Kraftfahrstraße; Diskrepanz zwischen StVO/Tatbestandskatalog und Bußgeldkatalog

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Hallo!


    Ich hab mich jetzt mal mit einem Anwalt unterhalten.


    Fakt ist:
    Laut STVO §18 Abs. 1 darf man mit der Schwalbe nicht auf Krakftfahrstaßen fahren.
    Laut STVO § 49 Abs. 1 handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit.


    LautAnwalt sind die Beträge im Bußgeldkatalog „nur“ Regelsätze.
    Selbst wenn der Lfd. Nr 78 nicht greift kann eine Verwarnung ausgesprochen werden (BKatV §2)
    und die kann bis zu 35€ kosten!
    Eine Ordnungsiedrigkeit bleibt nun mal eine auch wenn im Bußgeldkatalog nichts hinterlegt ist
    :(


    Versichert ist man auch bei fahrlässiger Handlung bei grobfahrlässigen Verhalten kann es schon anders aussehen.
    Sicherheitshalber sollte man also das Schild (Zeichen 331) nicht gesehen haben
    ;)


    Fazit:
    Ich werde die Schilde einfach übersehen, bis ich das erste Mal zahlen muss.

    Ring frei! :D (jedenfalls der Mittlere Ring in Muc)


    Diskutieren wird ich mit den Polizisten sicher nicht, wer weiß was denen sonst noch so einfällt.
    Das man nicht auf Autobahnen oder Krakftahrstraßen fährt, wo es aufgrund
    der erlauben Höchstgeschwindigkeit ungemütlich wird, ist wohl klar.


    LG
    Sponga

  • Ihr macht alle den Fehler und haltet an der bbh fest - die ist aber irrelevant.
    Es geht um Fahrzeugklassen, Simsons sind in der Klasse von Fahrzeugen mit einer bbh von nicht mehr als 45Km/h. Das ne Sime schneller fahren kann und darf, liegt an ner anderen Gesetzgebung zu DDR-Zeiten. Dank Einigungsvertrag wurden die Dinger der Fahrzeugklasse mit einer bbh von 45Km/h zugeordnet, sonst bräuchte man nen großes Kennzeichen, ne andere Fahrerlaubnis etc. Die tatsächliche bbh stellt also eine Ausname dar, die sich aber nicht auf das Befahren von Kraftfahrtstraßen auswirkt. Fahrzeuge in eben dieser Klasse dürfen das nicht, Punkt.


    Also entweder ne Simme als Moped versichern und die Einschränkungen in Kauf nehmen, oder als Leichtkraftrad mit max 125ccm und max 80km/h (ist ja immer max, weniger darf immer) typisieren und zulassen, dann darf man auf Kraftfahrtsraßen, entsprechende Fahrerlaubnis vorrausgesetzt.
    Ob man nen Prüfer findet der einem ne Simme als Leichtkraftrad einträgt ist wieder was anderes, müsste dann eigentlich mehr als 50ccm haben oder vor 1983 erstmalig in den Verkehr gekommen sein.


    Chrom

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!