Dem hat ein Richter Rechnung zu tragen.
Wollte ich noch hinzufügen
Letzten endlich entscheidet der Richter darüber inwieweit das eine Straftat war oder nicht.
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Dem hat ein Richter Rechnung zu tragen.
Wollte ich noch hinzufügen
Letzten endlich entscheidet der Richter darüber inwieweit das eine Straftat war oder nicht.
Stimmt es, dass ich erstmal nen mängelschein bekomme und nochmal zeit hätte den Motor etc umzubauen oder wie läuft das ab wenn ich angehalten werde?
... Also mit größerem Motor
Bei nem größeren Motor wird das Moped erstmal eingezogen und zum Tüv verbracht der das Ding zerlegt und nachschaut!
Zusammenbauen darfst selbst und das Moped muß beim Tüv vorgestellt werden um die BE wieder zu erhalten wird ein recht teurer Spaß!
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Es gibt bei Fahrzeugen 10% Toleranz
Fertig!
Wenn sie schneller läuft und Sie nen Gutachten erstellen lassen und der Gutachter sagt das ist ne A1 Maschine dann haste Pech.
Per Gesetz bist du verpflichtet sicherzustellen, dass deine Maschine die gesetzlich erlaubte bbH. nicht überschreitet.
GESETZ!
Wies in Realität aussieht weißte Sicherlich selber....also wenn sonst nichts weiter verändert wurde dann ist die halt "eingefahren"
Quelle? Ich kenne nur das Urteil: https://www.simsonforum.de/wbb/index.php?thread/64267 ... und dieses ist nicht direkt auf eine Simson übertragbar.
Sicherstellung, Beschlagnahme und Gutachten durch einen Sachverständigen. Dein Vorschlag wäre ja auch etwas sinnlos, oder? ![]()
Es gibt bei Fahrzeugen 10% Toleranz
Fertig!
Wenn sie schneller läuft und Sie nen Gutachten erstellen lassen
Ich denke so einfach ist das auch nicht...
Also, sollte das mal soweit kommen, das ein Gutachten erstellt werden soll, dass übrigens nur in einem Gerichtsverfahren durch den amtlichen Richter in Auftrag gegeben werden würde, erstreckt sich dieses nicht nur durch das Feststellen der Höchstgeschwindigkeit und Leistung, sondern mehr durch das Feststellen einer eventuellen Manipulation des Motors. Das setzt natürlich auch die (Teil-)Zerlegung des Motors durch eine Fachwerkstatt unter Hinzunahme eines Sachverständigen (Tüv- Prüfer) voraus. Dieser muss nach Beweisen suchen, dass am Motor manipuliert wurde, zum beispiel durch Sichtprüfung nach Schleif- oder Frässpuren, usw. Und wenn da wirklich nichts festgestellt werden würde, dann kann keiner was.
Gruß Mario
![]()
Also, sollte das mal soweit kommen, das ein Gutachten erstellt werden soll, dass übrigens nur in einem Gerichtsverfahren durch den amtlichen Richter in Auftrag gegeben werden würde, erstreckt sich dieses nicht nur durch das Feststellen der Höchstgeschwindigkeit und Leistung, sondern mehr durch das Feststellen einer eventuellen Manipulation des Motors.
hahah schon wärs
Gutachten wird erstellt, wenn dein Fahrzeug beschlagnahmt oder zur Beweissicherung dient, wenn der Verdacht einer Straftat besteht oder das Fahrzeug erhelbliche Mängel aufweist etc.(alles schon gehabt)
Der Richter muss nur innerhalb von 3 Tagen bestätigen das die Beschlagnahme(also wenn die Beweissicherung verweigert wurde) rechtmäßig war und dann kommt es zu einem Verfahren
anders herum kenne ich das eig. nicht
So Leute ich habe mal ne frage:
Am Dienstag wurde ich angehalten mit altem Nummernschild. Die Polizisten haben natürlich sofort eine Anzeige aufgeschrieben.
