meines Wissens war das zuerst nur für Sachsen Anhalt gedacht und dann soll wohl inzwischen doch für ganz Deutschland
Jetzt 60 km/h auch für Re-Importe in Sachsen-Anhalt
Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren
-
-
Quote from Schubi07
"alte Steuerkarte"
Weil die ja auch ein Reimport haben kann

Die können doch nur die Mopeds haben, die in der DDR auch auf der Straße waren.
Quote from Schubi07"oder einen Kaufvertrag"
Hm, allerdings sagt ein Kaufvertrag nichts darüber aus ob das Fahrzeug auch in den verkehr gebracht wurde.
Wenn das aber reichen sollte, dann müsste es der sein, als das Moped neu im Laden gekauft wurde.
Also kurzum, es ist wie bisher,
muss ein Nachweis bringen das das Moped in der DDR auf der Straße war um über eine 21er Einzelabnahme eine BE mit 60km/h zu erlangen.
Nach dem was auf der BMV Seite steht, sehe ich das auch noch nicht, das es in trocken Tüchern ist.
-
Die gute Frau war offensichtlich sehr angenervt aufgrund der Tatsache, daß demnächst womöglich zahlreiche solcher Anträge eingehen könnten.
Deshalb auch diese halb durchdachten Argumente ihrerseits.
Naja mal abwarten wie sich das noch entwickelt.
-
Ich nehme mal an die ist angenervt aufgrund das da jetzt Leute fragen und da hingehend nichts Fix ist, also das von BVM da die rechtlichen Grundlagen dazu nicht haben.
Was dir ja gesagt hat, ist ja im Grunde das, wie bisher läuft um zu sortieren wer eine 60km/h erlangen kann oder nur eine mit 50km/h.
-
Da meinte die nette Dame vom Amt ich müsse nun nachweisen, dass mein Moped vor 1992 in Verkehr gebracht wurde.
Der Nachweis erfolgt durch das auf dem Typschild eingeprägte Baujahr. Nicht zulassungspflichtige Fahrzeuge gelten als in dem Baujahr erstmals in den Verkehr gekommen, wenn der genaue Tag des erstmaligen in den Verkehr kommens nicht (mehr) bekannt ist.
-
Als ich Sie auf das auf dem Typenschild stehende Baujahr ansprach sagte sie, das spielt keine Rolle was da steht. Das hieße nicht, dass das Moped auch in dem Baujahr in den Verkehr kam.
Als ob diese Fahrzeuge massenhaft auf Halde standen.
Wahrscheinlich wusste sie wirklich nicht so recht wo vorn und hinten ist.
-
Und wenn das originale Typenschild nun nicht mehr vorhanden ist ?
-
Als ich Sie auf das auf dem Typenschild stehende Baujahr ansprach sagte sie, das spielt keine Rolle was da steht. Das hieße nicht, dass das Moped auch in dem Baujahr in den Verkehr kam.
Dann würde ich ihr mit einem H-Kennzeichen für ein zulassungsfreies Fahrzeug "drohen".
Wahlweise kann sie auch im Leitfaden zur Ausfüllung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zu Feld B nachlesen:Feld B: Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs
Das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme bezeichnet den Tag, an dem für das Fahrzeug erstmals (im Inland oder im Ausland) ein amtliches Kennzeichen oder aber ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt worden ist.
Ist das Datum der Erstzulassung bzw. der erstmaligen Inbetriebnahme nicht bekannt, ist wie folgt zu verfahren:
• nur Tag nicht bekannt es ist der 01. des Monats einzutragen,
• Monat nicht bekannt es ist der 01.07. des Jahres einzutragen,
• Jahr nicht bekannt es ist der 01.07. des Baujahres einzutragen,
ggf. ist das Baujahr zu schätzen.
Das Datum ist wie folgt darzustellen: TT.MM.JJJJ (z. B. 04.10.2005).
Bei zulassungsfreien Fahrzeugen ist der Tag der ersten Inbetriebnahme einzusetzen. Handelt es sich um kennzeichenpflichtige Fahrzeuge (§ 4 Absatz 2 FZV), so ist der Tag der ersten Zuteilung eines Kennzeichens maßgebend.
-
"MOTORRAD":
60 km/h oder 45 km/h? Gleichstellung reimportierter Simson-KleinkrafträderReimportierte Simson-Kleinkrafträder sorgen seit Jahren für Streit: Dürfen sie wie "echte" DDR-Simson 60 km/h fahren? Oder gelten für sie die…www.motorradonline.de(das sind "mindestens zwei Wörter"! ...)
(und nochmals "mindestens zwei Wörter")
Simson Reimport 60 km/h: Regeln & Ablauf 2026 | SausewindDürfen Simson Reimporte 60 km/h fahren? Voraussetzungen, Stichtag 28.02.1992, Gutachten nach § 21 StVZO und Stand in den Ländern. Jetzt prüfen!www.sausewind-shop.com -
meines Wissens war das zuerst nur für Sachsen Anhalt gedacht und dann soll wohl inzwischen doch für ganz Deutschland
Hi @ll, wie ich bereits erwähnte, soll das in jedem Bundesland so werden. JETZT ist es z.b. aich in Sachsen so. Und ich denke, da wird auf Dauer kein Bundesland hinten an bleiben
mfg
Gerald
-
seht selbst.
-
Beschlossen, aber umgesetzt ist bisher nicht.
Bisher steht es nicht im offiziellen Verkehrsblatt.
Participate now!
Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!