MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Mal wieder: Anhänger und jede Menge Fragen

  • Ich habe vor für meine S51 einen Anhänger zu besorgen. Da ich kein Auto habe erscheint mir das ab und an mal ganz sinnvoll zu sein.


    Dabei sind mir einige Fragen aufgekommen wo ich auch bei längerem lesen hier nichts definitives finden konnte, oft nur halbwissen oder ignorieren von Fakten :D


    Deshalb hier jetzt mal meine blöden Fragen:
    1. Es gibt ja verschiedene Modelle für unterschiedliche Mopeds. Sind die alle für die selbe höhe der Kupplung gebaut, oder stehen die Deichseln u.U. schief?
    2. Welche Anhängermodelle darf ich an eine S51 hängen? Nur m3 und rb oder nach Umbau alle?
    3. Eine AHzV die in derDDR gefertigt wurde, muss die vom TÜV agenommen werden?
    4. Oder wird das ganze Gespann abgenommen?


    Wenn ja, ist das eine Abnahme nach 21stvo? Oder wird nur geschaut ob die Teile zulässig waren und dann gestempelt?

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Für den RB brauchst du aber ne andere zugvorrichtung. U.a. mit 25mm Kugelkopf, alle vorigen Anhänger haben nur 18mm. Die zugvorrichtung ist extrem selten, (ohne conection) quasi kaum zu bekommen und dann natürlich auch kein Schnäppchen. Man kann bei eBay 25mm Kugelkopf kaufen, welcher auf eine "Standard" zugvorrichtung geschweißt wird. Natürlich im Prinzip illegal und auch die Höhe stimmt nicht ganz, weil die Deichsel des RB höher baut. Aber im Fahrbetrieb kein Problem...

  • ...und als Video zum angucken ^^


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    Vielleicht nützt dir das hier noch etwas...


    Simson Hängerübersicht.pdf

  • Danke das hat schon gut geholfen.
    Von der S51 darf also nur ein /m3 oder /rb gezogen werden. Da die anderen Modelle sich auch in der Deichselhöhe unterscheiden macht das auch Sinn.
    /RB fällt wegen der für mich praktisch nicht kaufbaren Kupplung flach.
    Bleibt also der /m3 über.
    Dann noch eine in der DDR hergestellte AHzV und ab zum TüV. Wird das eine Einzelabnahme oder wird nur die AHzV eingetragen? Der Anhänger selber sollte ja ohne weiteres zulässig sein? Betriebserlaubnis selbstverständlich vorausgesetzt.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • So also zum M3: Nein der brauch nicht zum Tüv. Papiere bekommst Du für den Anhänger von der KBA. Danach muss noch ein 40KM/H Aufkleber hinten drauf- genauso wie ein Schild mit deiner jetzigen Versicherungsnummer (kleines Kennzeichen), sowie Reflektoren. Die Elektrik muss funktionieren- Rück -Bremslicht und Blinker.


    Für den M3 gibts auch schöne Planen.... :rolleyes:

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson

  • So also zum M3: Nein der brauch nicht zum Tüv. Papiere bekommst Du für den Anhänger von der KBA. Danach muss noch ein 40KM/H Aufkleber hinten drauf- genauso wie ein Schild mit deiner jetzigen Versicherungsnummer (kleines Kennzeichen), sowie Reflektoren. Die Elektrik muss funktionieren- Rück -Bremslicht und Blinker.


    Für den M3 gibts auch schöne Planen.... :rolleyes:


    Danke, damit wäre auch das beantwortet. Jetzt muss mir nur noch einer über den Weg rollen. Die sind ja noch seltener zu finden als RBs :( Aber da habe ich Geduld.
    Und viel schlimmer sind die ganzen Leute die Ihre /F als Mopedanhänger verkaufen wollen...

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Ich hatte mich schonmal etwas intensiver mit dem Thema beschäftigt. Laut


    https://www.gesetze-im-interne…o_2012/BJNR067910012.html


    §54 braucht man keine Blinker am Anhänger.


    5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an ...
    c)
    einachsigen Anhängern hinter Krafträdern;


    Auf eine Anfrage beim KBA, ob das für Simson-Fahrzeuge gilt, habe ich seit letztem noch keine Antwort bekommen.


    Nun bin ich kein Verkehrsrechtler. Jedoch wüsste ich nicht warum das nicht für Simson-Mokicks gelten soll.

  • Stimmt leider nicht 100%-heißt:


    http://www.schwalbennest.de/si…x.php?title=Anh%C3%A4nger - also laut denen heißt im Klartext: Dein Moped hat Blinker- dein Anhänger auch. S50B & S51B brauchen also nen M3- mit Blinkern. Der M2 ist der Vogelserie zuzuordnen- da haste auch keine Probleme mit dem Lenkerblinker.
    http://www.schwalben-welt.de/MKH.html
    Ich laß mich da aber gerne belehren . Hab nämlich meinen M2 durch nen M3 ausgetauscht.


