Mahlzeit!
Darf ich die Lenkerendenblinker, zB von der Schwalbe, an eine S50/51 anbauen? Oder erlischt dadurch die Betriebserlaubnis? Dass der Blinkgeber gewechselt u die Elektrik angepasst werden muss, is mir vollkommen klar Mir gehts um den rechtlichen Aspekt, also ob es u.a. zulässig is, zB ein Loch zwecks Kabelführung in n Lenker zu bohren.
Bitte nur fundierte Antworten, mit "ich hab mal was gehört, aber..." is mir nich geholfen Nüscht genaues weiss ich selber nich.
Gruss
Mutschy