MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Anleitung - Wie erwerbe ich Eigentum an einer gefundenen Simson?

  • Nichts für ungut, die juristisch und moralisch korrekten Wege in allen Ehren, aber in so einem Fall wäre ich wohl eher der Typ der nach langer Zeit und Recherche das arme Ding mal ganz gepflegt umpositionieren würde und die Sonne einer Wiederinbetriebnahme drauf scheinen lassen ^^
    Wenn meine Simson mal geklaut werden sollte und irgendwo im Graben landet, wäre es mir lieber, ein verantwortungsbewusster Liebhaber findet sie und macht was draus, als dass sie da jahrzehntelang ungeliebt verschimmelt. :k_schimpf:

  • Ooooder, ein ehrlicher Mensch findet deine geklaute Simme, informiert die zuständigen Behörden, diese informieren dich und du kannst bestimmen, falls erreichbar, ob du die Simme wieder haben, oder abtreten möchtest.


    Langer Schachtelsatz ftw :D




    Wenn du allerdings meine Simme einsam und allein finden würdest, frierend und nackend im Wald, gnade dir sonstwer, dass du dir die einfach unter den Nagel reisst!

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    Die schönsten Momente waren einmal als der selbst frisch gemachte Motor ansprang und durchzog,
    der andere als ich das Gefühl hatte ein verkehrssicheres, zuverlässiges Moped aufgebaut zu haben.
    Meine Kleine fährt wundervoll. :love:

  • Hallo Gemeinde, ich hab da auch noch mal eine ganz andere Ausgangssituation.
    Ein Freund hat einen Garten in einer Anlage. Sein Nachbar hat eine Simme vor der Gartenlaube stehen. Der Besitzer ist vor über 2 Jahren verstorben. Angeblich hätten seine Kinder das Erbe angenommen, nur die wollen den Kleingarten nicht. Die sollten seit einem Jahr den Garten beräumen und es ist nichts passiert. Es war nie jemand vor Ort.
    Der Garten ist in Sachsen und die Kinder wohnen irgendwo im Westen Deutschlands.
    Wahrscheinlich wissen die von dem Möp garnichts, da die Papiere wahrscheinlich in der Laube liegen oder weg sind. Er hatte das Möp nur im Garten gehabt.
    Was macht man denn in so einem Fall?

  • Ich würde es sehen wie bei einer Mietsache. Wenn keine Miete gezahlt wird kann der Vermieter ab einem gewissen Zeitpunkt die Wohnung öffnen und die Enthaltenen Sachen als Pfand übernehmen sowie zu seiner Kostendeckung veräußern. Dem Voraus muß natürlich ein ordentlicher Schriftwechsel mit dem Mieter (Mahnungen und Ankündigung der Räumung) gehen. Die Mietsache sollte dann unter Zeugen geöffnet und betreten werden (evtl. Polizei, falls man noch ne Leiche findet)


    Umgemünzt auf den Garten würde ich von einem Pachtvertrag ausgehen und der Besitzer der Gartenanlage (sicher ein Verein) muß die Rolle des Vermieters übernehmen. An wen der Vermieter die gepfändeten Sachen veräußert bleibt ihm überlassen. Sollten die Einnahmen die Miet- und Aufwandskosten übersteigen, steht die Differenz dem Mietschuldner zu.


    Eventuell geht es aber auch einfacher, indem der Verein eine Überlassungserklärung für den Inhalt der Laube von den Erben einholt und Du dem Verein anbietest die Laube zu entrümpeln und besenrein zu übergeben. Dann musst Du zwar vielleicht einen kleinen Container bestellen, hast aber über die Überlassungserklärung Erben->Verein und Verein->Du das Eigentum erworben.


    Einfach nachts wegrollen wäre aber definitiv Diebstahl.

  • Hallo Leute! Ich grabe mal wieder diese alte Anleitung aus, da ich momentan in einer ähnlichen Situation bin.


    Ich habe letztens eine Schwalbe mitten in der Innenstadt neben einer Baustelle stehen sehen. Das letzte Nummernschild war noch von 2017, die ganze Schwalbe war noch in einem guten Zustand. Durch die Baustelle ist die Schwalbe komplett mit Beton zugekippt worden. Zusätzlich hängt auch schon der berühmte "Rote Zettel" an dem Moped mit dem Hinweis, dass es sofort entfernt werden muss, da es ansonsten von der Stadt entfernt wird. Habe in der Nachbarschaft rumgefragt und die Schwalbe wurde das letzte mal in der Saison 2017 bewegt, Angaben zum Besitzer konnte ich keine ausfindig machen.


    Mein Anliegen ist es jetzt in erster Linie, Kontakt mit dem Besitzer aufzunehmen, um zu verhindern, dass das Fahrzeug von der Stadt von der Straße entfernt wird. Von einem Fund kann ich in diesem Fall ja nicht wirklich ausgehen, oder? Hat die Stadt durch ihren Roten Aufkleber eigentlich auch irgendwelche Maßnahmen eingeleitet um mit dem Besitzer in Kontakt zu treten? Oder hat sie damit sogar einen Anspruch auf das Moped erhoben?


    Habe über das Nummernschild auch die Versicherung rausfinden können und werde dort mal morgen anrufen. Denke jedoch nicht, dass die viel Motivation haben, da was zu machen. Eventuell bitte ich sie, den Kontakt zwischen Besitzer und mir herzustellen, wenn das von seiner Seite aus okay ist.
    Hat die Polizei eigentlich die Zuordnung "Rahmennummer -> Besitzer" oder geht es nur über die Versicherung? "Rahmennummer -> Versicherung -> Besitzer"?


    Habt ihr irgendeine Empfehlung, wie ich hier am besten Vorgehen kann? Das Fundbüro war sehr unkooperativ und hat gemeint, dass es ja kein Fundstück sei, da durch den Aufkleber die Polizei und das Ordnungsamt ja im Bilde sind.


    Freue mich auf eure Meinungen!

  • puuh kann ne schwierige Sache werden, z.B: Gehen wir mal davon aus der "Besitzer" stellte das Moped dort ab und verstarb daraufhin. Dann wäre es ein Erb/Nachlassgegenstand. Vielleicht findest du über die Versicherung etwas raus oder wendest dich i ndem Falle mal an die Stadt ob es eine Möglichkeit gibt das du ihnen das Moped abnimmst anstatt die es Abholen (kostet die Stadt ja auch Geld).

  • Danke, Christian. Habe die Versicherung kontaktiert mit der Bitte meine Kontaktdaten weiterzuleiten und die Situation mit dem Beton und dem Roten Zettel dem Besitzer zu schildern. Und dass ich interessiert bin, falls er einen Käufer sucht, bevor sie von der Stadt entfernt wird.


    Somit hat die Versicherung keine Probleme mit dem Datenschutz, ich warte jetzt einfach mal ab.

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