Frage zu Rücklicht/nummernschild anbringung

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  • hallo,



    und zwar wollte ich mal fragen ob es erlaubt ist das Rücklicht bei der Simson S51 direkt hinter die Sitzbank zu positionieren?, ich habe das schon auf einigen Bildern gesehn und wollte dazu auch gleich noch fragen wie man das am besten macht? Sollte man einen Winkel aus dem Baumarkt nehmen oder sich lieber etwas selber basteln?



    Weiter wollte ich gerne noch wissen ob es erlaubt ist das Nummernschild an der Auspuffstrebe zu befestigen?




    MFG

  • guck ma hier meinst du es so wie in dem thema meine s51


    ich habe einfach das loch im obergurt genommen wo normalerweise die schutzblech halterung befestigt ist, und die lampe samt blinker mit einem kleinen distansstück dazwichen (zwichen obergurt und lampe)befestikt. die blinker kannst du ja mit den zwei ganz normalen schrauben in der lampe befestigen

  • Moin!


    Wo das Rücklicht sitzt, is so ziemlich titte, solange es sicher (zB mittels Schraubverbindung) befestigt wurde. Einfach mit Klebestreifen aufm Schutzblech ankleben is also nich. Fürs Versicherungskennzeichen gilt u.a. folgendes:

    Zitat


    §27(3) FZV:
    Das Versicherungskennzeichen ist an der Rückseite des Kraftfahrzeugs möglichst unter der Schlussleuchte fest anzubringen. 2Das Versicherungskennzeichen darf bis zu einem Vertikalwinkel von 30 Grad in Fahrtrichtung geneigt sein. 3Der untere Rand des Versicherungskennzeichens darf nicht weniger als 200 mm über der Fahrbahn liegen. 4Versicherungskennzeichen müssen hinter dem Kraftfahrzeug in einem Winkelbereich von je 45 Grad beiderseits der Fahrzeuglängsachse auf eine Entfernung von mindestens 15 m lesbar sein.


    (Quelle: gesetze-im-internet.de)


    Desweiteren is zu beachten, dass es beleuchtet sein KANN, von MUSS is nirgendwo die Rede :D


    Gruss


    Mutschy

  • Mal so als Beispiel wie es anscheinend nicht sein darf schätze ich jetzt mal:



    Ich wurde jedoch noch nicht angehalten und auch noch nicht drauf angesprochen.


    MfG
    Der Frischling

  • Wo kein Kläger, da kein Richter.


    Wenn dir aber n Cop an die Karre fahren will, schafft er es. Eben aufgrund der Vorschriften des o.g. Paragraphen.


    Andererseits: wenn sonst alles stimmt, drücken die Cops sicherlich n Auge zu ;)


    Gruss


    Mutschy

  • Es sieht schon nen bisschen schief aus, ist mir aber ansonsten nicht aufgefallen.
    Das Moped ist das von nem Kumpel, das Kennzeichen habe ich nur genauso angebracht.
    Ursprünglich war es bei mir am Gepäckträger befestigt, nur da ich den gelgentlich brauche (Gepäck, für die 2. Person als Haltegriff)
    hat es mich gestört und da mein Schutzblech hinten gekürzt ist, blieb mir keine andere Wahl als es am Federbein zu befestigen.
    Demnächst muss ich mir allerdings sowieso was neues überlegen, da ich vorhab ein paar Taschen am Moped zu befestigen.


    MfG
    Der Frischling

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