Na ganz normale originale DDR Felgen^^
Welche Winterreifen? / Winterreifenpflicht für Krads??
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Hi Leute,
ich will jetzt nicht den ganzen Thread drurchwühlen, aber wie lange gilt die Winterreifenpflicht? Also wie lange müssen die Winterreifen draufbleiben? Oder gibt es da noch keine Einigung, sodass ich wieder fahren kann, wenn der Schnee weg ist?
Gruß,
Marcel -
Wenn Weihnachten kein Schnee liegt und es 20°C draußen sind, somit auch keine Eisgefahr kannst du dort auch mit Sommerreifen fahren.
Heißt mach die Reifen von Oktober bis Ostern drauf -
Okay
Aber angenommen, im Januar liegt kein Schnee mehr. Wie ist das dann? Darf ich dann mit den K36ern weiterfahren, oder müssen die Winterreifen noch drauf sein?
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Die Regelung ist nicht jahreszeit- oder monats- oder "saison"-, sondern wetterabhängig.
Wenn es also im Juli schneien würde, müßtest Du Winterreifen auf´s Auto machen.
Daß Du auch im Dezember oder Januar mit Sommerreifen fahren kannst, wenn die Straßen trocken sind, wurde ja schon geschrieben.________________________________________________________________
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Bitte nochmal für mich.
Wenn im Dezember der Schnee weg ist, aber die Straßen trotzdem feucht sind, brauch ich noch Winterreifen, oder nicht?
Ich meine, im Sommer wenn es mal regnet, ziehe ich ja auch nicht gleich Winterreifen drauf
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Nein, Winterreifen sind keine Feuchte-Straße-Reifen, sondern für Schnee und Matsch. Wenn also die Straße nur feucht ist und nichts gefroren, kein Schnee und kein Matsch liegt, braucht man keine Winterreifen.
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Winterreifen auf 2 Rädern völliger Schwachsinn meiner Meinung;)
Wenn Sommerreifen zugesetz sind liegste
Wenn Winterreifen zugesetzt sind liegste genauso;)mach also kein Unterschied auf 2 Rädern;-)
Nur wieder Geldmacherei vom Staat.
mfg
Crazyjumper -
Und wieder einer
Belies dich mal zu den Eigenschaften von Winterreifen...
und damit meine ich nicht nur die weiche Mischung.Du kannst ja mal mit offenem Visier hinter meiner Schwalbe fahren, dann weißt du warum sich Winterreifen nicht zusetzen
p.s. Nur wegen Leuten wie dir gibt es dieses Gesetz überhaupt
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Winterreifen auf 2 Rädern völliger Schwachsinn meiner Meinung;)
Wenn Sommerreifen zugesetz sind liegste
Wenn Winterreifen zugesetzt sind liegste genauso;)mach also kein Unterschied auf 2 Rädern;-)
Nur wieder Geldmacherei vom Staat.
mfg
Crazyjumper
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sommerreifen haben ganz andere mischungen, profilbreiten und formen wie winterreifen.....
kannst dir auch ganzjahresreifen besorgen....da sparste geld und das sogar mit des staates segen.... -
DAAAAAAAAAAAAAAANKE!!!! Besser kann man es einfach nicht ausdrücken!
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Meine Nachfrage ergab, dass es eine abweichende Meinung des "Gutachters" der Polizeiakademie BaWü gibt und auch bekannt ist. Aber die Rechtsauslegung des BMVBS ist bindend!
Zur Frage der Winterreifenpflicht für Motorräder schreibt der BMVBS mit eMail vom 15.12.2010 Folgendes:
Zitat Anfang:
"§ 2 Abs. 3a Satz 1 StVO lautet wie folgt:
"Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte darf ein Kraftfahrzeug nur mit Reifen gefahren
werden, welche die in Anhang II Nummer 2.2 der Richtlinie 92/23/EWG des Rates vom 31. März 1992 über Reifen
von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern und über ihre Montage (ABl. L 129 vom 14.5.1992, S. 95), die
zuletzt durch die Richtlinie 2005/11/EG (ABl. L 46 vom 17.2.2005, S. 42) geändert worden ist, beschriebenen
Eigenschaften erfüllen (M+S-Reifen)."
Damit gilt nach dem eindeutigen Wortlaut der Vorschrift die Pflicht, bei den genannten Wetterverhältnissen nur mit
M+S-Reifen zu fahren, für alle Kraftfahrzeuge.
Als Kraftfahrzeuge gelten alle Landfahrzeuge, die durch Maschinenkraft bewegt werden, ohne an Bahngleise
gebunden zu sein (§ 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz).Dazu gehören unzweifelhaft auch Motorräder.