Zu der zeit wurde meine neue Versicherung schon ausgestellt und befand sich zum tatzeitpunkt auf dem Postweg.
Auf dem Papier der Versicherung kann ich also somit belegen dass ich seit 04.03. versichert bin bzw das Moped.
Somit bin ich eventuell aus der haftpflichtsache raus aber was erwartet mich jetzt noch wegen dem "nicht angebauten" Nummernschild?
MfG
Alles anzeigenSo Leute ich habe mal ne frage:
Am Dienstag wurde ich angehalten mit altem Nummernschild. Die Polizisten haben natürlich sofort eine Anzeige aufgeschrieben.
Zu der zeit wurde meine neue Versicherung schon ausgestellt und befand sich zum tatzeitpunkt auf dem Postweg.
Auf dem Papier der Versicherung kann ich also somit belegen dass ich seit 04.03. versichert bin bzw das Moped.
Somit bin ich eventuell aus der haftpflichtsache raus aber was erwartet mich jetzt noch wegen dem "nicht angebauten" Nummernschild?
MfG
Alles anzeigenSo Leute ich habe mal ne frage:
Am Dienstag wurde ich angehalten mit altem Nummernschild. Die Polizisten haben natürlich sofort eine Anzeige aufgeschrieben.
Zu der zeit wurde meine neue Versicherung schon ausgestellt und befand sich zum tatzeitpunkt auf dem Postweg.
Auf dem Papier der Versicherung kann ich also somit belegen dass ich seit 04.03. versichert bin bzw das Moped.
Somit bin ich eventuell aus der haftpflichtsache raus aber was erwartet mich jetzt noch wegen dem "nicht angebauten" Nummernschild?
MfG
sollte dann ca 10€ kosten bin mir aber nicht sicher ![]()
Es kostet 10 EUR, wenn man ohne Versicherungskennzeichen, warum auch immer, fährt:
BKatV, Lfd. Nr. 184:
http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html
ZitatAlles anzeigenSo Leute ich habe mal ne frage:
Am Dienstag wurde ich angehalten mit altem Nummernschild. Die Polizisten haben natürlich sofort eine Anzeige aufgeschrieben.
Zu der zeit wurde meine neue Versicherung schon ausgestellt und befand sich zum tatzeitpunkt auf dem Postweg.
Auf dem Papier der Versicherung kann ich also somit belegen dass ich seit 04.03. versichert bin bzw das Moped.
Somit bin ich eventuell aus der haftpflichtsache raus aber was erwartet mich jetzt noch wegen dem "nicht angebauten" Nummernschild?
MfG
Sei mir nicht böse aber jeder normale Mensch weiß das jedes jahr am 28. Februar die Kennzeichen um 24:00 uhr auslaufen d. h. ich brauche am 01. märz ein neues! warum besorgt man das nicht 4 wochen vorher!
Dann könnte ja jeder mit einem alten Kennzeichen fahren! Ich finde wenn man eine Strafe bekommt ist gerechtfertig!
Solche Menschen die ohne Kennzeichen bzw. mit veraltetem Kennzeichen rumfahren denen gehört gleich noch der führerschein genommen! Weil sie nicht fähig sind ein Kraftfahrzeug richtig führen!
Mfg Andre
sollte dann ca 10€ kosten bin mir aber nicht sicher
Es kostet 10 EUR, wenn man ohne Versicherungskennzeichen, warum auch immer, fährt:
BKatV, Lfd. Nr. 184:
http://www.gesetze-im-internet.de/bkatv_2002/anlage_8.html
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er fährt aber mit ungültigem Zeichen, ohne wär natürlich billiger.
Es ist nicht so das ich mich nicht gekümmert habe aber dem Versicherungsmann kam dann auch was dazwischen, alles bissl dumm gelaufen.
Also ist nichts mit Punkt oder so?
MfG
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