MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Verkehrsrechtliche Fragen

  • Frage: Pkw und Anhänger


    Fakten zur Führerscheinklasse B für Pkw

    • bis 3500 kg zulässige Gesamtmasse (zGM),
    • mit bis zu 8 Sitzplätzen (zusätzlich zum Fahrersitz)
    • auch mit Anhänger (zGM des Anhängers: maximal 750 kg)
    • auch mit schwererem Anhänger, sofern die Kombination 3500 kg nicht übersteigt.


    ist das korrekt, und wenn ja wozu die Angabe max. Gesamtmasse 750kg? Und Anzahl der Achsen und ob gebremst oder ungebremst spielt keine Rolle?


    Bin ein bischen verwirrt, könnte ja danach an ein Fahrzeug mit 1500 kg einen Hänger mit 2000 kg anhängen mit Klasse B, oder wie??

  • Zur hilfreichsten Antwort springen
  • Siehe mein Edit, ein ungebremster Anhänger darf nicht über dem Gesamtgewicht von 750Kg liegen.

    und das ist mir eben unklar, also darf gebremst schwerer sein?


    nehmen wir ein Beispiel, Passat Variant
    Leer: 1400 kg
    zul. Gesamt: 2000 kg


    könnte ich irgendwas zwischen 1500 oder 2000 kg anbammeln? je nach dem wieviel das Zugfahrzeug grade wiegt?

    Einmal editiert, zuletzt von lehmann ()

  • lehmann, hast du etwa in deinen Führerschein einen Stempel drin, nur für Anhänger bis 750kg ? "B" bis 3500kg war noch bei einen DDR Führerschein. Nach bundesdeutschen Recht war der "B" bis 7500kg ?!

    Nee, ich kann alles fahren was nich schwimmt oder fliegt.
    Handelt sich um Junior, der will Transporte tätigen, hat aber Zweifel ob das rechtens ist was er da anhängt.

  • Das ist eben genau das Fiese... in der Praxis ist es ja meistens: "Kannste mal schnell den Hänger anhängen" oder "Können wir mal XY abholen". Und da müsste man jedesmal erst in die Papiere schauen ob, und was wieviel wiegt, zulässig ist usw. usw. Sehr nervige Geschichte. Beispiel was ja eigentlich Illegal wäre obwohl es locker funktioniert:


    Fahrzeug = Zul. Gesamtgewicht 1,7T

    Anhänger = Zul. Gesamtgewicht 2,3T (jedoch nur mit 1T beladen)


    Wären maximal dann 4T obwohl es real nur nur um die 3 bis 3,2T sein dürften. Schwierige Sache also... ^^ Wenn er öfters Transporte machen will wäre also die Überlegung sinnvoll nicht den BE Zusatz zu machen.

  • Zul. Gesamtgewicht des Anhängers darf das des Zugfahrzeugs unter Berücksichtigung der Anhängelast nicht überschreiten, und insgesamt das Gewicht des kompletten Zuges nicht über 3,5 Tonnen kommen.

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • Das ist ja das Fiese an dem ganzen, es wäre schöner wenn das "Realgewicht" des Anhängers zählen würde und nicht die zulässige Gesamtmasse. Ich kann ja einen 2 oder 3 Achshänger oder einen 2 Achskipper dranhängen und habe "Real" nur 500Kg Grünabfälle drauf, darf das ganze aber nicht fahren/ziehen....... ^^

  • LordHelmchen

    Hat den Titel des Themas von „verkehrsrechtliche Fragen“ zu „Verkehrsrechtliche Fragen“ geändert.
  • Ja das ist auch so ein Problem. Mein Oller Kangoo Rapid hatte zb. nur eine Anhängelast von 550Kg (also nahezu nichts) und durfte auch schon 1,4T ziehen. Ging zwar, war aber echt nicht cool zu fahren.... ^^

  • Das ist ja das Fiese an dem ganzen, es wäre schöner wenn das "Realgewicht" des Anhängers zählen würde und nicht die zulässige Gesamtmasse. Ich kann ja einen 2 oder 3 Achshänger oder einen 2 Achskipper dranhängenund habe "Real" nur 500Kg Grünabfälle drauf, darf das ganze aber nicht fahren/ziehen....... ^^

    Wobei das erst mal Wurst ist ob das ein 1, 2 oder Achshänger ist,

    wie du schreibst, das tatsächliche Gewicht von Zugfahrzeug und des Anhänger spielt da keine Rolle

    Die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und des Anhängers dürfen die 3,5T nicht überschreiten

    wenn es Anhänger ist, der das zulässige Gesamtmasse von 750kg überschreitet.


    Bei einen Anhänger bis 750kg zulässige Gesamtmasse, ist es wiederum Wurst was das Zugfahrzeug für eine zulässige Gesamtmasse hat

    den darf man ziehen auch wenn die zulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5T liegen sollte.

    nehmen wir ein Beispiel, Passat Variant
    Leer: 1400 kg
    zul. Gesamt: 2000 kg


    könnte ich irgendwas zwischen 1500 oder 2000 kg anbammeln? je nach dem wieviel das Zugfahrzeug grade wiegt?

    Nein

    Bei einen zul. Gesamt: 2000 kg vom Zugfahrzeug, darf der Anhänger maximal eine zulässiges Gesamtgewicht von 1500kg noch haben, vorausgesetzt das Zugfahrzeug darf überhaupt soviel ziehen.

    Was das Zugfahrzeug maximal ungebremst/gebremst anhängen darf steht in den Papieren (Anhängerlast).

    Siehe mein Edit, ein ungebremster Anhänger darf nicht über dem Gesamtgewicht von 750Kg liegen.

    Richtig, weil Anhänger über 750kg zulässiges Gesamtgewicht eine Bremse haben müssen,

    unter 750kg müssen sie keine haben, können aber eine haben,

    wie zb. der HP500 https://www.motor-talk.de/foru….html?attachmentId=750809

  • Also ähnlich wie der Berlingo. Leider hat meine Thule AHK nur 1100kg.. die quasi baugleiche von Westfalia (an der aber die Knotenbleche leider fehlen), die ich im Keller liegen habe, hat 1400kg (darf er auch ziehen). Da könnte man auf Gedanken kommen..

  • So wars doch gedacht. ;)

    Klar.. Typenschilder lesen können die auch. Aber Knotenbleche voneinander unterscheiden? Vermutlich nicht. (Aber das macht man ja nicht und wäre eine Anleitung zur Straftat, also ist das natürlich reines Rollenspiel @all Mods 8o )

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!