MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Megu NPC als Super D von PZ

  • Na die müssen Nachweis warum die Karre zu schnell ist wenn der fahrer es nicht zugibt.

    Also die Straftat muss die Rennleitung nachweisen, ohne den gibt's keine Konsequenzen.


    Wenn die Karre schneller läuft als erlaubt und es ist alles orginal, gibt es eine Verwarnung und musst dafür sorgen das die Bauart bedingte Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird.

  • Also mit Führerschein bis 45 km/h darf man 60 fahren?

    Na warte biste dein Führerschein umtauschen musst, dann darfste nur noch 45km/h fahren :pinch:


    Der Gesetzgeber

    Zitat: "Laut dem Übergangsrecht werden Mopeds aus der DDR gemäß § 76 Abs. 8 c) der FEV (Fahrerlaubnisverordnung) als Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik geführt, wenn sie bis um 28.02.1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind."



    Das kommt auf das Fahrzeug an. Vor ca. 2003 50km/h, danach 45km/h. Ausnahme Simson.


    In der BRD dürften die KKR bis 2002, 50km/h die darf man auch mit neuen AM-Schein fahren.

    Gibt es auch eine Übergangsregelung dazu.

  • Ausnahme Simson.

    das Moped kann und darf schon 60 fahren aber der Führerscheininhaber deswegen nicht automatisch auch. Will vlt. keiner hören hier, aber für mich wärs logisch. Es sei denn man hat die DDR-Fahrerlaubnis.


    Na warte biste dein Führerschein umtauschen musst, dann darfste nur noch 45km/h fahren

    Irrtum. Ich habe alle Klassen unbeschänkt.

  • Du meinst, weil der AM nur für Fahrzeuge bis 45km/h gilt ?! Da gibt es aber noch einen " Anhang ". Da steht dann, welche Fahrzeuge man sonst noch fahren darf. Und da sind die 50 / 60km/h Fahrzeuge dabei.

  • Du könntest dich natürlich auch solidarisch zeigen und jetzt nur noch 45km/h Fahrzeuge fahren. Sicherheitshalber das noch auf den Führerschein vermerken lassen und für die davor begangenen Frevel ( fahren von 60 km/h Fahrzeuge ) sich selber geisseln und peitschen, Selbstanzeige und bei einer JVA mal nachfragen ob ein Plätzchen noch frei ist. :lookaround:

  • Du meinst, weil der AM nur für Fahrzeuge bis 45km/h gilt ?! Da gibt es aber noch einen " Anhang ". Da steht dann, welche Fahrzeuge man sonst noch fahren darf. Und da sind die 50 / 60km/h Fahrzeuge dabei.

    So ist es, dazu gibt es Übergangs-/Nationalen Regelung dazu.

    Wie auch die B196 eine Nationale Regelung Deutschlands ist.

  • Das?


    § 6 Absatz 1 zu Klasse AM

    Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

    a)Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,
    b)Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.
    Wie Fahrräder mit Hilfsmotor werden beim Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen des § 6 Absatz 1 behandelta)Fahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3, wenn sie vor dem 1. September 1952 erstmals in den Verkehr gekommen sind und die durch die Bauart bestimmte Höchstleistung ihres Motors 0,7 kW (1 PS) nicht überschreitet,
    b)Fahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie vor dem 1. Januar 1957 erstmals in den Verkehr gekommen sind und das Gewicht des betriebsfähigen Fahrzeugs mit dem Hilfsmotor, jedoch ohne Werkzeug und ohne den Inhalt des Kraftstoffbehälters – bei Fahrzeugen, die für die Beförderung von Lasten eingerichtet sind, auch ohne Gepäckträger – 33 kg nicht übersteigt; diese Gewichtsgrenze gilt nicht bei zweisitzigen Fahrzeugen (Tandems) und Fahrzeugen mit drei Rädern.

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