S51 - Antrag ABE beim KBA abgelehnt

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  • Hallo zusammen,


    ich versuche herauszufinden, ob meine Simson S51 ursprünglich ein Exportmodell war.


    Hintergrund ist, dass mein Antrag auf Ausstellung einer ABE beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) abgelehnt wurde. Als Begründung wurde angegeben, dass es sich nach den vorliegenden Daten um ein Exportmodell handeln soll.


    Nun versuche ich nachzuvollziehen, woran das konkret festgemacht wird.


    Das Typenschild ist im oberen Bereich leider stark beschädigt bzw. abgeschliffen. Genau dort könnten sich möglicherweise Hinweise befunden haben, die heute nicht mehr lesbar sind.


    Daher meine Fragen an die Experten:


    • Woran erkennt ihr ein Exportmodell?
    • Welche Merkmale zieht das KBA üblicherweise zur Beurteilung heran?
    • Welche Exportkennzeichen finden sich direkt auf dem Typenschild?
    • Wo auf dem Typenschild wurden solche Hinweise üblicherweise angebracht?
    • Reicht allein die Fahrgestellnummer aus, oder müssen weitere Merkmale vorhanden sein?


    Folgende Hinweise auf Exportmodelle sind mir bisher bekannt:


    • Aufdruck „CM 500, CS, …“ oder ähnliche Kennzeichnungen
    • Länder- bzw. Importeurschilder
    • Abweichende Typbezeichnungen


    Besonders interessiert mich, ob im oberen Bereich des Typenschilds – dort, wo meines beschädigt ist – üblicherweise Exporthinweise oder länderspezifische Kennzeichnungen angebracht waren.


    Anbei eine Zeichnung des Typenschilds mit markierter Schadstelle.


    Vielleicht kann jemand anhand der Position der Beschädigung einschätzen, ob dort relevante Exportmerkmale gestanden haben könnten.


    Vielen Dank für eure Hilfe und Erfahrungen!

  • Ich würde meinen da ist CM50 eingeschlagen

    Über "VEB Fahrzeug" also da wo jemand darauf rum gekloppt hat.

    Da oder rechts ist bei den Ungarn ua. CM50 eingeschlagen.

    Denn mal deine FIN bist auf die zwei letzten Zahlen bekannt gibst, können wir mal schauen ob die in ein bekannt Reimport Bereich liegt.

  • Das sind definitiv Überreste von CM50, quasi untereinander eingeschlagen wenn man das Typenschild auf die rechte Seite kippt. Habe ich vor gar nicht langer Zeit genau so schon mal in echt gesehen. Mit denVoraussetzungen und wenn z.B. davor oder/und dahinter schon bekannte Exportnummern sind, ist die Ablehnung höchstwahrscheinlich. Das hängt nicht nur von den Merkmalen an sich ab. Nicht alle Typenschilder sind gekennzeichnet. Auch gar nicht auffällig, dass das Schild nur in dem Bereich beschädigt ist! :/

    SR50CE S70E KR51/2L S51B1-4

  • Du kannst auch über eine 21er Abnahme 60kmh Bekommen. Das hängt allerdings davon ab wie der Prüfer und die Zulassungsstelle bei dir drauf ist.

    Manchen ist das schlichtweg egal.

  • Vermutlich war der Antrag ans Verkehrsministerium das alle Simson 60km/h der Auslöser sich mal das genauer anzuschauen.


    Kurz, das Verkehrsministerium Ende letzten Jahres dahingegen entsprechen durchgegriffen und die entsprechenden Stellen in den Bundesländer angewiesen , das sich alle Zulassungsstellen an geldenes Recht halten zu haben bzw. dieses umzusetzen.

    Heißt nun, das ab Februar keine Zulassungsstelle über eine 21er Einzelabnahme mehr eine 60km/h BE als KKR erteilen darf wenn nicht belegt wird, das es eine solche hatte bzw. in der DDR auf der Straße war.

    Also nur noch mit 60km/h als LKR oder halt als KKR mit 45/50Km/h.


    Ua. in Sachsen hatte man immer noch eine bekommen und man kann im verschiedenen Forums lesen das damit Schluss ist.

    zb. https://www.simsonforum.net/th…ostID=1225408#post1225408

    KBA ab '26 KEINE 60km/h Betriebserlaubnisse mehr - DDRMoped.de


    Vor ca. einen Monat, habe ich auch eine 60km/h BE über eine 21er Einzelabnahme erlangt, zum Moped war allerdings ein KBA- Zweitschrift mit 60km/h.........


    ....in uralten Zeiten :i_troest: . Kann man ja auch als Gute- Nacht-Geschichte verwenden!

    (Von Simson-Oppa an Simson- Enkel) :biglaugh:

    Jetzt weiß ich wieder warum man ua. sagt, "Früher war alles besser"

    Früher hatte das KBA keine Bilder verlangt.......

    Früher hatte das KBA keine Gebühren verlangt wenn der Antrag abgelehnt wurde.

    Früher ( vor 2010) hatte man auch hier über eine 21er Einzelabnahme eine 60km/h BE erlagt ohne Fragen und Belege zu dem ob das Moped in der DDR auf der Straße war.

    Ich könnte da jetzt noch mehr auf zählen, aber gut.

    Edited once, last by ckich ().

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