MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Wer kauft sowas :-D

  • Von hier. Wenn Du lange weile hast, kannst Du Dir das ja durchlesen. Das erklärt auch, warum Simson dann in die Knie ging. Die Einfachheit und Pflegeleichtigkeit sowie das Zeitlose Design wurden erst viel später entdeckt.

  • Und hier findet Ihr den Text dazu, nach der (alten) Zulassungsordnung wäre die BE nämlich erloschen, da kein Kleinkraftrad mehr, und es wäre eine neue Zulassung mit HU und neuem Führerschein (Die heutige A1)notwendig. Der §19, der dies betrifft, Beschreibt die sogenannte Einzelnorm. Das ist der §19.

    Einmal editiert, zuletzt von schwedeii () aus folgendem Grund: Bezug §19

  • Was du daraus liest :lookaround: ich lese das jedenfalls nicht.

    Das ist nicht nur einfach schwarz weiß.

    Du muss schon mal unterscheiden ob das Fahrzeug erstmalige (Erstzulassung) eine BE ausgestellt/zugelassen wird oder ob ein Fahrzeuge was breites eine BE/Zulassung hatte wieder zugelassen wird.

    Bei ein gebrauchte Import/Reimort Fahrzeugen, die in ein anderen Land eine BE/ Zulassung hatten und gelten nun mal nicht die selben kreierten wie bei einen Fahrzeug was erstmaligen in verkehr gebracht wird (Erstzulassung).

    Bei ein Fahrzeug das zb. 1988 erstmalig in den Verkehr gebracht wurde zählen für eine Wiederzulassung oder eine Erlangung eine deutschen BE,
    die Vorschriften der StVZO/FZV die 1985 in der BRD gültig waren und keine neuen Zulassungs-Vorschriften nach EU-Recht.

    Sonst würde man kein gebrauchtes Fahrzeug oder einen Oldtimer mehr zugelassen bekommen.

    Kniffelig wird es halt bei ein KKR was in der DDR gelaufen ist, weil diese BEs durch die BRD anerkannt wurden und im Einigungsvertrag geregelt ist das diese rechtlich wie KKR der BRD zu behandeln sind, trotz das die 60km/h fahren.

    Wenn nun bei ein solchen KKR die Papiere verloren gingen, kann trotzdem die Zulassungsstelle über eine 21er Abnahme eine 60km/h BE wieder so erteilen und damit da wahrscheinlich nicht so einfach die Simson-Reimporte durch dieses "Schlupfloch" an eine 60km/h BE kommen,

    gibt immer mehr Zulassungsstellen die mit so einer Anweisung kommen.


    Ausschlag geben ist das in der BE als Fahrzeugart steht und wenn da Kleinkraftrad mit 60km/h drín steht, hat es so eine gültige BE .

    Da die ja so erteilt wurde, erlischt nicht einfach so ohne das da jemand technische Veränderungen im Nachhinein macht hat, weil da sich was in der StVZO/FZV geändert hat.

    Da muss schon einer kommen und diese bestehende BE für ungültig erklären.


    Nur mal so,

    zb. laut Aktueller StVZO/FZV muss ein Bremslicht rot leuchten,

    Da es nun früher auch gelbes Bremslicht gab, würde das ja bedeuten das ein gelbes Bremslicht nicht mehr erlaubt ist und alle Fahrzeuge die gelbes Bremslicht haben umgerüstet werden müssten, weil es sonst nicht den Vorschriften entspricht.

    Nein so ist es nicht, es gibt da den §72 StVZO Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen, darin ist ua. geregelt bei welchen Fahrzeugen das gelbe Bremslicht weiterhin zulässig ist.

    5 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Das ist nicht nur einfach schwarz weiß.

    Das ist es auch nicht. Es gab nicht nur K-Kräder aus deutscher Produktion, JAWA Mustang z.B. Alle diese fallen unter diese Klausel. Sie müssen nur in der DDR bis 94 zugelassen sein.

    WAS DEKRA und alle anderen dazu sagen, spielt eine völlig unter geordnete Rolle. Wer sein Simson modifiziert, z.B. mit 60ccm, der riskiert auch das Erlöschen der BE, steht in fast jedem Angebot solcher Bausätze drin.

    Und wenn man vor den Behörden falsche Angaben macht, es reicht zu, die Herkunft zu verschweigen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe, dem drohen ordentliche Bußgelder.

    Was ich hier schreibe und wie das andere sehen, ist da eher ohnehin zweitrangig, aber wer dann vor den Behörden oder vor Gericht solche "Ansichten" los lässt, gilt als unbelehrbar und zahlt dann eben noch mehr. Da wünsche ich viel Freude beim Konto abräumen. Ich bin auf keinen Fall bereit, ein solches Risiko in Kauf zu nehmen.

    Ach und ein Test ist doch einfach. Weist die Prüfer doch mal darauf hin, dass es ein Ungarn-Moped ist, mal sehen, ob ihr die Dokumente dann immer noch bekommt, ich wäre mal gespannt drauf, ob das jemand schon mal gemacht hat. Und bitte nicht nur behaupten, ein kleiner Beweis wäre da schon hilfreich.

