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Lenkerendenblinker von Vogelserie an "S-Klasse"?

  • Mahlzeit!


    Darf ich die Lenkerendenblinker, zB von der Schwalbe, an eine S50/51 anbauen? Oder erlischt dadurch die Betriebserlaubnis? Dass der Blinkgeber gewechselt u die Elektrik angepasst werden muss, is mir vollkommen klar ;) Mir gehts um den rechtlichen Aspekt, also ob es u.a. zulässig is, zB ein Loch zwecks Kabelführung in n Lenker zu bohren.


    Bitte nur fundierte Antworten, mit "ich hab mal was gehört, aber..." is mir nich geholfen ;) Nüscht genaues weiss ich selber nich. :D


    Gruss


    Mutschy

  • Da die Vogelblinker nie serienmäßig an einer "S" verbaut waren und auch kein E-Prüfzeichen haben, welches sie universell zulääsig machen würde, darfst du das nicht machen!

  • Weglassen der hinteren Blinker geht nur bei einer erstmaligen Inbetriebnahme (bei Motorrädern Erstzulassung) bis 31.12.1986, weil danach eine Gesetzesänderung in Kraft trat, wonach hintere Blinker nicht mehr an beweglichen Fahrzeugteilen befestigt sein dürfen.


    Mit entsprechender Eintragung dürfen vorne Lenkerendenblinker mit E-Nummer oder nationalem Prüfzeichen (Schlangenlinie, was glaub´ bei meinen DDR-Schwalbengläsern der Fall ist) dran sein. Ist das Teil aber nach dem 31.12.1986 zum ersten Mal in Betrieb genommen worden, müssen hinten noch zusätzlich Blinker dran sein.
    Es gibt zwar Leute, die auch mit Mopeds nach dem 31.12.86 eine Eintragung "Fahrtrichtungsanzeiger an den Lenkerenden ohne zusätzliche hintere Fahrtrichtungsanzeiger" oder so ähnlich in den Papieren haben. Diese ist aber gesetzeswidrig und damit nichtig.


    Hier etwas zu den Winkeln:



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    [url=https://www.abload.de/image.php?img=hhnerschreckwhu99.jpg][img=https://www.abload.de/thumb/hhnerschreckwhu99.jpg]

    Einmal editiert, zuletzt von Schwabe ()

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