MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Rechtliches zum Thema Kindersitz Schwalbe

  • Ich wurde letzte Woche von der Rennleitung angehalten mit meiner 3 jährigen Tochter auf dem Kindersitz der Schwalbe.
    Die Polizei meinte das ist nicht zulässig und ich soll nach Hause schieben. Ich wehrte mich mit Händen und Füßen und erklärte denen das das wohl zulässig ist. Nach langem hin und her ließen sie mich nach Hause fahren, jedoch mit einem Mängelschein der mich dazu auffordert den Sitz zu demontieren.


    Jetzt habe ich lange mit allen möglichen Institutionen telefoniert um endlich mal ne Antwort zu bekommen die Hand und Fuß hat.
    Die Lösung auf mein Problem konnte mir ein freundlicher Mitarbeiter der Dekra geben.
    Es sind alle Kindersitz für die Simson erlaubt, egal ob original DDR oder die Nachbauten.
    Er beruft sich dabei auf


    Paragraf 21 der StvO und
    Paragraf 30 Erläuterung 7 der StvZo.


    ich also zurück zur Rennleitung und mein Mängelschein wurde vernichtet.
    Für alle die ähnliches Problem haben oder dem aus den weg gehen wollen...
    Ausdrucken und mitnehmen

  • Interessant! Ich hatte bis jetzt den Kenntnisstand, dass alle Nachbauten (Kindersitz, AHK) ohne Zulassung wären, DDR Originale hingegen zugelassen wären...


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Habe mal die Texte Rausgesucht


    Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)

    • § 21 Personenbeförderung


    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind. Die Sätze 1 und 2 gelten nicht in Kraftomnibussen, bei denen die Beförderung stehender Fahrgäste zugelassen ist. Es ist verboten, Personen mitzunehmen
    1.
    auf Krafträdern ohne besonderen Sitz,

  • Nach meinem laienhaften Rechtsverständnis regelt dieser Paragraph nur die Verwendung von Kindersitzen im Straßenverkehr. Ich denke, es muss aber noch eine Regelung bzgl. FZV oder StVZO geben. Ein Kindersitz ist laut StVO im Straßenverkehr zugelassen, aber wenn das Teil laut FZV schon nicht zugelassen ist, ist die Verwendung im Straßenverkehr schon per se unzulässig.


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Die originalen Kindersitze haben eine KBA Nummer. Bei S50/51 ist diese im Gestell der Fußstützen eingeschlagen. Wenn die Nachbauten diese Nummer haben, sind sie zugelassen. Ohne Nummer nicht, da alles ohne Prüfnummer (wie z.B. Blinkerkappen) nicht für die Verwendung im Strassenverkehr geprüft wurden. Dabei spielt es keine Rolle ob es ein 1:1 Nachbau ist oder ein kompletter Eigenbau.


    Natürlich gilt das nicht für alle Teile am Fahrzeug. Griffgummis, Schrauben etc. Haben und brauchen keine Nummer.

  • mein tüver hat mal gesagt, alles was es in der ddr gab mit kta-nummer und es heute als nachbau gibt, trägt er bedenkenlos ein, wie meine anhängerzugvorrichtung zb.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • das wort eines prüfers zählt im ernstfall nichts
    da gehts jetzt nichteinmal um unfälle, sondern um allgemeine kontrollen
    wenn der kalkmütze was spanisch an der eintragung vorkommt fährt das moped hoch auf dem gelben wagen zur nächsten prüfstelle und du machst erstmal nen langes gesicht ;]


    ohne eintragung und/oder prüfnummer bleiben nachbaukindersitze illegal
    ob so mancher dorfseppel in ner kontrolle drüber hinwegschaut oder nicht ist unerheblich

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Muß die Pozilei dann nach bestandener Prüfung das Moped wieder da hinbringen ,wo sie es aus doofheit des Beamten beschlagnahmt hat ? Oder muß ich ,um den doofman zu entlasten,das Moped beim Tüv oder denen abholen ?Und wer zahlt die Prüfung ? Da sollen doch mal unsere zwei Ornungshüter hier im Forum sich zu äußern.

    Wer auf Ost- Blech Runden dreht , hat ein Ost- Blech Runden Drehgerät !!!

    Einmal editiert, zuletzt von bienlein ()

  • Es ist relativ einfach: für Kindersitze an Kleinkrafträdern gibt es keine technischen Vorschriften (StVZO etc.), sie müssen also lediglich "geeignet" sein ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Warum wird dann immer überall so ein Wirbel um eine technische Zulassung und STVO-Zulassung bei Nachbau-Kindersitzen gemacht?


    MfG
    Christian

    "Es ist schwieriger, eine vorgefasste Meinung zu zertrümmern als ein Atom."
    (A. Einstein)

  • Also, ich mache da keinen Wirbel ;)


    In der DDR mussten solche Kindersitze für Kleinkrafträder bauartgenehmigt sein, in der BRD nicht, heute ist das eben ungeregelt ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Es ist relativ einfach: für Kindersitze an Kleinkrafträdern gibt es keine technischen Vorschriften (StVZO etc.), sie müssen also lediglich "geeignet" sein ...


    und eingetragen?

    [url=https://www.abload.de/image.php?img=hhnerschreckwhu99.jpg][img=https://www.abload.de/thumb/hhnerschreckwhu99.jpg]

  • Wenn der Sitz mit dem Fahrzeug fest verschraubt ist, so dass man ihn nicht ohne Werkzeug lösen kann, wahrscheinlich ja. Muss ich aber mal im Büro nachgucken, was §19 dazu sagt.


    Ist der Sitz nur loose aufgelegt oder mit Flügelmuttern/Rändelmuttern fest gemacht, zählt er wie "Ladung".

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Meintest Du das hier, hallo-stege?


    §19 (3) StVZO sagt dazu:


    Die Sitze waren ja in der DDR Bauartgenehmigt...


  • Die Sitze waren ja in der DDR Bauartgenehmigt...


    Meine Frage war ja, ob diese bauartgenehmigten Teile auch eingetragen sein müssen. Das eine muß das andere ja nicht ein- oder ausschließen (in der brd müssen Teile eingetragen sein, sofern es nicht eine ABE gibt, die man stattdessen ständig mit sich herumtragen muß, oder eben eine E-Nummer haben; wie es sich mit Eintragung bei Zonen-Sachen verhält, erschließt sich mir aus Deinem zitierten Gesetzestext nicht, da ich nicht weiß, ob es in der Zone - oft entgegen der "landläufigen Meinung" - eingetragen sein mußte).

    [url=https://www.abload.de/image.php?img=hhnerschreckwhu99.jpg][img=https://www.abload.de/thumb/hhnerschreckwhu99.jpg]

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