Typenschild und Frage zu Tüv

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  • war ein offizielles Schreiben wohl vom KBA an alle Zulassungsstellen
    und auch an die Prüforganisationen ist das wohl gegangen

    Ganz bestimmt nicht, das KBA ist als Bundesbehörde gegenüber Landesbehörden wie z.B. Zulassungsstellen nicht weisungsbefugt.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • In Brandenburg ist ein Schreiben vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung an alle Prüforganisationen verschickt worden, das Prüfstellen nicht mehr auf eigene Faust eine 60Km/h Eintragung erstellen dürfen.

    ...und gemäß EU Recht nur eine 45km/h Zulassung zulässig ist.

  • In Brandenburg ist ein Schreiben vom Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung an alle Prüforganisationen verschickt worden, das Prüfstellen nicht mehr auf eigene Faust eine 60Km/h Eintragung erstellen dürfen.

    ...und gemäß EU Recht nur eine 45km/h Zulassung zulässig ist.

    45kmh ist falsch, weil es ja um Fahrzeuge geht, die vor 2000 in Verkehr gebracht wurden.

    Die haben offensichtlich keine Ahnung.

    Richtig wäre 50kmh.

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