Simson DUO stark genug, um einen Hänger plus Roller dadrauf zu ziehen?

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  • Hallo!
    Wollte mir an meine DUO auch n Hänger basteln.
    Mal davon abgesehen, das das net legal ist, soweit ich weiß, ist die DUO stark genug einen Hänger, worauf ein Roller steht zu ziehen?


    Wer Infos zum rechtlichen hat, kann sich auch gerne melden.


    Danke.

    MfG
    Mario

  • ehrlich gesagt bin ich noch nie ne duo gefahren und weiß nicht, wie schnell und stark so\'n ding ist. Aber wenn ein Roller 80kg wiegt (SR50) und der Hängernochmal keine ahnung 35kg dann ist das halt so als hättest du einen 115kg schweren Beifahrer. Das schafft sie schon noch oder? Anfahren is halt dann n bisschen langsamer alles aber müsste klappen denke ich...

    :dance1: SR50 /1b, Bj. 90, 50cm³ SZ, AOA2, Luffi nach Reich, Vmax: 75-80km/h (je nach Laune und Wetter) :dance1:

  • Wie siehts eigentlich mit nem Hänger aus?
    Selber bauen und dann TÜVen?
    Oder was zugelassenes kaufen und umbauen?

    MfG
    Mario

  • Moin,


    selbst bauen und dann TÜVen könnte schwierig werden , da sie einzelnen Komponenten gewissen Richtlinien entsprechen müssen (DIN EC ISO und so).
    Ich würd mir ne alte Gurke holen und die aufmöbeln.


    Gruss,


    Andreas

  • nur mal ne dumme frage,solls ein umbebauter autoanhänger oder moped-anhänger sein?


    problem,der moped-anhänger ist nur bis 60kg gesamtmasse(24 hänger,36 zuladung)der tüv is davon denke mal nich sehr begeistert

    Bis Bald...Euer Mr.Hankey

  • Er hat doch schon gesagt dass er weiss dass es illegal is und wird sich deshalb auch keinen großen Kopf machen zwecks TÜV etc.
    Ich denke mal die Duo wirds schon noch ziehen. Auch hier gilt wieder: learning by doing :)


    MfG
    Mazze

    lieber breit grinsen als schmal denken

  • Was würde denn ne Abnahme für n selbstgebauten Hänger ca. kosten? Ist dies überhaupt möglich?


    Danke.

    MfG
    Mario

  • Ihr macht euch alle nen Kopf wo man sich garkeinen machen braucht!
    Die Zulassung einse solchen Anhängers kostet nix weil komplett unnötig. Und legal ist das ganze auch noch.
    Zitat StvZo:
    II. Zulassungsverfahren für Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger


    § 18 Zulassungspflichtigkeit.
    .
    .
    .
    (2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind:
    .
    .
    .
    4. a) zweirädrige Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und mit elektrischer Antriebsmaschine oder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen),


    b) dreirädrige Kleinkrafträder (dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und mit elektrischer Antriebsmaschine oder mit einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3),


    4 a. Leichtkrafträder (Krafträder mit einer elektrischen Antriebsmaschine mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW oder einem Verbrennungsmotor mit einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Hubraum von mehr als 50 cm3, aber nicht mehr als 125 cm3),


    4b. Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Leermasse von weniger als 350 kg, ohne Masse der Batterien im Fall von Elektrofahrzeugen, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger und einem Hubraum für Fremdzündungsmotoren von 50 cm3 oder weniger, beziehungsweise einer maximalen Nennleistung von 4 kW oder weniger für andere Motortypen,


    5. motorisierte Krankenfahrstühle (einsitzige, nach der Bauart zum Gebrauch durch körperlich behinderte Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit Elektroantrieb, einem Leergewicht von nicht mehr als 300 kg einschließlich Batterien aber ohne Fahrer, mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 500 kg, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 15 km/h, einer Breite über alles von maximal 110 cm und einer Heckmarkierungstafel nach der ECE-Regelung 69 oben an der Fahrzeugrückseite),



    Zitat Ende.


    Also nix mit Zulassen oder Abnehmen.
    Das ein Duo bauartbeding schneller als 45Km/h fahren darf macht nix, ist durch die Sonderregelung für Kraftfahrzeuge der ehemaliugen DDR geklärt. Bedeutet aber das man mit Hänger nicht schneller als 45 Km/h fahren darf. Schneler wird ein Duo aber mit Roller hinten drauf auch kaum sein, ausgenommen vielleicht Bergab


    Edit:
    Ups, ein bischen breit geworden, dann mal anders

  • Muss dann die DUO als Moped zugelassen sein oder auch nur als Krankenfahrstuhl über 30 km/h?


    Heißt für mich im Klartext:
    Ich kann den so bauen, wie ich will, wenn ich die Maße einhalte und das Ding beleuchtet ist?


    Danke.



    *edit* Wie hoch, lang, breit darf er sein? *edit*

    MfG
    Mario

  • Also nochmal ganz kurz zum mitschneiden (sorry, dass ichd en Thread nach so langer Zeit wieder hochholen muss)


    Darf ich (nach dem was da oben steht) wirklich alles selbstgebaute an meine Simme dranhängen??? (Schwalbe)


    Weil ich war vor einiger Zeit mal beim Tüv und die wollten mir verklickern da muss alles dran was auch an einen Autoanhänger dran kommt und zusätzlich muss das ganze dann noch vom Tüv abgenommen werden.
    Wäre über zahlriche Antworten sehr dankbar!
    Simschrims

  • ist quatsch solange du die abmessungen einhältst und das ganze ausreichend beleuchtet ist ist alles knorke...


    ach ja thema zieht eine simme einen anhänger mit noch ner simme:
    ja macht sie schon Aber nur mit einem schmerzfreíem fahrer.
    ich hatte des letzt mal knapp 130kg dran erstens macht das bergab nicht allzuviel spass und bergauf auch nciht!!
    stellt euch vor ihr fahrt bergauf, seid irgendwann auch mal im 1ten angekommen man wird immer langsamer immer langsamer gibtvollgas irgendwann fängt die kupplung an zu rutschen die grade neu eingestellt war und es geht nicht mehr vorwärts sondern rückwärts.
    man streckt die füße raus um nicht umzufallen zieht die vorderbremse (die nichts bringt) und einem fällt auf man hätte die hintere benutzen sollen. es geht immernoch rückwärts.
    mit einem beherzten sprung rettet mal sich vom moped und sieht wie das moped (mit den grade frisch lackierten verkleidungsteilen) relativ unsanft den berg hinuntergezogen wird. nach 50 metern bleibt das moped dann auch liegen und man hat eine weitere freizeitbeschäftigung mit lustigem spachteln schleifen und lackieren...


    diese geschichte beruht auf eine wahren begebenheit und ist nicht zum nachahmen zu empfehlen...


    ich fahre meine mopeds nur noch mim auto


    ps: ne duo hat nochn gewisses eigengewicht und auch immernoch nur nen 50ccm motor


    gruß fino :b_wink:

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