MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

VAPE eintragen lassen?

  • hallöle,


    ich wurde zum männertag von der polizei angehalten wegen allgemeiner verkehrskontrolle und verdacht auf diebstahl (weil ich se geschoben hab...) jedenfalls is dabei rausgekomm das ich ne vape verbraut habe und die polizisten meinten dann, dass damit eine leistungssteigerung des mopeds ereicht wird und es dann schneller als 60 km/h fährt. da ich nur den führerschein der klasse B habe wäre das dann fahren ohne führerschein und damit ja eine straftat. jetzt ham die mir gesagt ich soll meine schwalbe aufn prüfstand stellen und das eintragen lassen, jedoch bezweifle ich starkt das mein schwälbchen wirklich mehr als 60 schafft....


    nun die frage an euch: ist es wirklich notwendig oder kann ich einfach damit weiterfahren? das kostet ja alles geld und macht stress....


    mfg

  • wie oft denn noch?


    ne vape brauch nicht eingetragen werden, da sie auch bis auf die lichtleistung nichts steigert








    Oi!

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Nein völlig falsch was die da sagen.
    Die Vape bringt keine aber wirklich überhaupt keine Leistungssteigerung.

  • Also rein rechtlicht must du die vape eintragen lassen , seht sogar irgentwo drin bei den zetteln die der vape beiliegen
    und was kamm bei den prüfstand raus ?


    Aber wenn sie dich beim schieben angehalten haben, würde ich frech vermuten das sie dir eigenlich nix können da du ja nicht gefahren bist

  • die polizisten meinten dann, dass damit eine leistungssteigerung des mopeds ereicht wird und es dann schneller als 60 km/h fährt.


    waren deine Sheriffs irgendwie angeheitert oder was?

  • Hallo ,
    Mich würde mal interessieren, wie die das überhaupt bemerkt haben. Bei der Schwalbe sieht an doch garnix von der der Zündung ?!

  • Also wegen der Geschwindigkeit auf dem Prüfstand würde ich mir keine Sorgen machen (solange 50cm³ verbaut ist)... selbst bei 67 km/h ist das Serienstreuung oder gut eingefahren und dann sollen sie sich bei Honecker beschweren... Also fahren ohne Fahrerlaubnis fällt wohl flach.
    Aber streng genommen muss man sowas wohl eintragen. Da geht es dann aber wohl in erster Linie um Scheinwerfer und Rücklicht. Und man hätte wohl einfach sagen können, dass sie nicht im Straßenverkehr gefahren wird oder dass es vor dem fahren noch geändert wird (andere Frage ist dann, warum das Kennzeichen dran ist)
    Eine andere gute Frage ist aber: Sie müssen wohl mit dem Prüfstand zu dir kommen oder dich abholen... denn sie ist ja nach deren Meinung nicht fahrtauglich und wenn du dahin FAHREN sollst, würden die dich ja zu einer Straftat Bewegen :thumbup: Und bisher haben die dich doch bei keiner Straftat erwischt... (nur wie das mit dem Kennzeichen ist weiß ich nicht). Nur werden die dich wohl dann aufm Kieker haben, wenn das nicht weit weg von dir ist und nur darauf warten, dass du das ding nur n centimeter mit laufendem Motor bewegst

    MFG Ackerheizer
    _____________________________________________________________________________


    Wer später bremst, bleibt länger schnell :undwech:

    Einmal editiert, zuletzt von Ackerheizer ()

  • Also wegen der Geschwindigkeit auf dem Prüfstand würde ich mir keine Sorgen machen (solange 50cm³ verbaut ist)... selbst bei 67 km/h ist das Serienstreuung oder gut eingefahren und dann sollen sie sich bei Honecker beschweren... Also fahren ohne Fahrerlaubnis fällt wohl flach.
    Aber streng genommen muss man sowas wohl eintragen. Da geht es dann aber wohl in erster Linie um Scheinwerfer und Rücklicht.


    na es dürfte eigentlich egal sein was verbaut ist, da wenn ich richtig aus sein fred gelese habe hat er sie geschoben und so mit egal

  • Haben die dir denn auch begründet wie da ne Leistungssteigerung Stande kommen soll? Ne Zündung gibt nen Funken an die Kerze baster. Sie dreht schneller hoch ja, aber nur wegen Massenträgheit bei der Rotation. Die Vape erhöht die Verkehrssicherheit und Zuverlässigkeit des Fahrzeuges.


    War allerdings nie Serie, wie das dann rechtlich aussieht da lehne ich mich nicht aus dem Fenster. Hallo-Stege kann dir da aber kompetente Antwort geben...


    Fahren ohne Lappen ist nicht, du bist ja nicht gefahren...

  • richtig, die haben mich ja auch gehen lassen weil sie mich nur beim schieben gesehen haben. allerdings erst nachdem ich die schwalbe zur polizei station schieben durfe...


    und rausgefunden haben die es weil ich ja den tunnel abmachen musste wegen typenschild und so und da haben die halt gesehn, dass zündkerzenstecker und so neu sind und haben mich dann gefragt ob ich was am motor verändert hätte und dann hab ich denen eben gesagt das da ne vape drin is. hatte halt das gefühl die wollten mich unbedingt irgendwie rankriegen weil denen wohl zu langweilig am männertag war. sie haben aber gemeint, dass wenn ich mal beim fahren kontrolliert werde, dann könnte eben deshalb der führerschein weg sein.


    naja so richtig begründet haben die es nich...er meinte eben, dass es irgendiwe zu ner drehzahlerhöhung kommt bla bla bla...keine ahnung. hatte das gefühl die wollten mir da bissl angst machen.

