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Tüv Rheinland verbietet PU-Buchsen/ Erlöschen der ABE

  • Hallo Freunde, ich zitiere mal einen Betrag aus Fratzenbuch, der für uns auch von Bedeutung sein könnte. Betonung auf "könnte"

    "Achtung Wichtig: Thema PU Buchsen.

    Seit dieser Woche sind PU Buchsen keine Grauzone mehr.
    Laut TÜV Rheinland erlisch mit PU Buchsen die Betriebserlaubnis. Ihr habt jetzt folgende Möglichkeiten, entweder
    eintragen lassen oder ausbauen."

    Aber für die Prüfer ist jetzt endlich eine Grauzone weg und die Entscheidung ist letztlich auch stringend. Der Kunde führt eine Veränderung am Fahrwerk herbei wofür er keinen Nachweis hat...warum sollte man im Kontext der StVZO und der VdTUEV einfach davon ausgehen, dass es gut wird, macht man sonst auch nicht.


    Quelle: Facebook

    Aber Herr Wachtmeister, das ist original, das war schon ab Werk so. :auslachen: Und haben Sie überhaupt Ahnung (glaskugel) von historischen Fahrzeugen ? :i_troest:

  • Allein, das Gesichtsbuch als Quellenangabe ist wertlos. Kann jeder rumtexten, was er will.


    Und wer will das prüfen???


    Die Schraube, welche nun locker ist, war aber nicht orginoool - somit hat der Herr nu keine Betriebserlaubnis mehr...

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Der TÜV Rheinland kann eigentlich gar nichts verbieten.

    Eine bundesweit einheitliche Entscheidung zu PU Buchsen ist mir momentan noch nicht bekannt, ich schau aber gerne mal nach, ob sich was findet.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Ich kenne das aus dem Offroadbereich, und hier sind tatsächlich schon einige durchgefallen mit PU-Buchsen. Sachlich diskutieren bringt eigentlich nichts wenn der Prüfer bockig ist.

  • Der Fratzenbuchbeitrag ist Schmutz und Bauernfängerei!

    Nun ich habe ja auch erwähnt, "könnte" für uns von Bedeutung sein. Mal abwarten

    Aber Herr Wachtmeister, das ist original, das war schon ab Werk so. :auslachen: Und haben Sie überhaupt Ahnung (glaskugel) von historischen Fahrzeugen ? :i_troest:

  • Und dann müssten auch div. Ersatzteile aus dem Zubehörmarkt (ebucht)- gerade für KFZ (Stichwort: Bremsklötze/ Scheiben etc.) zum Entzug der TÜV- Plakette führen...

    Die ganze Diskussion führt also zu nichts... :a_bowing:

    Erst kamen sechs Leute. Die haben gesagt: "Das geht nicht!"

    Dann kam Einer- der wusste das nicht. Und hat es einfach gemacht...

  • Dazu müsste man doch aber den Prüfer auf sowas hinweisen und ihm das sagen, die Buchsen lassen sich doch so gar nicht Unterscheiden oder erkennen wie ich finde.

    Da gibts Prüfer bei denen steht sowas ganz obenauf ihrer Agenda, die schauen da extra hin.

    So was ähnliches gab es mal rund um die KuNiFer-Bremsleitungen, als Austauschbremsleitungen waren die ab 1995 in Deutschland nicht mehr erlaubt.

    Da gab es auch Prüfer die da genau hin geschaut haben und wehe die haben eine Kupfer-Nickelleitung entdeckt......

    Dummerweise gab es Fahrzeuge die hatten diese Bremsleitung ab Werk und haben damit in Deutschland eine Betriebserlaubnis bekommen.

    Ihr könnt euch schon denken zu welchen Ergebnis da son "Prüferspezi" bei der HU gekommen ist...... zu Unrecht.

    Mittlerweile ist das gegessen weil der GTÜ eine ABE für die KuNiFer-Bremsleitungen erlangt hat.



    Und dann müssten auch div. Ersatzteile aus dem Zubehörmarkt (ebucht)- gerade für KFZ (Stichwort: Bremsklötze/ Scheiben etc.) zum Entzug der TÜV- Plakette führen...

    Ersatzteile auf Aftermacht, haben in der Regel eine ABE und tragen die entsprechenden Zulassungen und Prüfzeichen,

    selbst eine Austausch Auspuffanlage hat das heut zu Tage, vorausgesetzt es ist auch zugelassen.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Reine Panikmache....

    Der Fred kann zu.

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Na ein glück es gibt Anbieter die ne Abe für ihre Buchsen haben, ich musste meine im polo auch eintragen lassen.


    Mein tüver sagte da Eingriff ins Fahrwerk/ ist es sicherheitsrelevant.



    Mfg ronny

  • ...



    Ersatzteile auf Aftermacht, haben in der Regel eine ABE und tragen die entsprechenden Zulassungen und Prüfzeichen,

    selbst eine Austausch Auspuffanlage hat das heut zu Tage, vorausgesetzt es ist auch zugelassen.

    du hast es erfasst... :undwech:

    Erst kamen sechs Leute. Die haben gesagt: "Das geht nicht!"

    Dann kam Einer- der wusste das nicht. Und hat es einfach gemacht...

  • Lagerbuchsen unterliegen als Teil des Fahrwerks den gleichen Regeln wie z.B. Federn. Handelt es sich bei dem Austausch augenscheinlich um eine willentliche Änderung und keine Reparatur, ist ein Nachweis über deren Vorschriftsmäßigkeit zu erbringen. (Beschluss aus der 79. Sitzung "§19 Clearingstelle des AKE" von 2020)

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Handelt es sich bei dem Austausch augenscheinlich um eine willentliche Änderung und keine Reparatur, ist ein Nachweis über deren Vorschriftsmäßigkeit zu erbringen. (Beschluss aus der 79. Sitzung "§19 Clearingstelle des AKE" von 2020)

    ok, und wie wäre das in unserem speziellen Fall zu sehen? Man baut die alten porösen gummibuchsen aus, und dann die neuen aus z.b. pu ein, damit ist es ja eine Reparatur. Aber trotzdem gibt es ja für die Buchsen kein Gutachten.


    Aber im klassischen Sinne wäre es für mich eine Erhöhung der Sicherheit, weil nunmal die kurvenführung besser wird. Und die Haltbarkeit steigt (zwar nicht bei denen aus pu, aber bei denen von ehemals buchsenfuchs).

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