Legal? §21 Gutachten vorhanden

Willkommen! Melde dich an und mach mit – schreiben, antworten, austauschen.
Jetzt registrieren

  • Ist doch gang und gäbe wenn keine Zweitschrift vom KBA bekommst

    Das schon, aber wenn die politik den Hahn komplett zudrehen wollte, indem sie keinem Mokick mehr neue Papiere ausstellen, die jetzt aber welche bekommen würden. So meinte ich das

  • Da ginge nur wenn sie aktuelle StVZO/FZV ändern würden und das würde alle betreffen und nicht nur ein KKR von einen Hersteller.


    Genau deswegen bin ich auch skeptisch bezüglich der Sache, das auch Simson - Reimports 60km/h dürfen sollen, weil es dazu eine Gesetzliche Regelung erst mal geschaffen werden muss.

    Wie sollen denn sonst die Regelung in Einigungsvertrag auf einmal für Reimporte gelten ?

    Den Einigungsvertrag kann man jedenfalls nicht ändern.

    Und wie in in einigen Artikel geschrieben wurde man interpretiert die Regelung im Einigungsvertrag neu.

    Hm wie soll das gehen wenn darin der Ort des erstmaligen in Inverkehrbringen genannt wird ?

  • Vielleicht kommt ja auch was ganz kreatives:" Alle Simson-Fahrzeuge dürfen 60km/h fahren, vorausgesetzt sie haben einen Elektroantrieb"

    Wir warten mal ab, es wäre nicht das erste Mal, dass Versprechen und Realität differieren.

  • Na mit alle Simson-Fahrzeuge dürfen 60km/h wird schon mal nichts, weil ja welche gibt die noch nie 60km/h durften.

    60 will man da auch so wirklich nicht damit fahren damit.

    Ja, da hast du recht, dann korrigiere ich das in "Simson-Fahrzeuge deren bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit gem. Werkvorgabe bzw. baugleiche Fahrzeuge auch wenn diese aus dem Ausland reimportiert wurden"

    Bin aber trotzdem gespannt auf die Regelung, wenn das dann wirklich so kommt.


    Eine Regelung wie angekündigt wäre aber zu einfach.

  • Na mit alle Simson-Fahrzeuge dürfen 60km/h wird schon mal nichts, weil ja welche gibt die noch nie 60km/h durften.

    60 will man da auch so wirklich nicht damit fahren damit.

    Zum Beispiel Exportmodelle :popcorn:

    ckich:"mit entsprechenden Grundkenntnisse, ist eine Fehlersuche an ein so einfach gestrickten Fahrzeug keine Herausforderung." :panic:

  • Das müsste doch alles umgetragen worden sein, nicht?
    So weit ich weiß kann eine neue Regelung nicht alte Errungenschaften, vor allem beim Führerschein, ändern. Deshalb dürfen die alten Führerscheine ja auch noch 7Tonnen fahren.
    Ich selbst bin da eh lange nicht mehr dabei, leider.

    Wenn Du in der DDR Klasse M hattest, KKR bis 60kmh, bekommst Du jetzt AM, bis 45kmh. Hast Du dann noch die alte Errungenschaft?

  • Wenn Du in der DDR Klasse M hattest, KKR bis 60kmh, bekommst Du jetzt AM, bis 45kmh. Hast Du dann noch die alte Errungenschaft?

    Ja, weil durch Nationale Regelungen weiterin in Deutschland ein KKR mit 50 und 60km/h fahren darfst.

    Im em Falle ist es so, das selbst Leute die den Führerschein gerade neu machen, von diesen Regelungen auch profitieren.

  • Ja, schon, nur früher konnte ich im In- und Ausland bis 60kmh fahren.

    Hier vergisst du was entscheidendes, das war ja im Prinzip nur möglich innerhalb der sogenannten "Bruderstaaten" und die haben den DDR-Führerschein anerkannt bzw. die "Bruderstaaten" haben sich gegenseitig die Führerscheine anerkannt.

    Das ist der springende Punkt dabei, sonst wäre das auch nicht drin gewesen,

    Hier kommt auch noch dazu das zb. in Tschechien die Moped auch 60km/h durften.


    Ein BRD Führerschein war früher nicht automatisch überall im Ausland gültig nur wenn das jeweilige Land den auch anerkannte.


    Wenn in ein nicht EU Land fährst, musste vorher auch abklären ob da der EU Führerschein anerkannt wird.

    Um zb. in den Staaten fahren zu dürfen, ist ein Internationaler Führerschein nötig.


    Ich kann mich noch erinnern das so einige westliche Länder nach der Wende den DDR-Führerschein nicht anerkannten.

    Edited once, last by ckich ().

Participate now!

Don’t have an account yet? Register yourself now and be a part of our community!