    Einen Kindergarten sehe ich da weniger drin und wer mit einem Reimport und offiziellen Papieren herumfahren kann, für den freue ich mich ehrlich, Jede Simme hat ihre Exeistenzberechtigung, habe aber eben dennoch den Gedanken im Hinterkopf, dass das schnell vorbei sein und teuer werden kann.

    Denn ganz gleich, wie wir das hier sehen, am Ende, wenn es hart auf hart kommt, zählt nicht unsere Sicht, sondern die eines Richters. Hat da jemand Hinweise?

  • Sie müssen nur in der DDR bis 94 zugelassen sein

    2 Fehler in einem Satz

    DDR gabs von 1949-1989

    Erstzulassung in Deutschland bis 28.02.1992 dann noch 60km/h ( für auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellten Krafträder der 50ccm Klasse sowie bereits erwähnte Kräder aus den ehemaligen Bruderstaaten der DDR)

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • 2 Fehler in einem Satz

    DDR gabs von 1949-1989

    Erstzulassung in Deutschland bis 28.02.1992 dann noch 60km/h ( für auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellten Krafträder der 50ccm Klasse sowie bereits erwähnte Kräder aus den ehemaligen Bruderstaaten der DDR)

    Und die KKR sind niemals zugelassen wurden, sondern sind nur in Betrieb genommen.

  • Das ist es auch nicht. Es gab nicht nur K-Kräder aus deutscher Produktion, JAWA Mustang z.B. Alle diese fallen unter diese Klausel.

    Drum meinte ich ja , Kniffelig wird es halt bei ein KKR was in der DDR gelaufen ist, weil diese BEs durch die BRD anerkannt wurden.....


    Zitat

    , die Herkunft zu verschweigen

    Dazu kann ja das KBA rein über die FIN auch nicht zu jeden Fahrzeug was 100% tiges sagen.

    Das bekommt man ja vom KBA sogar schriftlich, wie zb hier in diesen schreiben https://www.ddrmoped.de/forum/…55&view=findpost&p=643795


    Wenn man mit so einen Schreiben zur Prüfstelle geht, da ein Gutachten mit 60km/h ausgestellt bekommt und dann zu Zulassungsstelle gehe,

    die ja wie es hier ist, ohne das KBA Schreiben kein 21er Gutachten abstempelt, das Gutachten dann so abstempeln,

    kann mir keiner in der Richtung

    "wenn man vor den Behörden falsche Angaben macht, es reicht zu, die Herkunft zu verschweigen, denn Unwissenheit schützt nicht vor Strafe,."

    was vorwerfen oder Bußgeld verhängen.

    was vorwerfen oder Bußgeld verhängen. Erstzulassung in Deutschland bis 28.02.1992 dann noch 60km/h ( für auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellten Krafträder der 50ccm Klasse sowie bereits erwähnte Kräder aus den ehemaligen Bruderstaaten der DDR)

    Das ist nicht ganz richtig,

    nur wenn sie auf dem Gebiet der ehemaligen DDR bis zum 28.02.1992 in den Verkehr gebracht wurden haben die eine 60Km/h BE bekommen.

    Sprich, in den gebrauchten Ländern haben die nach BRD-Vorschriften von 1986 über KKR, eine 50km/h bekommen.

    Fast so original wie die Papiere für schlanke 650 Euro

    https://www.ebay-kleinanzeigen…s&utm_content=app_android

    Und schon sind die Fake Papiere, raus genommen .......

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • 2 Fehler in einem Satz

    DDR gabs von 1949-1989

    Erstzulassung in Deutschland bis 28.02.1992 dann noch 60km/h ( für auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellten Krafträder der 50ccm Klasse sowie bereits erwähnte Kräder aus den ehemaligen Bruderstaaten der DDR)

    Die DDR gab es bis zum 3. Oktober 1990.

    Schraubt ihr noch oder fahrt ihr schon? :Beer:


    Vier Takte sind zwei zu viel. :thumbup:

  • Mal unabhängig davon was irgendwo im Internet steht.

    Ich war gestern (siehe Stempel) erst mit einer Exportkiste wieder beim Amt und die haben das gegen eine Gebühr von 39,80€ abgestempelt.


    Und solange das TÜV und Amt so handhaben ist es mir auch egal wenn irgend jemand meint das wäre nicht Rechtens, denn das ist nicht mein Problem, sondern das der Prüfstelle bzw. Zulassungsstelle.


    PS: KKR steht auch im Schein , vergessen abzufotografieren…

  • Ich war gestern (siehe Stempel) erst mit einer Exportkiste wieder beim Amt und die haben das gegen eine Gebühr von 39,80€ abgestempelt.

    Na das was da Zeigst Bild 1 wo der Stempel drauf gemacht wurde, bringt der aber nichts.

