Generelle Frage zu Polizeikontrollen und Rechtslage

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  • ab 92 darfst du mir der simson auch keine 60 fahren, selbst mit A 1...(weil simsons ja mit versicherungskennzeichen fahren, somit nur auf 50 (45) zugelassen sind)


    wie gesagt, sie müsste umgeschrieben werden und ein großes schild bekommen...


    janis

    :shehumper:: keine Zeit

  • Zitat


    Original von DaChiller:
    ...
    laut gesetztext darf man eine simson ja bis 60 fahren wenn sie vor 1992 angemeldet wurde, brauche ich jetzt einen beweis das irgend ein vorbesitzer die dann und dann angemeldet hat oder reicht das aus wenn die vor dem datum hergestellt wurde? ...


    Nach den Infos, die ich von Stuttgarter Bütteln habe, interessiert nicht, was auf dem Typenschild steht (Baujahr), sondern welches \"Erstzulassungsdatum\" in Deiner Zweitschrift der ABE (Papier vom KBA) steht. Hast Du keine Originalpapiere mehr, kannst Du Dir ein Baujahr aussuchen, gibst das an und das wird dann für amtlich (=real) erklärt. Nicht immer ist der deutsche Amtsschimmel logisch.

    SCIO NE SCIO.

  • Also zunächst mal, es gibt nen Thread der sich mit 60km/h und M-Führerschein befasst - und zwar >>>HIER<<<


    Kommen wir also mal dazu, bis wann wie und warum Simsons nu 6oKm/h fahren dürfen :b_wink:


    Ihr geht alle von der falschen Seite an das Problem ran, dadurch entstehen unklarheiten.


    Erstmal waren DDR und BRD irgendwann mal 2 unterschiedliche Staaten - mit unterschiedlichen Gesetzen. So auch was die Bestimmungen für Mopeds (ich nenn die Dinger ab jetzt so, gemeint sind Mopeds, Mokiks und alles, was man heute mit dem Führerschein klasse M fahren darf).
    Damals durften Mopeds in der DDR 60, in der BRD 40 fahren, in Italien gabs zB garkeine Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (kurz bbh, drum fahren zB diBlasi Klappmofas orginal knapp 70 - in Italien, hier so nicht zulassungsfähig).
    Soweit, sogut. Damals war ne Simme in der BRD ohne Leistungsreduzierung ebenfalls nicht zulassungsfähig.


    1989 fiel die Mauer, 1990 gabs dann die offizielle Wiedervereinigung. Und das ist schon wieder nicht ganz Richtig, richtig heißt die Nummer nämlich \"Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik“. Nu wird die Sache schon klarer, ab dem 3.okt.1990 galt also im Gesamtdeutschland das Gesetz der ehemaligen BRD.


    Damit entsprechen seit diesem Tag alle Simsonmopeds die dem alten DDR Recht entsprachen nicht mehr dem aktuellen Bestimmungen und dürfen im Geltungsbereich der nun gültigen Stvo nicht mehr bewegt werden.
    Also alle wegschmeißen? Ne, da hatten selbst die Politiker ein Einsehen das das so nicht funktionierte und so gab es den Einigungsvertrag. Den gabs natürlich nich extra für die Simsons, gab noch ne ganze Reihe von bestimmungen die nicht so einfach ins neue Recht übertragen werden konnten.
    Im Fall der Mopeds hat man ganz einfach beschlossen und auch festgehalten, das was in der DDR ein Moped war auch weiterhin zu dieser Fahrzeugklasse gehören sollte, trotz höherer bbh.


    So, nu is das schon mal für alle Simsons bis 1990 geklärt, aber wieso dann Februar 1992?
    Ganz einfach, damals wie heute verlangt keine Neuregelung von den Hersteller sofort die ganze Produktion umzustellen - das wäre technisch auch garnicht umsetzbar. Es gibt immer ein \"ab dem\" Datum ab wann die neuen Fahrzeuge dann spätestens den neuen Regelungen entsprechen müssen. Im Fall der Simson Mopeds war es halt Februar 1992.


    So, genug Geschichte :laugh:


    Darf nun jedes DDR Moped bis 92 60Km/h fahren? Grundsätzlich nein!
    Gäbe es irgend ein Modell, sagen wir ganz willkürlich Bj81, das laut Papiere eine bbh von nur 37 Km/h hat, darf das auch nur 37Km/h fahren, ganz einfach. Alte Westmopeds zB haben eine bbh von 40Km/h, war mal die höchste zulässige bbh für Mopeds in der BRD, dürfen die auch heute noch nur 40 fahren - ohne wenn und aber!


    Na und ein Moped aus dem Osten Deutschlands mit einer bbh von 60 und nem Bj nach 1992 darf es garnicht geben :b_wink:


    Chrom

  • Zitat


    Original von A. Nunx- Lohß:


    [...] Hast Du keine Originalpapiere mehr, kannst Du Dir ein Baujahr aussuchen, gibst das an und das wird dann für amtlich (=real) erklärt. Nicht immer ist der deutsche Amtsschimmel logisch.



    GAAAANZ GAAAANZ VORSICHTIG mit der Aussage, so einfach ist das nicht, man kann sich nicht einfach ein Baujahr ausdenken. Anhand der Rahmennummer lässt sich das Baujahr ziemlich genau bestimmen außerdem gibt es unterschiede bei den Rahmennummern, sonst könntest du ja auch sagen man kann sich einfach \'ne Rahmennummer ausdenken


    also wenn du schon kein Typenschild hast und neue Papiere brauchst: nicht einfach irgendein Jahr eintragen, sondern sich mal rumhorchen, gibt inzwischen reichlich Listen anhand derer man sein Baujahr herausbekommt

    "Ich lasse jedermann Gott so anbeten, wie er es für angemessen hält,
    und ich glaube, dass jeder das Recht hat,
    den Weg in das unbekannte Land des Himmels oder der Hölle zu nehmen,
    den er bevorzugt"

    (Friedrich II. / 30.Dez.1782)


    "Gott bewahre uns vor religiösen Eiferern"
    (Friedrich II. / unbekannt)


    "may you be an half hour in heaven, before the devil knows you*re dead"
    (irish wish, unknown)

  • Zitat


    Original von Chrom:
    Darf nun jedes DDR Moped bis 92 60Km/h fahren? Grundsätzlich nein!
    Gäbe es irgend ein Modell, sagen wir ganz willkürlich Bj81, das laut Papiere eine bbh von nur 37 Km/h hat, darf das auch nur 37Km/h fahren, ganz einfach. Alte Westmopeds zB haben eine bbh von 40Km/h, war mal die höchste zulässige bbh für Mopeds in der BRD, dürfen die auch heute noch nur 40 fahren - ohne wenn und aber!


    Genau. Hier gibt es auch keine Geschwindigkeitsbegrenzung für Leichtkrafträder (hier in der Schweiz alles mit weniger als 50ccm). Trotzdem ist die Simme mit 60km/h eingetragen.


    mfg

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