wer hat recht????

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  • ich hab neulich mit meinem daddy ne diskussion geführt.


    folgendes: in meinen papieren steht: anbau schallzeichen
    das soll ja der drosselkrümmer sein. da steht aber kein durchmesser oder drossel oder son scheiss dran. darf ich einen anderen auspuff dran machen????


    mein dad sagt: bauliche veränderungen die eine leistungssteigerung herbeiführen sind verboten


    ich sage: wenn es in den papieren nicht ausdrücklich verboten ist, darf ich es machen, da es sich ja um ein originalteil handelt


    wer hat jetzt recht???


    P.S.: ich meine den originalen krümmer von der s 53

  • dein dad. Es muss nicht in den Papieren stehen, es darf nicht vom Orginal abweichen, falls nicht extra beschriebn wurde, das das erlaubt is. du musst dann immer zum tüv!
    --
    MfG Fragga
    Simson: SR50 C
    -bj 1988
    Möge das Möh mit dir sein.
    Simson - das einzig wahre auf deutschen Straßen!!

    MfG Fragga


    Fahrzeug:


    Mazda 626 GD von 1990 - 2,0i 90 PS!

  • Also soweit ich weiß steht bei den Drosselkrümmern die Geschwindigkeit drauf, und das muß so bleiben.Außerdem Müssen Leistungssteigernde Umbauten Immer Eingetragen werden, weil ja die im Brief angegebene Höchstleistung nicht mehr stimmt.

    [glow=#0000FF,4]Schwalbe, Habicht, Spatz und Star und die Ganze SIMSONschar[/glow]

  • 1. auf meinem krümmer steht gar nix
    2. es ist doch nur ein krümmer eingetragen. das kann ein drossel oder tuningkrümmer sein. da steht nirgends was für ein krümmer da angebaut sein muss
    3. die angegebene höchstgeschwindigkeit stimmt eh nimmer. is original schon 20 überschritten

  • Es ist aber verboten, oder du musst zum TÜV. Friesieren ist generell verboten! Dadurch erlischt dein Versicherungsschhutz und deine Betriebserlaubnis, d.h. das Fahrzeug darf im öffentlichen Straßenverkehr nicht mehr bewegt werden!
    --
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  • woher willst du eigentlich wissen das "anbau schallzeichen" ein drosslkrümmer is? Ich kenn mich halt nich damit aus, aber von mir aus kann damit auch ne Hupe gemeint sein :p
    --
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  • Ich hab noch nie gehört das man ne simson drosseln muss, jedenfalls die alten nicht, nach ddr gesetz durften die halt 60 fahren und nach ein paar "reperatur schleifarbeiten" am Zylinder sogar noch mehr! mit einer simson kann man eigendlich nicht ZU schnell fahren (jedenfalls nicht außerhalb der Ortschaft) und die polizei soll sich lieber mal um die wirklichen raser kümmern und nicht um uns jugendlichen, die nur ein paar kmh mer aus den Buden rausholen!


    is meine Meinung dazu!
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  • Er hat aber eine neue Simson und die ist auf Mofa gedrosselt und er darf nur Mofa fahren und wenn er jetzt nen anderen Krümmer dran macht sprich das Ding schneller fährt er dann ohne Führerschein.
    Mit den Bullen haste schon Recht.
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  • Ich kenn das mit dem Drosselkrümmer nur von der MZ und da ist ne 80 Eingestanzt. Steht Für Drossel auf 80 km/h.

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  • Naja, wenn einer mit 130 mitm BB3 und orginalfahrwerk durche gegend heizt, dann schützendie bullen ihn ja nur vorm suizid! Aber bis 80 is doch alles OK!




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  • :smokin:
    Dein Dad hat recht! Alles was nicht Original ist und in Verbindung mit einer Leistungssteigerung steht muss vom TÜV abgenommen werden. Davon mal abgesehen, daß ich von einem Drosselkrümmer auch noch nichts gehört habe (aber das muss ja nichts heissen - man kann nicht alles kennen und warum soll es das nicht geben für die Mofa fahrer?) ist das ändern des Drosselkrümmers sofern er nicht in den Papieren steht Eintragungspflichtig. D.h. Wenn in Deinen Papieren der Drosselkrümmer drinsteht, muß der auch drinbleiben sonst verlierst Du Deinen Versicherungsschutz und die ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis - Abnahme für den Straßenverkehr). Dies würde dann Punkte und auch Fahrverbot, Bußgeld und überhaupt Strafe bedeuten. Sollte in Deinen Papieren nichts von Drosselkrümmer drinstehen, kannst Du den auch gegen einen normalen Krümmer tauschen, ohne daß das Fahrzeug seine ABE verliert. Du würdest dann nur in Gesetzeskonflikt bzgl. Deiner Fahrerlaubnis kommen, wahrscheinlich auch mit dem Versicherungsschutz. Aber VORSICHT: Es muss nicht ausdrücklich etwas von einem Drosselkrümmer drinstehen. Es kann auch z.B. über die Höchstgeschwindigkeit geregelt sein. Und wenn die von Hause aus schon um 20 km/h überschritten wird, dann hast Du jetzt schon ein Problem, was die Bullen nicht interessiert und wofür die Dich auch mitnehmen können. Aber wie Schwalbenschrauber geschrieben hat, kann ja auch mit Anbau Schallzeichen eine Hupe gemeint sein. Vorsicht mit bescheidenem Beamtendeutsch!
    Gruß
    :smokin:
    --
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