MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Beiträge von hallo-stege

    Moin Sebastian,


    der Albatros SD 50 hat die ABE Nr. G263 (vom 02.12.1992), die Unterlagen sind für jede Prüfstelle onlein verfügbar. HSN: 7860 (Suhler Fahrzeugwerke), TSN: 002000 (SD 50), Fahrzeugart 23 0000 (Lastendreirad).

    Die Fahrzeuge bis zur Erteilung der ABE wurden von der Dekra in Klettwitz per Einzelabnahme begutachtet und entsprechen im Prinzip dieser ABE.


    Gruß von Frank

    Die Antwort ist:


    Die Papiere sehen auf den ersten Blick nicht so schlecht aus, vielleicht Ersatzpapiere.

    Wenn die erste Nummer auf dem Rahmen keine 8 ist, könnte es ein Schreibfehler in den Papieren sein.

    Wenn es eine 8 ist, ist was faul.

    Zu weiterem müsste ich die (Rahmen-)Nr. mal genauer haben, dann könnte man gucken, was es genau ist.

    Für VEB Fahrzeuge.

    Danach waren das Suhler Fahrzeugwerk GmbH Fahrzeuge.

    Die durften dann auch nur 50 fahren

    Die Simson GmbH durfte als Rechtsnachfolger des VEB auch 60 km/h bauen, und zwar genau bis zum 31.12.1991, denn danach gab es sie nicht mehr.

    Allerdings sind die meisten (der wenigen gebauten) GmbH Fahrzeuge 50 km/h Ausführungen für die alten Bundesländer (=BRD), weil in den neuen Bundesländern = Ex.DDR ja fast niemand mehr Simsons kaufen wollte (und vor allem nicht gegen harte D-Mark). Das war mit vielen DDR Produkten so, man kaufte lieber Cola aus dem Westen als die selbst produzierte Cola und hat sich damit in vielen Bereichen den Ast abgesägt, auf dem man doch eigentlich saß ...

    KFZ Steuern kostet bei uns nichts bis 125ccm und max 15PS. Oder war das früher anders?

    Nöö, die schnelle 50er war immer steuerfrei ... musste halt nur ein amtliches Kennzeichen haben.


    Eigentlich sollte die Schwalbe (1963) ja auch eine schnelle 50er werden (50 ccm, 67 km/h), aber die DDR Regierung wollte ihr dann auch ein amtliches Kennzeichen verpassen, so dass sich Simson + die DDR Führung nach einigem Ringen auf die 60 km/h geeinigt haben.

    Hatte mal Ärger deswegen mit ner Vespa V50n ohne Papiere.

    Argumentiert wurde 45kmh, weil das Baujahr nicht festgestellt werden kann und ich quasi das Mopped an dem Tag in den Betrieb nehme.

    Dann hat der Tüvler ne Probefahrt mit Navi gemacht und dann gabs ne Diskussion, weil die 52kmh lief.

    Das Baujahr einer Vespa festzustellen ist nun überhaupt kein Problem, im Zweifel kann man sogar Vespa selbst noch fragen ;)

    also jetzt zu meinen fragen


    -sind KBA und DEKRA untereinander vernetzt
    -kann die KBA zu 100% sagen das mein fahrzeug ein reimport ist

    -kann es sein das auch ohne auslands erkennung meine simme ein reimport sein kann

    Antworten:

    - Nein

    - Nein, aber mit einer ziemlich guten Trefferquote

    - Ja

    Ich bin neu hier bei euch im Forum, weil ich mir einen SR50 Roller zulegen möchte und lese mich hier gerade ein......

    Hatte da auch einen Roller angeboten bekommen ohne Papiere. Diese wären beim KBA beantragt, ...

    Die Antwort ist ganz einfach: Finger weg von Fahrzeugen ohne gültige Papiere.

    Eigentlich eine Binsenweisheit, aber momentan scheint die Gier nach Simsons so groß, dass das oft in Vergessenheit gerät und / oder der gesunde Menschenverstand einfach ausgeschaltet wird.

    Und dann wundert sich der Käufer, dass er sein Geld zum Fenster rausgeworfen hat und das Gejammer ist groß.

    (Im Moment kommt fast alles aus dem Ausland, und zum Teil auch aus windigen Quellen)

    - es gilt § 59 StVZO (da steht eigentlich alles drinne)

    Wie genau dieser Paragraph mit Leben gefüllt wird, liegt auch im Ermessen der örtlichen Zulassungsstelle, und da gibt´s kein einheitliches Vorgehen.