Der Verordnungsgeber hat bei der Formulierung der Vorschrift lediglich auf eine internationale Begriffsbestimmung für
M+S-Reifen zurückgegriffen und diese für eine bestimmte nationale Regelung für anwendbar erklärt.Dass dabei die in Bezug genommene Richtlinie 92/23/EWG nach ihrem Anwendungsbereich nicht für Motorräder gilt,
ist insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Begriffsbestimmung für M+S-Reifen in der Richtlinie 97/24/EWG für
Motorräder nahezu wortgleich ist, unschädlich.Folglich gilt die Vorschrift auch für Motorräder.
Motorräder dürfen demnach bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur mit Reifen fahren, bei
denen das Profil der Lauffläche und die Struktur so konzipiert sind, dass sie vor allem auf Matsch und frischem oder
schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften gewährleisten als normale Reifen. Das Profil der Lauffläche der
M+S-Reifen ist im allgemeinen durch größere Profilrillen und/oder Stollen gekennzeichnet, die voneinander durch
größere Zwischenräume getrennt sind, als dies bei normalen Reifen der Fall ist. Verfügen Motorräder nicht über
solche Reifen dürfen sie bei den genannten Wetterverhältnissen nicht fahren, da ansonsten eine sichere Teilnahme
am Straßenverkehr nicht mehr möglich ist. Nichts anders gilt für Pkw, Lkw und Busse. Im Übrigen wird darauf
aufmerksam gemacht, dass die Teilnahme am Straßenverkehr bei den genannten Wetterverhältnissen mit
Motorrädern unabhängig von der Wahl der Reifen besonders gefährlich ist. Es wird daher davon abgeraten, auch
wenn Motorräder mit M+S-Reifen ausgerüstet sind, bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte zu
fahren."
Zitat Ende -
Letzten Donnerstag abends von der Spätschicht heim....auf einmal Blaulicht hinter mir...nichts weiter gedacht (weil kein spiegel dran....^^) weitergefahren...dann kam die durchsage "bitte fahren sie rechts ran!" Also, rechts ran, bock aus, helm ab...Guten Abend, Allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein, Betriebserlaubnis, Versicherungsschein...
Betriebserlaubnis hab ich nicht! -wie hammse nich?- gibts keene^^
okay...also moped extra gut gefilzt....4 junge spunde vom Bereitschaftspolizeipräsidium DD....
leuchtet auf meine Reifen, wohlgemerkt hab ich die http://www.reifen-anton.de/de/…ross-ms-2-rear-13332.html drauf..
das sind aber schöne reifen, sind das slicks?
nö, normale stollen....
das ende vom lied war een mängelschein weil kein spiegel und keine BE...nix wegen reifen
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Im westlichen Teil hätte ich das verstanden, aber in deiner Gegend haben die nix zu den Reifen gesagt ?? Nicht wegen Winterreifen, sondern zumindest in meiner Gegend schauen die auch genau auf die Größe 2,75 x 16". Das sehe ich öfters, gerade mit Simson ist man bei uns in ASL ständig dran, großkotzige und herablassende Art von den "Beamten", lässt manchmal nach wenn die sehen das ich schon 35 bin.... Daher fahre ich meistens lieber Motorrad, da haben die mich erst 1x rausgeholt, und das wegen Winterreifen
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in meiner Gegend schauen die auch genau auf die Größe 2,75 x 16".
Nur Paragraphen und Vorschriften im Kopf, aber keine Ahnung haben.
Die Reifen sind original und legal und für das Gesamtgewicht auch in Ordnung. Aber die originale 1.5er-Felge ist dafür eigentlich viel zu schmal. Auf diese Felge müßte ein viel schmälerer Reifen (z.B. 2.25 oder höchsten 2.50). Von der technischen Seite dürfte keiner meckern, wenn jemand auf dieser schmalen Felge auch passend schmale Reifen draufhat (aber nein, aber nein, die müssen ja dann eingetragen werden und sind evtl. für das Gesamtgewicht angeblich nicht mehr ausreichend ...).
Wenn ich in Deiner Gegend wohnen würde, würde ich mir wahlweise alle irgendwie möglichen metrischen und zölligen Reifengrößen eintragen lassen. Wenn sie dann irgendetwas von "das sind aber keine 2.75x16" maulen, kriegen sie den Zettel mit der Liste vorgelegt, aus der sie sich dann den Reifen, der gerade drauf ist, aussuchen können.
Also wirklich, die haben doch ´n Rad ab! ...____________________________________________________________________________
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Das Problem ist, die wissen aus ihrer Jugend auch was geht und muß.... Und ohne Einzelabnahme oder eingetragene Freigabe muß halt ein 2,75 drauf. Tragfähigkeit und der gleichen ist wurscht, wie bei meiner 250'er ETZ. Ich darf 2,75 ;3,00 ; 3,25 und 3,50 fahren, nur ein R für Radial. Tragfähigkeit und Speedindex ist nicht vermerkt.
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