  • -> stege in FB chat


    Zitat

    Jep, hab ich schon gesehen. Man müsste wissen, ob er deswegen einen Mängelbericht bekommen hat, denn ganz streng nach den Regeln hat der Polizist natürlich recht, daß die Anlage eingetragen werden müsste. Bei der Schwalbe kann man noch nicht mal mit S 53 argumentieren


    und eine allgemeine ABE gibt es nicht.


    und über die eintragung wird dann nachgewiesen das eine VAPE keine leistung erhöht.



    Ahoi!



  • richtig, die haben mich ja auch gehen lassen weil sie mich nur beim schieben gesehen haben. allerdings erst nachdem ich die schwalbe zur polizei station schieben durfe...


    Wie du hast sie zu deren Polizeirevier geschoben , ich hätte den gesagt das ich den garnix irgentwo hinschiebe
    Hoffe das es nicht al zu weit weg wahr

  • Hmmm... ganz streng nach den Regeln haben die Polizisten natürlich Recht, Veränderungen an der Zündanlage sind eintragungspflichtig, wenn für die Bauteile keine ABE oder ähnlich vorliegt. Siehe dazu Beispiel 8.5 im Beispielkatalog zu § 19 StVZO (leider immer noch nicht onlein verfügbar).


    Bei der S 51 kann man immer noch argumentieren, das die Anlage ja im Nachfolgemodell S 53 verbaut wurde, bei der Schwalbe gabs aber nie eine Vape serienmässig.


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Wenn beim Vergleich Schwalbe zu S51 dieselben Motoren verbaut sind und in der S51 keine Leistungssteigerung erreicht wird
    dann dürfte nach Logik doch auch in der Schwalbe keine Leistungssteigerung zu erwarten sein oder?
    Außerdem ist die Schwalbe ja nicht windschnittiger als ne S51.... :biglaugh:

  • Wenn beim Vergleich Schwalbe zu S51 dieselben Motoren verbaut sind und in der S51 keine Leistungssteigerung erreicht wird
    dann dürfte nach Logik doch auch in der Schwalbe keine Leistungssteigerung zu erwarten sein oder?

    Ist ja von der Theorie her alles richtig, nur Du hast keinen Nachweis darüber ...


    Gruss von Frank

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Hallo,


    ich habe bei MZA, die die VAPE-Produkte in Deutschland exklusiv vertreiben, nachgefragt, ob man bei der Umrüstung einer 6 Volt KR 51/2 oder 6 Volt S51 (ich habe in meiner Anfrage speziell diese beiden Fahrzeugtypen genannt) auf 12 Volt Vape eine Abnahme bei TÜV/Dekra mit Eintragung in die ABE machen lassen muss.


    Als Antwort wurde mit mitgeteilt, dass beim Umbau auf eine VAPE Zündanlage keine extra Abnahme von TÜV oder DEKRA notwendig sei, da durch diese Anlagen die Motorleistung nicht gesteigert werde und demnach keine Gefährdung zu erwarten sei. Durch den Einsatz der VAPE erhöhe sich zudem sogar die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch eine bessere Beleuchtung.


    Hört sich logisch an, ist aber vermutlich keine rechtsverbindliche Aussage. Ich denke jedoch, die werden sich bei MZA bestimmt schon mit diesem Thema beschäftigt und bei TÜV/DEKRA entsprechend erkundigt haben.


    Viele Grüße
    Peter

  • Zitat

    Als Antwort wurde mit mitgeteilt, dass beim Umbau auf eine VAPE Zündanlage keine extra Abnahme von TÜV oder DEKRA notwendig sei, da durch diese Anlagen die Motorleistung nicht gesteigert werde und demnach keine Gefährdung zu erwarten sei. Durch den Einsatz der VAPE erhöhe sich zudem sogar die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch eine bessere Beleuchtung.


    gleiche Antwort habe ich von meinem TÜV Prüfer auch bekommen, auf die Frage nach Vape im Sperber. Auch bei der Umschreibung vom SR50 (BJ87) auf 70ccm war die verbaute Vapezündung angesprochen wurden, aber der TÜV lehnt die Eintragung ab, bzw. gibte es keine Notwendigkeit dazu.

  • Das sind auch die Antworten die ich von Powerdynamo und meinem GTÜ Prüfer bekommen hab. Hab den aber nur gefragt weil ich eh mit dem Auto da war und die in Sachen Motorrad Know-How hier einen guten Ruf haben.
    Trotzdem müsste/sollte für den Fall der Fälle usw. und wenn es mal einer ganz genau nimmt das wohl irgendwie auf einem amtlichen Zettelchen stehen. Wurde hier ja auch schon vom Experten erläutert. Haben die TÜVfer denn einfach keine Lust sich mit sowas zu beschäftigen oder woher stammt der Unwille?

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!