Immerhin gibt es für den Bing an diversen Simson Motoren eine ECE Genehmigung (R40 und R 47), man müsste also nur ein ECE Zeichen auf das Fahrzeug klatschen ...
Beiträge von hallo-stege
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Eine Reimport FIN da noch eingehämmert sorry
Das ist in Ungarn, CZ, RO, BG, GR ... nicht unüblich
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In Suhl wirst Du mit großer Wahrscheinlichkeit keine brauchbaren Informationen zu einzelnen Fahrgestellnummern (mehr) bekommen.
Und meine Listen kann man weder öffentlich, noch in Suhl einsehen und die Prüforganisationen bekommen sie auch nicht.
PS: noch mal zur Klarstellung:
Wenn man bei Simson von 50er Losen ausgeht, kommen bei einer Nr. 1 234 5xx - also dem Nummernbereich 1 234 500 - 1 234 599 bis zu 3 verschiedene Typen / Ausführungen in Frage. Deswegen muss die Anfrage eben genauer sein. Ausserdem hatte ich vor einiger Zeit schon gebeten, Anfragen mit Bildern von Fahrzeug, Typschild und Motornummer zu stellen. Auch aus dem Grunde, damit die Auskunft genauer werden kann.
Ich hab den ganzen Listen Kram ja vor vielen Jahren mal angefangen, um den Originalzustand von Fahrzeugen herauszustellen, die Reimport Frage war damals noch kein Thema. Und die Mondpreise auch nicht. Es ging lediglich um Original oder nicht.
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Die sollte aber sehen das kein Elektro-Karre ist, aber ich weiß schon wie das mit den mitdenken ist.........
Die Dienstanweisung bezog sich aber nicht nur auf Elektro, sondern auf alle Kleinkrafträder ...
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Ich denk die Prämie für Elektro-Zweiräder ist Mitte 2023 weggefallen ?
Die Dienstanweisung an die Zulassungsstellen aber anscheinend nicht
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60 km/h mit Zulassung (deswegen: immer die CZ Papiere mitgeben lassen)
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das ist aber schade.
Hasst du eine Liste in dem du von der Fahrzeugnummer an die Typenbezeichnung kommst?
Das Baujahr müsste ja mit den Listen von TKM bestimmbar sein. Oder?
Das sind meine Nummern:
47060xx sollte eine S50 sein 1980 sein oder 1979 da ist die TKM Liste nicht ganz zutreffen
56625xx sollte eine S51 sein BJ. 1985
43568xx sollte eine S50 sein könnte eine S50N gewesen sein. BJ 1977
Hasst du eine Liste in dem du von der Fahrzeugnummer an die Typenbezeichnung kommst?
Ja
Das Baujahr müsste ja mit den Listen von TKM bestimmbar sein.
Die taugt maximal als grober Anhaltswert.
Ich brauche die Nummern schon genauer ...
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Eine Eintragung sollte problemlos auf einem mit dem ABE Kärtchen verbundenen Extrablatt, welches dann auch noch von der Zulassungsstelle mit dem Vermerk "Betriebserlaubnis erteilt" gesiegelt wird, möglich sein ...
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Mittlerweile bekam ich noch einen Anruf von der Zulassungsstelle, dann ich nun doch nicht dorthin fahren soll, sondern erst zum TÜV. Der soll bescheinigen, dass der Kennzeichenhalter mit der Beleuchtung passt und die FIN.
Hatte ich oben doch geschrieben, und auch das warum
Und der "TÜV" soll bescheinigen, dass das ganz große Kennzeichen passt und ausreichend beleuchtet wird, sonst: keine freiwillige Zulassung. Den Grund hatte ich auch oben geschrieben. Es ist gewollt, dass man nur mit großem Aufwand eine freiwillige Zulassung bekommt. (und mit der Anforderung scheitern die meisten Mofas/Mokicks)
Viele Grüße von Frank
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Ich streite mich grad aktuell mit meiner Zulassungsstelle wegen der Kennzeichengröße.
