Vorfahrt genommen was krieg ich für die Reparatur

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  • Moin nachdem mir heute früh ein älterer Mann mir voll die Vorfahrt genommen hat und ich Bekanntschaft mit seiner Fahrertür gemachthab is mir bis auf ein paar Schürfwunden zum Glück nicht passiert nur meine Simme is an der Vordergabel und am Rahmenstirnrohr ordentlich verzogen. Da ich meine Simme mag würd ich sie wieder aufbauen nur hab ich eine Chance vom Verursacher dafür Geld zu kriegen hab kein Teilkasko aber Simme war nicht getunt etc. nur ne Vape drin. Polizei war da und hat alles aufgenommen.

  • Also da DIR ja die Vorfahrt genommen wurde, ist die Sache ja eigentlich sonnenklar. Der Typ hat Schuld und er bzw. seine Versicherung wird den Schaden übernehmen müssen...
    Hast du von der Polizei so einen Unfallaufnahmebogen bekommen? ich weiß jetzt nicht genau, wie der aussieht, aber auf dem müsste irgendwas von den Unfallbeteiligten stehen. An welcher Stelle bist du da genannt? An der ersten oder zweiten? Wenn an der zweiten, dann sieht es die Rennleitung auch so, dass du Geschädigter und nicht Verursacher bist.


    Haben die Polizisten auch Bilder gemacht?
    An sich müsstest du zumindest annähernd deinen kompletten Schaden in Rechnung stellen können und soweit ich weiß, auch für die Arbeitsleistung Geld von der Versicherung verlangern...Kenne mich da aber jetzt nicht 100%ig gut aus...

  • Hab noch keinen sonen Bogen bekommen war ja im Sani gelegen weil mir der Hals wehgetan hat. Der Polizist der die Daten aufgenommen hat hat aber zu mir gesagt dass ich der Geschädigte bin.

  • Hallo nightflight, ich hatte im März genau so ein Problem; Vorfahrt genommen. Simme kam zum Gutachter (verlangt meistens die Versicherung) Er sagte \"Schrott\" denn die Simme ist alt also kein grosser Zeit-Wert und die Reparatur in ner Fachwerkstatt viel teurer. Aber feststellen muss ich trotzdem; ich habe die Simme für 250€ gekauft (12/2007) , Veranschlagte Rep.-kosten 1000€ , Wiederbeschaffungswert 500€ , Fahrzeurestwert 50€(nach Unfall)Fahrzeugschadenshöhe 450€ , Vermerk: Wirtschaftlicher Totalschaden ist eingetreten.
    Ergebniss Meine leicht defekte Simme steht bei mir und dazu bekomme ich v.d. Versicherung 450€ ! damit kann ich machen was ich möchte . Und für Helm, zerissene Klamotten und Handschuh gibts auch noch Geld.
    Willst du noch näheres über Schäden o.ä. wissen, melde dich per PN
    Grüsse aus KA :bounce: v.uweka :bounce:

    :bounce:...S I M S O N :thumbup: ...... reif für die Strasse (Plasteroller jagen :D )....die Schnellstrasse :dance:

  • jepp, wenn den die Versicherung bezahlt....
    bei meinem Unfall ging es fast ein Jahr, war ein riesig Zirkus mit Anwalt und so weiter bis alles bezahlt war, obwohl die Situation auch klar war und mein Unfallgegner seine Schuld auch sofort eingestanden hat.

  • es ist nicht nur so, daß die versicherung deines unfallgegners den schaden an deiner simme
    bezahlen muß (hier vermutlich ebenfalls wirtschaftlicher totalschaden, wie bei uweka).
    bei ts wird grundsätzlich nach gutachten abgerechnet.


    es gibt aber auch noch den nutzungsausfall.
    schließlich fährt die simme ja so wohl nicht mehr nach dem unfall;
    wenn der unfall nicht gewesen wäre, hättest du sie aber nutzen können und auch wollen.
    darum gehts.
    das heißt, im gutachten wird unter \"wiederbeschaffungszeitraum\" eine anzahl an tagen stehen.
    für diesen zeitraum ist dir der nutzungsausfall zu zahlen.
    wenn ich mich recht erinnere, sind das pro tag so 10,00 eur rum.


    aber es geht ja noch weiter:
    du wurdest nämlich bei dem unfall verletzt und hast dich in ärztliche behandlung begeben.
    du kannst der gegnerischen versicherung ein attest deines weiterbehandelnden arztes
    zukommen lassen und schmerzensgeld verlangen.


    und du solltest diese kosten-pauschale für telefonate und post geltend machen.
    das ist ein pauschalbetrag, der ausgezahlt wird, denn du wirst sicher das eine oder andere
    telefonat führen, oder briefe schreiben müssen.


    falls du rechtschutz-versichert bist, würde ich damit sowieso zum anwalt gehen.
    aber auch wenn du nicht rechtschutz-versichert bist, kann es sich lohnen, den anwalt
    mit dazu zu nehmen.
    als geschädigter gehst du kein risiko ein, auf den anwalts-kosten sitzenzubleiben,
    weil die schuldfrage ja ohnehin klar ist.


    so, das ist mein gänzliches wissen darüber.
    ich hoffe, du kannst damit was anfangen.


    lg,
    kara

    [f2][shadow][c=royalblue][verdana]***Probleme sind nichts anderes, als Lösungen in Arbeitskleidung***[/verdana][/c][/shadow][/f2]


    S51 E, BJ ´84 - E-Zündung 6V
    (ist im Moment ET-Spender, wird aber wieder aufgebaut; ich versprech´s)
    und S51 B1, BJ ´89 - U-Zündung 6V
    (wird gerade generalüberholt)

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