Simson versichern Stand 2023

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  • Hallo zusammen,

    ich bin noch nicht im Besitz einer Simson aber aktuell auf der Suche nach einer S51.

    Durch viele wunderbare Communities wie dieser hier findet man viele Informationen zu Wartung und Technik, was ich schön finde.


    Wo ich allerdings noch nicht ganz durchblicke ist das Thema Versicherung und Papiere. Es gibt einige Erklärung dazu, die sind leider oft schon über fünf Jahre alt.


    Ich habe vor kurzem den Hinweis bekommen, dass man seit neuestem nur eine Simson mit originalen Papieren versichern kann.


    Ist das korrekt? Was ist mit Simsons, deren Papiere nicht mehr da sind?


    Was sollte ich beim Kaufen einer Simson beachten, was da sein sollte, damit ich das Fahrzeug auch zugelassen und versichert bekomme?


    Ich bedanke mich für jede Antwort!

    Grüße,

    Clarissa

    Einmal editiert, zuletzt von Clarimort ()

  • Eigentlich ist es rechtlich so, dass man für eine Versicherung Papiere braucht. Gibt aber gerade bei online abgeschlossenen Verträgen oft keine Überprüfung.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Eigentlich ist es rechtlich so, dass man für eine Versicherung Papiere braucht. Gibt aber gerade bei online abgeschlossenen Verträgen oft keine Überprüfung.

    Manche Versicherungen verlangen die BE mache nicht.

    Aber ohne BE sollte man nicht draußen rum fahren.


    Die BE der simson ist doch egal ob kba oder vom TÜV oder wie auch immer Hauptsache die sind gültig.


    Ein Moped ohne Papiere kann man eigentlich nicht anmelden da man ohne nicht fahren darf.

    Aber nicht jede Versicherung kontrolliert das.


    Beim Kauf achten viele darauf das Papiere dabei sind aber ich würde meinen die wenigsten auf eBay und sonst wo haben welche.

    Man kann auch Pech haben und die BE ist gefälscht. Erkennt man auch nur wenn man sich genau auskennt.

    Ansonsten darauf achten das keine Export Merkmale vorhanden sind und ein Originales Typenschild ohne extra Eintragungen darauf.

  • Vor dem Kauf am Besten das Objekt der Wahl hier posten. Es gibt viele Leute die dir anhand der Ausstattung, Rahmennummer oder der Papiere sagen könenn ob es ein Exportmodell ist und / oder die Papiere nicht ganz legal (gefälscht) sind.

  • ... Die BE der simson ist doch egal ob kba oder vom TÜV oder wie auch immer Hauptsache die sind gültig....

    Von TÜV, DEKRA, GTÜ und den übrigen Prüforganisationen gibt es keine Betriebserlaubnis!


    Dort wird ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis erstellt, welches erst durch die Zulassungsstelle zur BE wird.


    Das Gutachten muß fristgerecht, d.h. innerhalb eines Jahres nach Erstellung bei der Zulassungsstelle vorgelegt werden, erst durch die Stempelung und Unterschrift "Betriebserlaubnis erteillt, Unterschrift, Datum" hat man eine gültige Betriebserlaubnis.

    Möchte gar nicht wissen, wieviele unwissentlich ohne BE unterwegs sind...

  • Wenn man ohne gültige BE einen Versicherungsantrag macht (mag online/offline alles gehen), dann ist man aber quasi nicht versichert. Kommt es zum Versicherungsfall und die Versicherung bekommt das mit der BE raus (i.d.R. diese ja dann Gründe nicht zahlen zu müssen), dann hattest Du nur eine "gefühlte" Versicherung.


    Einfach die Versicherungsbedingungen mal lesen :search:

    Einmal editiert, zuletzt von dad401 ()

  • Im Schadenfall prüft die Versicherung (ggf. bei Verdacht oder hohem Schaden), ob das versicherte Fahrzeug

    01- eine Betriebserlaubnis hat

    02- keine unzulässigen Umbauten vorgenommen wurden

    03- die Beiträge bezahlt sind

    04- der berechtigte Fahrer den Unfall verursacht hat

    05- kein Alk oder BTM im Spiel waren

    06- keine Fahrt zur vergleichsweisen Erzielung einer Höchstgeschwindigkeit durchgeführt wurde (Wettrennen)


    Wenn alles mit JA beantwortet werden kann, besteht Leistungspflicht.

    Nein bei xy führt zu:

    01 - Regress bis 5.000 EUR möglich

    02 - siehe 01

    03 - Regreß bis zur Höhe des Gesamtschadens

    04 - siehe 01

    05 - siehe 01

    06 - siehe 01

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Du scheinst auch nur einen "gefühlten" allumfänglichen Wissensstand zu haben...

    Ok, hab mal meine Versicherungsbedingungen gewälzt - da steht wirklich nichts zu fehlender Zulassung oder BE.


    "Verletzen Sie vorsätzlich eine Ihrer Pflichten bei Gebrauch

    des Fahrzeugs, haben Sie keinen Versicherungsschutz.

    Verletzen Sie eine Ihrer Pflichten grob fahrlässig, sind wir

    berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere Ihres

    Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Wei-

    sen Sie nach, dass Sie die Pflicht nicht grob fahrlässig

    verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen."


    Fahren ohne BE kann schon vorsätzlich sein, aber es steht eben nicht in den Pflichten. Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre ein aufgeführtes Beispiel einer Pflicht.


    Ja, in diesem Fall ist mein Wissenstand "gefühlt" allumfänglich gewesen - also mal nicht verallgemeinern!

  • Dennoch darfst Du glauben, was ich ob schrub...


    Ich verkaufe seit über 20 Jahren Versicherungen, habe also davon minimal Ahnung.


    "Fahren ohne Fahrerlaubnis wäre ein aufgeführtes Beispiel einer Pflicht."

    Das ist ein interessanter Komplex.


    Realfall:

    Tochter VN fährt mit Einwilligung VN dessen Auto.

    VN weiß nicht, dass Tochter aufgrund BTM keinen Führerschein mehr hat.

    Tochter baut Unfall.

    Polizei stellt Alk fest und keinen Führerschein.

    Beide beteiligte Kfz Totalschaden.

    VN hat Vollkasko.


    Jetzt die Quizfrage:

    A) Versicherung zahlt den Kaskoschaden und den Haftpflichtschaden komplett

    B) Versicherung zahlt weder Kasko-, noch Haftpflichtschaden

    C) Versicherung zahlt Kasko nicht, aber den Haftpflichtschaden

    D) Versicherung zahlt Kasko nicht, vom Haftpflichtschaden fordert Sie 5.000 EUR zurück


    Bitte Antwort begründen.

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