    Na das was da Zeigst Bild 1 wo die Zulassungsstelle den Stempel drauf gemacht wurde, bringt der aber nicht.

    Damit haste keine gültige BE.


    Man liest eben mit : //

    Und schon sind sie wieder rein gestellt, für Sammlerzwecke 8o

    Bleibt trotzdem eine Urkundenfälschung.

    https://www.ebay-kleinanzeigen…child/2019047757-306-4880

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • ist noch mehr dabei gewesen (beglaubigt) ,keine Sorge.

    Seit wann gibts Notare in der Zulassungstelle ;).


    Gab da mal so ein Spruch: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Es ist eben doch dein Problem.


    Es ist und bleibt laut Gesetz unzulässig. Da kannste noch 20 mal zur Behörde gehen. Kommst du damit an den Richtigen und das wird angezweifelt was du ihm da vor zeigst macht dich der Gesetzgeber nackig aber so richtig. Da werden deine Beiträge hier auch nichts verbessern dran.


    Was hat so jemand hier zu suchen ? Der auch noch damit hausieren geht Leuten Rechtensferne Sachen anzudrehen.

  • 2 Fehler in einem Satz

    DDR gabs von 1949-1989

    Erstzulassung in Deutschland bis 28.02.1992 dann noch 60km/h ( für auf dem Gebiet der ehemaligen DDR hergestellten Krafträder der 50ccm Klasse sowie bereits erwähnte Kräder aus den ehemaligen Bruderstaaten der DDR

    Interessant, wenn man nur bei der Umsetzung bestehender Gesetzgebungen auch so pingelig wäre. Tatsache ist, das die Ausnahmegenehmigung nur für das Gebiet der DDR gab,

    "23) Nach den bisherigen Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse gelten als vorschriftsmäßig im Sinne des § 19 Abs. 1, " Diese Vorschriften galten nicht für Ungarn, nicht die Tschechei, nicht Polen sondern nur die in der DDR. und, wer lesen kann ist klar im Vorteil, "erteilte Allgemeine Betriebserlaubnisse", diese wurden in Ungarn oder woanders nicht erteilt.

    Und, nur der KBA-Brief oder die Originalpapiere sind überhaupt eine Betriebserlaubnis, wer so etwas hat, weiß das auch. Alles andere ist ohne unterwegs und wenn die nachgereicht werden soll, dann gute Nacht, da könnt ihr mit allen anderen Papieren wedeln, wie ihr wollt.

    So das ist meine Meinung, bei der ich auch bleibe. Es sei denn, jemand kann mir einen Richterspruch zeigen, der mich irren lässt. Ich habe keinen gefunden.

    Warum nicht? Wie kann das sein, dass diese Meinung, die ja viele vertreten, noch nie vor Gericht verhandelt wurde? Gab es das Problem noch nie? Oder haben die, die diese Meinung vertreten einfach nur de Schwanz eingezogen und ihre Bußgelder bezahlt, weil sie wussten, dass sie im Unrecht waren? Wer weiß das schon?

  • Ich hatte auch so merkwürdiges Fahrzeug, mit nem Buchstaben in der FIN. Dabei DEKRA Papiere fein abgestempelt. Natürlich mit 60. Habs verkauft.

    Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen

  • Ich hatte auch so merkwürdiges Fahrzeug, mit nem Buchstaben in der FIN. Dabei DEKRA Papiere fein abgestempelt. Natürlich mit 60. Habs verkauft.

    IUnd, nur der KBA-Brief oder die Originalpapiere sind überhaupt eine Betriebserlaubnis, wer so etwas hat, weiß das auch. Alles andere ist ohne unterwegs und wenn die nachgereicht werden soll, dann gute Nacht, da könnt ihr mit allen anderen Papieren wedeln, wie ihr wollt.

    Das ist Quatsch was du da behauptest , das müsstest du eigentlich selber merken.

    Damit behauptest du, ua. das keine Zweischrift vom KBA gültig wäre.

    Fahrzeuge in der DDR zb. durch einen Rahmenwechsel eine neue FIN


    Eine Zweischrift vom KBA ist ein gültiges Dokument, genauso wie eine von der Zulassungsstelle erteilte Einzelbetriebserlaubnis, Punkt.

    Sonst wären ja die Straßen voll von Fahrzeugen die keine gültigen Papiere haben, zig 1000 PKWs, LKWs, Anhänger, Motorräder, Fahrzeuge mit Spezial Aufbauten oder die Umgebaut wurden usw. usw. alle Illegal unterwegs die eine Einzelzulassung haben über 21er Abnahme.



    Zitat von knallfrosch

    Ich hatte auch so merkwürdiges Fahrzeug, mit nem Buchstaben in der FIN. Dabei DEKRA Papiere fein abgestempelt. Natürlich mit 60. Habs verkauft.


    Sprichst du von einer FIN die durch die VP der DDR vergeben wurde,

    also so einer https://images.app.goo.gl/fPMYzFNkmeByRsrG8 ?

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

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