MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Export-Simson oder nicht?

  • Ich habe jetzt die Betriebserlaubnis erhalten mit T=60.

    Ganz einfach, es ist eine S51/1E1-H (so stand es auch auf dem originalen Typenschild, deswegen ist es wohl getauscht worden - Ungarn Export, Baujahr 1990, Auslieferung ab Januar) ... die Farbe passt.


    Gruß von Frank

    Danke vielmals, Frank! Zum Kotzen aber ich habe jetzt trotzdem die Betriebserlaubnis erhalten mit T=60.


    Warum finden das manche eigentlich so witzig? Gerade bei Simson-Fans würde ich erwarten, dass eher Verärgerung über diese Verbrecher herrscht. Oder ist das Resignation?


    hallo-stege Kannst du mir sagen ob diese Aussage irgendwie vor Gericht standhalten kann? Laut Anwalt kann es sein, dass das Gericht ein unabhängiges Gutachten beauftragt. Die Frage ist: gibt es sowas (also einen Gutachter)? Kann also die Export-Eigenschaft nachgewiesen werden? Denn diese Eigenschaft wurde im Kaufvertrag zugesichert. Sonst steht sozusagen Aussage gegen Aussage.


    Der Kaufpreis war 2550 Euro, runtergehandelt von 2600 Euro wegen dem fehlenden Stempel. Dieser hat jetzt 23€ gekostet (BE). Ich hätte diesen Preis und auch noch mehr bezahlt für eine saubere und gut erhaltene S51 Enduro aus der DDR.

  • Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

    Das kann dann voll nach hinten losgehen und Du bekommst die BE aberkannt, wenn der Richter sich mit der Materie auskennt.

    Du hast jetzt eine BE für die Kiste, sogar günstig bekommen - warum willst Du Dir das jetzt antun?

    Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen.

    Sagt Dir der Mann einer Anwältin...

    :i_troest:

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Ich will mir das antun weil es mir nicht (nur) darum geht 60 fahren zu dürfen sondern ein gut erhaltenes Moped als Liebhaberstück zu besitzen. Ich wollte aber eben kein Moped aus Ungarn.


    Wenn die Export-Eigenschaft belegt werden kann sollte es eigentlich möglich sein den Kaufvertrag aufzuheben. Gut, das würde ich dann ggf. noch mal mit dem Anwalt besprechen, vielleicht sieht es auch schlecht aus.


    All dies für den Fall, dass der Verkäufer nicht freiwillig zurücknehmen will.

  • Da sag ich dir als Mandant eines Anwalts das Unwissenheit nicht vor Strafe schützt..


    Wissentlich und willentlich mit ner falschen BE rumfahren, somit fahren ohne Führerschein und Versicherung ist da schon gewaltig..


    Am Ende muss das jeder selbst entscheiden, ich würde den Verkäufer anfragen was er da fürn Dreck verzapft hat...



    Warum finden das manche eigentlich so witzig? Gerade bei Simson-Fans würde ich erwarten, dass eher Verärgerung über diese Verbrecher herrscht. Oder ist das Resignation?


    Alleine die Frage bringt mich zum schmunzeln, erst nen moped für 2,5k kaufen und dann im Nachgang klären was damit ist, das hätte man für ne Folge Harz und herzlich nehmen können..


    Es ist leider immer so, und es wird sich auch nicht bessern solange man den Betrügern eine Plattform bietet scheiß Dreck zu treiben..



    Mfg ronny

  • Kannst du mir sagen ob diese Aussage irgendwie vor Gericht standhalten kann? Laut Anwalt kann es sein, dass das Gericht ein unabhängiges Gutachten beauftragt. Die Frage ist: gibt es sowas (also einen Gutachter)? Kann also die Export-Eigenschaft nachgewiesen werden?

    Oh, diese Frage kann ich tatsächlich nicht beantworten.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Anscheinend kann man also nicht ohne weiteres beweisen, dass es ein Export-Modell ist. Wenn man das nicht kann, würde ich nicht so weit gehen zu sagen, dass die BE falsch sei.

    Sach ma? Liest du nur was du lesen willst


    Ganz einfach, es ist eine S51/1E1-H (so stand es auch auf dem originalen Typenschild, deswegen ist es wohl getauscht worden - Ungarn Export, Baujahr 1990, Auslieferung ab Januar) ... die Farbe passt.


    Gruß von Frank


    Anscheinend kann man also nicht ohne weiteres beweisen, dass es ein Export-Modell ist. Wenn man das nicht kann, würde ich nicht so weit gehen zu sagen, dass die BE falsch sei.

  • hallo-stege Kannst du mir sagen ob diese Aussage irgendwie vor Gericht standhalten kann? Laut Anwalt kann es sein, dass das Gericht ein unabhängiges Gutachten beauftragt. Die Frage ist: gibt es sowas (also einen Gutachter)? Kann also die Export-Eigenschaft nachgewiesen werden? Denn diese Eigenschaft wurde im Kaufvertrag zugesichert. Sonst steht sozusagen Aussage gegen Aussage.

    Oh, diese Frage kann ich tatsächlich nicht beantworten.


    Oder du ließt nur was du lesen willst.

    Einmal editiert, zuletzt von jahitber ()

  • Oder du ließt nur was du lesen willst.

    Was ein aufriss, die plakette ist fake, auf der originalen stand das es ein Export war, wie weit willst du es denn noch beweisen?


    Du könntest ja jetzt nochmal 30€ ans kba spenden damit die dir ne Absage schicken da es sich um ein Export handelt. Schriftlicher bekommst du das nicht.


    Mfg ronny

  • Es ist ja toll, dass wir dem hallo-stege glauben, aber der Richter in der Verhandlung wird da nichts drauf geben. Oder willst du dann dem Richter das so sagen?


