dann gibst du entweder der Versicherung deine Karre --> nix mit abwracken
    oder du verkaufst deinen Schrott an einer der Händler, von dem das Gutachten des Restwert ermittelt hat --> auch nix mit abwracken


    Ist doch logisch, oder?
    Wenn ich meine Karre verschrotten lasse, kann ich sie ja auch nicht mehr verkaufen (oder nur an den Mann mit der Presse)

  • na die bekommst du dann nicht, wenn du den selber behalten möchtest. da wird der Restwert von dem wiederbeschaffungswert abgezogen. wäre also ideal, wenn der restwert sehr gering begutachtet wurde.

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