MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Wer kauft sowas :-D

  • Richtig hab in meinen Verbrecherischen jungen Jahren mir ein Auto in Belgien gekauft. Hab dem eine deutsche Fin Verpasst und das passende Typenschild angenagelt. Ab zum Tüv für die 21er. Alles gut der Prüfer hatte Spass das er die FIN so gut lesen konnte. Oh Feststellbremse zieht schief, moment ein Griff und perfekt. Waren halt Papiere und Schild von einem schon lange verschrottetem Fahrzeug. So ist der Belgier unbekannt verzogen.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • Damit behauptest du, ua. das keine Zweischrift vom KBA gültig wäre.

    Bitte, Du solltest ordentlich lesen, bevor Du postest, Zitat von mir "Und, nur der KBA-Brief oder die Originalpapiere sind überhaupt eine Betriebserlaubnis," dann hatte ich wohl die Zweitschrift vom KBA erwähnt, mir ist nämlich nicht bewusst, das in der DDR KBA-Briefe erteilt wurden, oder willst Du das etwa so behaupten? Also, sachlich argumentieren wäre schon mal ein Anfang..., wie vorhin schon erwähnt, ich lasse mich gern vom Gegenteil durch ordentliche Argumente überzeugen, aber sicher nicht so. Das zeugt nicht gerade von sachlicher Kompetenz.


    genauso wie eine von der Zulassungsstelle erteilte Einzelbetriebserlaubnis,

    Kannst Du das Ding mal ablichten? Ich kann mir darunter nix vorstellen, kenne nur die KBA-Papiere. Natürlich sensible Daten vorher entfernen.

    Einmal editiert, zuletzt von schwedeii ()

  • Mal zum Thema was früher erlaubt war, bleibt dann auch fahrzeugspezifisch weiter erlaubt, wie zB ein gelbes/orangenes Bremslicht.

    Stimmt so nicht ganz. Am Trabi musste ich zB Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchte nachrüsten, ebenfalls die hinteren Gurte wenn er schon vorbereitet war für Gurte. Ältere Fahrzeuge mit diesen mechanischen Winkerblinkern mußten ebenfalls auf elektrische umgestellt werden.

    Das Glück ist eine Hure, es springt von einem zum anderen.

  • Was es nicht alles gibt, aber das mit dem Trabbi stimmt, habe ich selbst erlebt.

    Was willst du erlebt haben?

    Stimmt so nicht ganz. Am Trabi musste ich zB Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchte nachrüsten, ebenfalls die hinteren Gurte wenn er schon vorbereitet war für Gurte. Ältere Fahrzeuge mit diesen mechanischen Winkerblinkern mußten ebenfalls auf elektrische umgestellt werden.

    Blödsinn. Nichts muss nachgerüstet werden. wenn das Fahrzeug keine Gurte hatte ab Werk, dann ist das eben so...........z.B.

  • Mal zum Thema was früher erlaubt war, bleibt dann auch fahrzeugspezifisch weiter erlaubt, wie zB ein gelbes/orangenes Bremslicht.

    Stimmt so nicht ganz. Am Trabi musste ich zB Rückfahrscheinwerfer und Nebelschlussleuchte nachrüsten, ebenfalls die hinteren Gurte wenn er schon vorbereitet war für Gurte. Ältere Fahrzeuge mit diesen mechanischen Winkerblinkern mußten ebenfalls auf elektrische umgestellt werden.

    Ja, da hast du recht,

    da gibt es paar wenige Dinge die müssen nachgerüstet werden wenn sie nicht vorhanden sind.

    Wie du schreibst, elektrische Blinker beim Pkw / LKW, sowie auch eine Warnblinkanlage.

    Allerdings Rückfahrlichter, Nebelschluss zählen aber nicht dazu und Sicherheitsgurte auch nicht wenn zum Zeitpunkt der Erstzulassung nicht Pflicht waren, ausser die Dinge hatte das Fahrzeug schon ab Werk.

    Dann müssen Sie dran sein, auch wenn es zum Zeitpunkt der Erstzulassung, noch nicht Pflicht war.

    Bitte, Du solltest ordentlich lesen, bevor Du postest, Zitat von mir "Und, nur der KBA-Brief oder die Originalpapiere sind überhaupt eine Betriebserlaubnis," dann hatte ich wohl die Zweitschrift vom KBA erwähnt, mir ist nämlich nicht bewusst, das in der DDR KBA-Briefe erteilt wurden,

    "Du solltest ordentlich lesen"

    Dann solltest du nicht was von einen "KBA-Brief" schreiben, wenn du eine Zweischrift der Betriebserlaubnis vom KBA meinst.

    Unter "KBA-Brief" stelle ich mir irgend ein Brief vor, bestenfalls das damit ein Kfz- Brief gemeint ist, aber nicht das da die Rede von einer Zweischrift ist.

    Zitat

    Kannst Du das Ding mal ablichten? Ich kann mir darunter nix vorstellen, kenne nur die KBA-Papiere. Natürlich sensible Daten vorher entfernen.

