Papiere und Typenschild

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  • Und könnte ich das irgendwie mit KBA Papieren grade biegen oder brauche ich nen neuen Rahmen?

    Beim KBA bekommste fürn Reimport keine.

    Steht auch auf er KBA-Seite.


    Einziger Weg ist, über eine 21er Einzeiabnahme eine Betriebserlaubnis zu erlangen und mit 50kmh V-max abfinden.

    Bedeutet aber auch das die auf 50km/h gedrosselt werden muss.


    Einen anderen Rahmen mit echten/ gültigen Papieren und mit eine nicht selbst eingekloppt FIN muss man erstmal bekommen, und wenn wird dafür ein Vermögen verlangt.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Danke für die guten Antworten.

    ok danke, könnte ich theoretisch den Verkäufer dafür drankriegen weil ich auf dem Kaufvertrag die Bestätigung habe dass die simme in der BRD aufgrund der Sonderregelung 60 kmh fahren darf und dies ja nicht zutrifft?

    Hat jemand von der rechtlichen Seite vill na Ahnung?

  • ok danke, könnte ich theoretisch den Verkäufer dafür drankriegen weil ich auf dem Kaufvertrag die Bestätigung habe dass die simme in der BRD aufgrund der Sonderregelung 60 kmh fahren darf und dies ja nicht zutrifft?

    Hier ist schon Urkundenfälschung / Straftat

    erwähnt worden.

    Du kannst bzw. solltest den Verkäufer wegen Urkundenfälschung anzeigen, schließlich hat er dir eine Gefälscht, als echte mit dem Moped dir verkauft und damit ist der Straftatbestand erfüllt.

    Schau ins Gesetz

    § 267 StGB - Urkundenfälschung - dejure.org

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Ein Anzeige wegen Urkundenfälschung kann man machen. Dann ermittelt die Staatsanwaltschaft (Strafrecht).

    Vielleicht kommt dabei aber gar nix raus, weil nicht zu beweisen ist, wer die Fälschung gemacht hat.


    Für den Käufer bringt die Anzeige aber keinen Vorteil.

    Ich würde eher den Kauf rückgängig machen (Zivilrecht),weil die Kaufsache durch die gefälschte Urkunde deutlich weniger Wert ist. Eine Anzeige kann man ja zumindest androhen.

  • Solltest mal ins Gesetzt schauen wann der Straftatbestand bereist erfüllt ist.

    Für dich ist offensichtlich klar, dass der Verkäufer die Papiere gefälscht hat. Ich frage mich gerade, ob der Richter das Genauso sieht.

  • Nö,

    ich frage mich gerade, ob du das was im Gesetz steht unter Punkt 1, gelesen hast und verstehst :kopfkratz: Offensichtlich nicht.

    1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Und nun?


    Wer en Fahrzeug mit einer gefälschten Urkunde (weiter)verkauft, hat sie dann hergestellt, verfälscht oder gebraucht?

  • 1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


    Und nun?


    Wer en Fahrzeug mit einer gefälschten Urkunde (weiter)verkauft, hat sie dann hergestellt, verfälscht oder gebraucht?

    Hast es immer noch nicht verstanden ?

    Wer ein Fahrzeug mit einer gefälschten Urkunde verkauft, der gebraucht eine unechte Urkunde und das allein reicht schon.

  • Ist wie mit Diebesgut. Der jetzige der dir unwissentlich Diebesgut verkauft, ist genauso der hehlerei strafbar.


    Wenn dir jemand ein moped verkauft mit gefälschten papieren/manipulierten Fahrgestellnummer, hat der jenige gesetzeswidrig gehandelt, und wird auch zur Rechenschaft gezogen, außer natürlich er kann nachweisen von wem er es in diesem Zustand gekauft hat, dann könnte es nur ein blaues Auge geben.


    Will damit auch sagen, verkaufe den kram jetzt nicht weiter, du bist dann nämlich garantiert dranne, da dir der Betrug bekannt ist.

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