    Und M3 findest Du eigentlich bei Ebay, Kleinanzeigen, mobile etc. Auch die Möglichkeit nen alten wieder hübsch zu machen (sprich Neuverzinkung) ist möglich-ohne das sich da was verzieht.

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson

    2 Mal editiert, zuletzt von Dillinger ()

  • Ja - leider 8| - ab und an bekommste halt noch nen günstigen. Dann heißt es aber meistens :einmal alle neu bitteschön. :rotwerd: Sprich Felgen, Reifen, Elektrik, evtl. Verzinken (wenn vorher noch mit Farbe rumgepfuscht wurde - strahlen & verzinken)
    Danach die Elektrik + AHK am Moped + Elektrik- dann gibts halt noch Planen & Spriegel.......da kannste schon ein paar € versenken...... :dance:


    Das Bild hier dient nur zur Aufmerksamkeit- und gehört laut Copyright Herrn Uwe Pforte.

  • Na, beiden Preisen kann man ja auch gleich nen gescheiten RB holen. Bessere Fahreigenschaften, höhere Zuladung, gefälligeres Design (quasi wie ein echter kleiner Autoanhänger). Bleibt halt nur immer das Problem mit der seltenen zugvorrichtung...

  • Stimmt leider nicht 100%-heißt:


    http://www.schwalbennest.de/si…x.php?title=Anh%C3%A4nger - also laut denen heißt im Klartext: Dein Moped hat Blinker- dein Anhänger auch. S50B & S51B brauchen also nen M3- mit Blinkern. Der M2 ist der Vogelserie zuzuordnen- da haste auch keine Probleme mit dem Lenkerblinker.
    http://www.schwalben-welt.de/MKH.html
    Ich laß mich da aber gerne belehren . Hab nämlich meinen M2 durch nen M3 ausgetauscht.


    Und M3 findest Du eigentlich bei Ebay, Kleinanzeigen, mobile etc. Auch die Möglichkeit nen alten wieder hübsch zu machen (sprich Neuverzinkung) ist möglich-ohne das sich da was verzieht.


    Zitat: "Eine weitere Gemeinsamkeit ist die erlaubte Verwendung von vielen Anhängern hinter Fahrrädern ebenso wie hinter Mopeds und Mokicks oder Rollern, wobei der VEB Heldrungen bis Anfang der 80er Jahre an einer Bindung der Anhängertypen an die Simson - Zugfahrzeuge festgehalten hat, danach entfiel diese auf Vorschlag des KTA ."


    Heißt so wie ich das verstehe, dass zum ende der DDR diese Bindung schon nicht mehr existierte. Es durfte also ein MKH/M1 auch an einer S51 B/C gezogen werden.


    Zitat: "Hauptkriterium für das Verwenden von einem reinen Fahrradanhänger hinter einem Moped ist neben der passenden Zugvorrichtung die StVZO-konforme bauartgenehmigte Beleuchtung, d.h. es müssen neben einem Rücklicht, welches generell Pflicht ist, mindestens ein Bremslicht und - falls der Anhänger die Blinker des Zugfahrzeuges verdeckt - auch Blinker vorhanden sein."


    Da gebe ich dir recht, da ich gerade nicht weiß wie hoch die Blinker an einer S50/S51 liegen.
    Sind sie verdeckt also /M3 oder nachrüsten.
    Vorführen muss ich den dann beim TÜV nicht, nur das die in der ABE eingetragen werden müssen. Entweder bei der KBA Beantragung oder dann doch beim TÜV.


    Oder habe ich da wieder etwas übersehen?


  • Wow, jetzt wirds interessant! :D


    Die Bindung an die Simson Fahrzeuge könnte auch bedeuten, daß die danach auch in der DDR z.B. von Jawa Mopeds gezogen werden durften. Ist nur eine andere Interpretation. Deine gefällt mir aber besser :D
    Blinker dürfen angebaut werden, da ist keine Änderung der ABE notwendig. Die haben ja ein E-Zeichen.
    Dann also mal die Frage an die Hänger-Besitzer: Wie hoch ist denn so ein Anhänger? Die in den technischen Daten angegebene Höhe bezieht sich leider auf die Deichsel.
    Denn: Der Anhänger muss ja nur "geeignet" sein.

    Mein Leben ist zu kurz zum Warmfahren

  • Wenn du mit dem Ding regelmäßig was transportieren möchtest und das nicht nur Mal so aus Spaß, dann hat der RB (meiner Meinung nach) den höheren Nutzwert. Ich habe den sogar ne zeitlang gewerblich genutzt. Oh Mann, das waren Zeiten...

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