    Zitat

    Euer Ehren, die plakette ist fake, ein netter Herr aus dem Internet sagt auf der originalen stand das es ein Export war, wie weit willst du es denn noch beweisen?


    :ironie:

  • Es ist ja toll, dass wir dem hallo-stege glauben, aber der Richter in der Verhandlung wird da nichts drauf geben. Oder willst du dann dem Richter das so sagen?

    Nochmal zum mitschreiben, die Fahrzeuge aus dem Baujahr haben eine S51/1 Kennung, hat das deine? Nein, dann ist das nachweislich eine fake plakette...


    Warum dort eine andere drann ist wird ersichtlich dadurch das es keine kba Papiere gibt die ja laut deren Regeln einfach ist zu bekommen.



    Ob du das begreifen willst oder nicht liegt bei dir.

  • KBA Papiere bekommt man nur mit original Plakette, das habe ich telefonisch dort erfahren. Die haben keine Liste mit allen Exporten und gehen laut eigener Aussage rein auf visuelle Hinweise (Auslandskennung, fehlende Anbauteile, etc). Ohne Typenschild können sie das nicht machen und deshalb gibt es sofort eine Absage.


    Ich geb es auf, vielleicht willst du nicht verstehen, dass ein Richter einen feuchten Kehricht darauf gibt was du und ich glauben. Da geht es um harte, erwiesene Fakten (also Beweise) oder um unabhängige Gutachten. Beides ist nicht machbar.

  • KBA Papiere bekommt man nur mit original Plakette, das habe ich telefonisch dort erfahren. Die haben keine Liste mit allen Exporten und gehen laut eigener Aussage rein auf visuelle Hinweise (Auslandskennung, fehlende Anbauteile, etc). Ohne Typenschild können sie das nicht machen und deshalb gibt es sofort eine Absage.


    Ich geb es auf, vielleicht willst du nicht verstehen, dass ein Richter einen feuchten Kehricht darauf gibt was du und ich glauben. Da geht es um harte, erwiesene Fakten (also Beweise) oder um unabhängige Gutachten. Beides ist nicht machbar.

    Und genau deshalb wird beschissen was das Zeug hält, nur weil du glaubst das eine falsche plakette kein Hinweis ist wird es immer so weitergehen.


    Warum fehlt die wohl, frag mal den Verkäufer, der wird sich sperren weil der genau weiß was der da verkauft..



    Bei den Ansichten wirds Zeit nach Ungarn zu fahren und selber welche zu verkaufen, wie man sieht kann man ja machen..

  • Ich geb es auf, vielleicht willst du nicht verstehen, dass ein Richter einen feuchten Kehricht darauf gibt was du und ich glauben. Da geht es um harte, erwiesene Fakten (also Beweise) oder um unabhängige Gutachten. Beides ist nicht machbar.

    Na mache mal. :popcorn: Am Ende kommt vlt. noch raus, daß das Ding in Ungarn als gestohlen gemeldet ist. Dann wirds richtig lustig für dich.

  • auf visuelle HinweiseDie haben keine Liste mit allen Exporten und gehen laut eigener Aussage rein auf visuelle Hinweise (Auslandskennung, fehlende Anbauteile, etc). Ohne Typenschild können sie das nicht machen und deshalb gibt es sofort eine Absage.

    Und auf der KBA-Seite steht auch

    "Dem KBA liegen keine offiziellen Produktionslisten vor. Von daher kann zu einer bestimmten FIN keine Aussage getroffen werden."

    Deswegen halte ich auch ua. solche und ähnlichen Aussagen

    Zitat von simson-kassel84

    Im Graubereich "legalisiert" mein Lieber... ?

    für "Quatsch", wenn es keine offiziellen Unterlagen gibt, wo über jede einzelne FIN zu entnehmen ist ob die in Export ging oder nicht.

    Es wird mit Hilfe damaligen Planwirtschaft, Herstellung nach Produktionslosen und visuelle Hinweise, dies ermittelt.

    Auch werden diese "Ermittelung" laufend ergänzt.

    Bedeutet, das ein Moped was momentan nicht als Exportfahrzeug erkannt wurde, kann sich später mal als solches sich entpuppen.

    Wenn man mal warum auch immer, in der Zukunft eine neue Zweischrift beantragt.


    Ich denke mal, genau dies könnte auch zum Problem werden wenn es vorn Richter landet.

    Kommt dazu, das du mit dein Reimport, keinen wirklichen Nachteil hast, da es ja eine gültige BE gibt mit 60km/h.


    "Ich dachte ich wäre gut vorbereitet (soweit möglich als nicht-Simson-Profi) "

    Sorry ,ich will dir nicht zu nahe treten, das warst du aber nicht wirklich.

    Hättest du dich nur mal erkundigt was es für Modelle gibt und was die unterscheidet. dann wärst du darauf gekommen, das es Ungereimtheiten gibt usw.

    Meine Aussage mit "Zu 90% kannst du davon ausgehen das es Reimport ist.,

    beruht eigentlich nur schon auf der Tatsache das der Verkäufer tief in den gebrauchten Bundesländern Ländern zu Hause ist.

    99,9% hätte ich da schon gesagt wenn da das Bild Typenschild zu sehen gewesen wäre.

    Man brauch sich doch nur mal die Frage stellen, wo kommen die vielen Simsons jetzt her :kopfkratz:

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • für "Quatsch", wenn es keine offiziellen Unterlagen gibt, wo über jede einzelne FIN zu entnehmen ist ob die in Export ging oder nicht

    meinst Ungarn hat nich Buch geführt über Importe und Zulassungen da?


    Also äußerste Vorsicht, und die Hufe schön still halten.

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