    Die kannst auch einfach (zahlreich) im Web betrachten, zb.

    https://images.app.goo.gl/wAByWJt6noUgAYKM8Hier fehlt allerdings noch der Stempel von der Zulassungsstelle.

    https://images.app.goo.gl/XPxbKrnkrnDGNxY36

    Wenn ein Zulassungspflichtges Fahrzeug hast welches über eine 21er Einzeiabnahme eine BE/ Zulassung bekomme hat, steht das im Kfz Brief/ Zulassungsteil 2 drin.

    Ausser zb. es ist ein LKR, die haben nur eine BE und nur den Zulassungsteil 1.

    Da sieht man es an der BE wie beim KKR wenn es über eine 21er Einzeiabnahme in den Verkehr gebracht wurde.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Was willst du erlebt haben?

    Blödsinn. Nichts muss nachgerüstet werden. wenn das Fahrzeug keine Gurte hatte ab Werk, dann ist das eben so...........z.B.

    Na, da habe ich wohl Pech gehabt, Rück- und Nebelscheinwerfer waren an meinem dran und die Gurte durfte ich nachrüsten, da die Gewindebohrungen in meinem, gleich 1990 gebraucht gekauft, vorhanden waren. Argument vom TÜV: "Wer sagt denn, dass diese nicht ausgebaut wurden?" als ich darauf hin wies, dass so gekauft. Leider kein Blödsinn...


    Wenn ein Zulassungspflichtges Fahrzeug hast welches über eine 21er Einzeiabnahme eine BE/ Zulassung bekomme hat, steht das im Kfz Brief/ Zulassungsteil 2 drin.

    Ausser zb. es ist ein LKR, die haben nur eine BE und nur den Zulassungsteil 1.

    Da sieht man es an der BE wie beim KKR wenn es über eine 21er Einzeiabnahme in den Verkehr gebracht wurde.

    Interessant, hab sowas noch nie gesehen. Musstest Du sowas schon mal einer Kontrolle unter die Nase halten? Meine Simmen habe ich jetzt schon über 2 Jahre, kontrolliert wurde ich aber noch nie.

    Für mich wäre das zu heiß, Aufgrund o.g. Formulierungen. Heißt nicht, dass ich mich nicht irren kann, habe ich ja bereits gesagt. Gerichtsurteile, an denen man sich orientieren kann, habe ich eben auch nicht gefunden...

  • Na, da habe ich wohl Pech gehabt, Rück- und Nebelscheinwerfer waren an meinem dran und die Gurte durfte ich nachrüsten, da die Gewindebohrungen in meinem, gleich 1990 gebraucht gekauft, vorhanden waren. Argument vom TÜV: "Wer sagt denn, dass diese nicht ausgebaut wurden?" als ich darauf hin wies, dass so gekauft. Leider kein Blödsinn...


    Interessant, hab sowas noch nie gesehen. Musstest Du sowas schon mal einer Kontrolle unter die Nase halten?

    Ja.

    So eine BE habe ich auch nur fürn Bootstrailer,

    die habe ich bekommen als der zum reinen Transporter für ein Sportgerät umschreiben lasse habe, da er so Steuerbefrei ist.

    Auch ist mir schon eine ausgestellt worden nur auf Gund von Abnahnen und FIN Übertragung auf einen Ersatzrahmen.

    Wenn du diese nicht mal kennst,

    wie kannst dann hier behaupten nur die originale und die Zweitschrift gültige Papiere wären ???

  • Argument vom TÜV: "Wer sagt denn, dass diese nicht ausgebaut wurden?" als ich darauf hin wies, dass so gekauft. Leider kein Blödsinn...

    Natürlich kann man so argumentieren. Es ist aber so, daß es in der DDR gar keine Anschnallpflicht auf der Rückbank gab.

  • Natürlich kann man so argumentieren. Es ist aber so, daß es in der DDR gar keine Anschnallpflicht auf der Rückbank gab.

    Galt aber je nach Baujahr auch für ältere Fahrzeuge. Beim 311 war es z.B. so, dass es die Gurte vorn nur gegen Aufpreis gab. Mein alter Herr hat sich damals schwarz geärgert, dass er die Dinger zur TÜV-Abnahme nach der Restauration verbaut hatte. Zack, standen/stehen sie drin im Gutachten.


    Übrigens gilt das ja auch für Zweiräder. An ne AWO brauchst auch keine Blinker schrauben für den TÜV heute.

  • Galt aber je nach Baujahr auch für ältere Fahrzeuge. Beim 311 war es z.B. so, dass es die Gurte vorn nur gegen Aufpreis gab. Mein alter Herr hat sich damals schwarz geärgert, dass er die Dinger zur TÜV-Abnahme nach der Restauration verbaut hatte. Zack, standen/stehen sie drin im Gutachten.


    Übrigens gilt das ja auch für Zweiräder. An ne AWO brauchst auch keine Blinker schrauben für den TÜV heute.

    Beim 311er gabs schon Gurte?

  • Hatte mein P5 auch. hab mich nie Angeschnallt weil lieber schlag ich mir die Nase am Lenkrad ein als das ich mir das Genick Breche. Kopfstützen gab es ja nicht.

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