MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Kennzeichenhalter beim SR50/SR80

  • Gibt es eigentlich eine Regelung wie das Kennzeichen befestigt sein muss, reicht es beim SR am Schutzblech. Muss das Kennzeichen, vorallem wenn es ein richtiges, großes ist weiß beleuchtet sein? Mein Roller beleuchtet zwar alles unterhalb des Rücklichts, aber in rot.


    Gruß Tim

  • wenn du ein normales versicherungskennzeichen hast ist das egal wo es drangemacht ist bzw. beleuchtet wird.hauptsache es ist gut sichtbar irgendwo hinten angebracht.die oberfläche(der lack) des kennzeichens ist wie ein katzenauge => das heißt es reflektiert sobald eine lichtquelle draufleuchtet also sieht man das was draufsteht so oder so...
    wie das aber bei einem großen kennzeichen ist weis ich leider auch nicht!

    :biglaugh: Simson S50 b2 @ S51 b2-4 -> 60/4k + Amal 21 + Vape + AOA2 :biglaugh:

  • hab hier nen bild im anhang.... is zwar nich sehr groß aber ich hoffe es hilft dir etwas!

    Ist jetzt im Opel Kadett C Coupe /2L, 110PS/ unterwegs


    SR50 CE Bj 1987 60ccm SZ Sachs, AOA3 - wurde von meinem Bruder absolut runtergewirtschaftet und wartet auf die Regenerierung
    S50 Neuaufbau :nuke: -70ccm 4Kanal Mühli, 19er Amal, LT Reso in Jägermeisterorange steht immernoch rum

  • Danke für das Bild, hat mir geholfen. Nur wo bekomme den Halter, bei den mir bekannten Online-Shops konnte ich nichts finden, oder vielleicht selber bauen?

  • Also bei der Kenzeicheanbringung gibt es ganz strikte Regelungen... Ich hatte mal das Problem bei ner Verkehrkontrolle und der Bulle hat mir alles erzählt...
    Also es is egal ob Normal- oder Versicherungskenzeichen, beide müssen beleuchtet sein. Das kennzeichen darf auch nicht nach oben oder so zeigen, höchstens minimal, am besten sind 90°. Der Polizist meinte so schräg, wie das Kennzeichen bei nm VW Käfer is is das absolute Maximum an Neigung. Ich hoffe das hat zur Anbringung geholfen...


    Son Original SR50 Kennzeichenhalter hab ich glaub ich noch rumliegen...meld ich per PN.


    MfG

    jaja

  • @ Demokrit:


    Das was der Bulle dir da erzählt hat, gilt nur für Neumodelle.
    Dein Moped ist, wenn es noch aus der DDR stammt, anderen Regelungen unterlegen.


    1. Kennzeichenbeleuchtung:


    Bei den Moped\'s wie S51, ältere Sr50 etc., wo von Werk ab keine solche Beleuchtung vorhanden war, muss diese auch nicht vorhanden sein!Ausgenommen davon sind große Kennzeichen von Moped\'s ab 70ccm, diese müssen beleuchtet sein.


    2. Befestigungsort:


    Für Versicherungskennzeichen gibt es keine Vorgabe zur Befestigung, da ursprünglich von Werk ab keine Vorhanden war.
    Es ist dir also freisgestellt, wo du das Kennzeichen fest machst, es muss nur von hinten sichtbar sein, egal ob du dich rechts oder links neben dem Moped befindest. Das mit dem Neigungswinkel ist korrekt, das Kennzeichen darf eigentlich weder geknickt, noch stark geneigt sein!

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