MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Fahrzeugschein SR50

  • Hallo zusammen,


    Ich wollte meine SR50 freiwillig Zulassen und bin auf der Suche nach einem Fahrzeugschein von einer bereits angemeldeten SR50 B4 um es der Zulassungsstelle einfacher zu machen..


    Da die Seite Simson Budbud ja nicht mehr verfügbar ist, könnte mir vielleicht jemand diesen zur Verfügung stellen?


    Danke & Gruß
    Sören

  • Vielen Dank!


    Ich war heute morgen auf der Zulassungsstelle um dann dort mitgeteilt zu bekommen das eine frewiliige Zulassung in Rheinland Pfalz seit März diesen Jahres nicht mehr möglich ist. Sehr ärgerlich..

  • Das finde ich nicht in Ordnung , da ich noch am 19.04. 18 in Pirmasens RLP meine s51 freiwillig zugelassen habe.

  • Tja ich auch nicht... Habe (eher widerwillig) die Telefonnummer einer Person (Keiner weiß wer es ist) aus Mainz bekommen, mit dem ich mich ja darüber austauschen könnte.


    Natürlich direkt angerufen.
    Er sagte mir das es nicht mehr funktioniert und ich (wenn ich darauf bestehen würde) dagegen klagen müsste.


    Die freiwillige Zulassung wäre keine Pflicht sondern ein "können" des jeweiligen Bundeslandes.
    Gründe das es nicht mehr funktioniert:
    -> An 50ccm-Maschinen würde mehr verändert als an Motorrädern welche zum TÜV müssen
    -> Mehrarbeit des Ordnungsamtes - da keine TÜV Plakette wenn ich irgendwo parke (???!!!)
    -> Mehraufwand der Zulassungsstellen
    -> Im Straßenverkehr zu langsam um mit großem Nummernschild "ernst genommen" zu werden.


    Muss ehrlich sagen das ich es eigentlich eine Unverschämtheit finde, da keiner der oben angegeben Punkte auf mich zutrifft...

  • Na hoffentlich klagt bald mal einer. Derjenige sollte Recht bekommen. Um das nicht mehr zu realisieren müßte die STVO /FEZ geändert werden. Somit verstößt das Bundesland gegen geltenes Recht. Meine Auffassung.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Ärgert mich wirklich.. Wenn das Land ja wenigstens eine schriftliche Begründung zu dem ganzen geben könnte. Für mich scheint das eher nach Wohlwollen aus.
    Getreu nach dem Motto:
    - Heute so, morgen so - Je nach Lust & Laune...

  • ...


    Die freiwillige Zulassung wäre keine Pflicht sondern ein "können" des jeweiligen Bundeslandes...


    Da wird was verwechselt, du als halter könntest es zulassen, die vom amt müssen den antrag bearbeiten.


    Schreib eine mail mit deinem vorhaben, bzw. Einen antrag auf zulassung eines zulassungsfreien fahrzeuges, die müssen das bearbeiten. Wenn da eine ablehnung kommt muss ein grund vorliegen der sich mit geltendem recht abdeckt, sollte dem nicht so sein, einfach mal ne nummer höher beschwerde einreichen.


    Zur not lässt sich bestimmt jehmand finden der das ding zulässt und dir dann dein fahrzeug verkauft sammt zulassung, damit du es bei dir ummelden kannst, wenn du verstehst ;)

  • Sehr unschön. In Berlin wurde im März sogar eine neue Software eingeführt, damit das mit der freiwilligen Zulassung besser funktioniert.
    Mach, wie hier bereits genannt wurde, einen schriftlichen Antrag. Wird der abgelehnt (schriftlich) hast du die notwendigen Beweise für weitere Schritte.

  • Da wird was verwechselt, du als halter könntest es zulassen, die vom amt müssen den antrag bearbeiten.


    Schreib eine mail mit deinem vorhaben, bzw. Einen antrag auf zulassung eines zulassungsfreien fahrzeuges, die müssen das bearbeiten. Wenn da eine ablehnung kommt muss ein grund vorliegen der sich mit geltendem recht abdeckt, sollte dem nicht so sein, einfach mal ne nummer höher beschwerde einreichen.


    Das ist ja genau mein Problem. Wenn es nicht mehr funktionieren soll hätte ich gerne eine vernünftige Antwort. Diese 3 Argumente sind keinen Grund die Zulassung nicht mehr durchzuführen.


    Naja ich versuch mal mein Glück..

  • Habe mich heute mal auf unsere Zulassungsstelle erkundigt, auch in Thüringen funktioniert das noch und mittlerweile sogar einfacher und schneller dank neuer software (wie in Berlin wohl auch)

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