Fragen zur Minimalelektrik

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  • Hallo!


    Ich habe zzt ne S50 mit Minimalelektrik (Schaltplan ;von moser-bs.de geklaut u modifiziert; Danke, net-narry!) u überlege, die Elektrik noch mehr von Ballast zu befreien (Schaltplan).
    Geht das so einfach oder hab ich was übersehen? Funktioniert das Bremslicht dann trotzdem? Kann ich evtl auch selber ne Rücklichtdrossel bauen, um den Kasten auch noch rauszuschmeissen?


    Gruss


    Mutschy

  • :a_zzblirre: Minimalelektrik aber Zündlichtschalter verbauen wollen :k_mauer:


    Rücklichtdrossel: raus den Kasten und Glimmlampe in Reihe geschaltet, die frißt dann die Spitzen auf

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • mit \'nem Totschalter vielleicht? und statt \'nem N-Deckel, kann man auch einen Zweiten Luftfilterdeckel verbauen :b_wink:

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


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  • minimal-E-leck-Trick ohne Blinker kann man von der Vespa abkupfern... :b_wink:


    das Massekabel der Zünderregerspule wird zur Bremsleuchte hin verlängert und dann weitergeführt zum Bremspedal, wo man den Schalter durch einen \"Schließer\" ersetzt.
    (will heißen: solange das Bremspedal nicht betätigt wird, ist der Stromkreis geschlossen. mit Betätigung des Bremspedals wird der Stromkreis geöffnet, der Strom fließt über den Glühdraht des Bremslichts zur Masse, Licht leuchtet dabei.)
    \"Nachteil\": ist der Glühfaden beschädigt, geht mit Betätigung des Bremspedals auch der Motor aus.
    - kann man aber auch als Funktionskontrolle des Bremslichts verstehen... :b_wink:


    zum Abstellen des Motors kann man auch einen einfachen Taster am Lenker anbauen, der die Versorgungsspannung der ZüSpu gegen Masse kurzschließt.


    Simson aber sprach zu ihnen: Ich will euch ein Rätsel aufgeben... (Richter 14,12)
    :eek: :eek:
    das Hooksche Gesetz der Genauigkeit:
    messe - mit einem Micrometer.
    reiße - mit einer Kreide an.
    trenne - mit einer Axt.

  • Vorschlag \"Minimalstelektrik\":
    U-GP mit innenliegender ZSP, Lichtspule 35/35W.
    Kabel für Zündunterbrechung über Taster oder Schlüsselschalter gegen Masse. Kabel von der Lichtspule splitten, eine Leitung direkt zum Rücklicht, eine Zweite zum Umschalter Abblend-/Fernlicht. Von da aus zum Scheinwerfer - fertig!


    Batterie, Ladespule, Bremslicht, Blinker - alles über...


    Chrom

  • Chrom
    So einfach kanste´s dir aber net machen. Das Bremslicht sollte schon funktionieren. Geht aber auch. In der GP is ja noch die 3. Spule. Diese wird einfach direkt mitm Bremslicht verkabelt. Wenn die Bremse betätigt wird u somit ein Masseschluss im Schalter stattfindet, fliesst der Strom von der Spule übers Kabel in die Birne u von dort aus weiter zum Bremslichtschalter. Et voilá!


    Ich weiss, eigentlich fliesst er ja andersrum, vom Minuspol (Masse) zum Pluspol (Spule), aber zur Erklärung denke ich, reicht meine obige Ausführung.


    Gruss


    Mutschy

  • Klar kann man sich das so einfach machen, Bremsleuchte ist kein muss: StvZo, §53 Abs 2: \"...Bremsleuchten sind nicht erforderlich bei [...] Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h [...]\"
    Simmen fahren zwar bauartbeding 60 Km/h, gehören aber laut Einigungsvertrages zu dieser Gruppe.


    Die Frage war ja nicht was im Straßenverkehr sinnvoll ist oder nicht, sondern nach der Minimalelektrik


    Abgesehen davon macht ne Spule in einem sich drehendem Magnetfeld keinen Gleichstom, also gibts auch kein Plus oder Minus :b_wink:


    Chrom

  • Zitat

    Klar kann man sich das so einfach machen, Bremsleuchte ist kein muss: StvZo, §53 Abs 2: \"...Bremsleuchten sind nicht erforderlich bei [...] Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h [...]\"
    Simmen fahren zwar bauartbeding 60 Km/h, gehören aber laut Einigungsvertrages zu dieser Gruppe.


    Hmmm.
    Die Frage is nur, ob das der Trachtenverein \"Grün-Weiss e.V.\" genauso sieht... Paragrafen hin oder her.


    Ich kann jedenfalls nicht ruhigen Gewissens fahren, wenn ich weiss, dass was am Möp nich richtig (vorschriftsmässig) funktioniert. Wenn die Tage besseres Wetter is, kommt eh ein justierbarer Zugschalter zum Einsatz, damit ich nich auf den klapprigen Schalter im Hinterradbremsschild angewiesen bin. Und bis dahin fungiert mein Möp einfach nur als Platzhalter, um meiner Frau nen Parkplatz fürs Auto freizuhalten :biggrin:


    Gruss


    Mutschy

  • Zitat


    Original von Chrom:
    Klar kann man sich das so einfach machen, Bremsleuchte ist kein muss: StvZo, §53 Abs 2: \"...Bremsleuchten sind nicht erforderlich bei [...] Krafträdern mit oder ohne Beiwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 50 km/h [...]\"
    Simmen fahren zwar bauartbeding 60 Km/h, gehören aber laut Einigungsvertrages zu dieser Gruppe.


    Nur hat die Simson eine ABE erteilt bekommen mit Bremslicht und damit muß es auch gehen. Oder man geht zu Tüv bzw. Dekra ... der wird sich eins lachen :biglaugh:

  • major_tom


    Das stimmt absolut, hab ich zum Thema Blinker ja/nein erst kürzlich selbst so geschrieben.
    Stichwort Blinker: Lässt man diese am Fzg hat sich das mit der Minimalelektrik ja sowieso erledigt. Lässt man diese jedoch weg (mit der Begründung das sie bei einem derartigen Fzg nicht zwingend vorgeschrieben sind), kann man gleiches auch mit dem Bremslicht tun.


    Zu bedenken ist dann nur, das alles was dran ist auch gehen und den Vorschriften entsprechen muß. Also das ins Rücklicht integrierte Bremslicht einfach nicht anzuschließen reicht nicht.


    Abgesehen davon, die Nummer mit der ABE gilt dann, zumindest theoretisch, für JEDE veränderung am Fahrzeug.


    Grundsätzlich gilt das ein Fahrzeug den Vorschriften entsprechen muß und diese in der StVZO festgelegt sind. Genau hier ist bei den meißten Simmen aber der Knackpunkt. Sie entsprechen schon im Orginalzustand eben NICHT den Vorschriften, gehören aber dank Sonderregelung trotzdem zur Gruppe der Fzg die mit dem Fs Klasse M bewegt werden dürfen. Hier liegt sicherlich Potenzial um sich mit den Trachtenträgern immer wieder streiten zu können...


    Chrom

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