Nach der FZV haben sie ja Recht, weil win S51 weder ein Leichtkraftrad, noch ein Kraftrad ist. ...
Da musst Du Dich wahrscheinlich ein paar Instanzen höher streiten, weil das bundesweit beschlossenes Verfahren ist (um den Unfug mit der freiwilligen Zulassung einzudämmen, es wurden ja viele tausend Anträge gestellt wegen der THG? - Prämie für Elektro-Zweiräder)
Ausserdem musst Du noch per Gutachten nachweisen, dass der Anbauraum für ein solches großes Kennzeichen bei Deinem Mopedle vorschriftenkonform und die Kennzeichenbeleuchtung ausreichend ist.
Sowas kommt dabei raus, wenn man den Amtsschimmel ärgert.
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ich hatte dir auf deine Mail (kreidler-museum(at).... eine Anfrage geschickt. Hast du diese bekommen?
Ich benötige Hilfe bei der Zuordnung von Rahmennummern. Diese will ich jedoch nicht hier im Forum posten.
Hast du meine Mail bekommen?
LG und Danke für die Hilfe
Sorry, der Mail Computer ist komplett abgestürzt, ich muss seinen Datenbestand neu aufbauen, das kann etwas dauern.
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Hallo, ich habe heute eine Ablehnung für die ABE meiner Simson erhalten.
Begründung schick ich anbei, sowie mein Typenschild und eingeschl. FIN.
Du könntest das Typenschild und den Rahmen mal genauer begucken, da steht mit großer Wahrscheinlichkeit ein "CM50" drauf (S51B1-3, saftgrün)
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Vielleicht weiß hallo-stege, wie das gehandhabt wurde? Gibt's in den KB-Listen einen Vermerk "Los xyz aus 198x, Export in die BRD"?
Genex war doch Westverwandschaft schickt Geld gen Osten, Ostfamilie bestellt und bekommt Ware. Da hat, glaube ich, Neckermann nix mit am Hut.
Genex für DDR Verwandte sind normale DDR Inlandsfahrzeuge, die mit Devisen bezahlt wurden.
Westexport Fahrzeuge hatten eine westdeutsche Betriebserlaubnis und entsprachen den West-Vorschriften.
Westexport ist identifizierbar. Sind aber nicht so viele.
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Hallo,
ich bin neu hier und ich frage mich, ob ich das Prozedere richtig verstanden habe. Zuvor meine Situation - ich habe hier eine S51/1 C1 von 1990 ohne zur Zeit gültige Papiere, nur ein altes Dekra Gutachten, was vergessen wurde bei der Zulassungsstelle abzustempeln (fragt nicht...). Wahrscheinlich ist es eine tschechische Export-Version bei dem das CS auf dem Typenschild von einem Vorbesitzer weggekratzt wurdeHallo Micha,
lass Dir vom Verkäufer die originalen tschechischen Papiere mitgeben, dann kannst Du auch sicher sein, dass sie dort nicht geklaut gemeldet wurde ...
Und mit den Papieren kannst Du Deine Simson hier problemlos als Leichtkraftrad anmelden, oder auf 50 km/h Kleinkraftrad umrüsten.
Gruß von Frank
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DerSebbi89 nett ausgeführt, was ich mich aber immer frage weshalb alle Leute von einer ABE sprechen. Das teil was erstellt wird heißt schlicht winfach nur BE...
Ganz einfach: die "allgemeine Betriebserlaubnis (ABE)" sind mehrere hundert bis tausend Seiten und richtet sich an den Hersteller.
Das "ABE Kärtchen" ist der (kurze) Nachweis, dass ein Fahrzeug der ABE entspricht und muss vom Fahrer mitgeführt werden und wird vom Hersteller ausgestellt und dem Fahrzeug mitgegeben. Der Hersteller ist auch für Zweitschriften von den ABE Kärtchen zuständig. Nur bei DDR Fahrzeugen gibt es die Sonderlocke, dass das KBA Zweitschriften ausstellen darf.
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