MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Kein Stempel von der Zulassungsstelle bekommen, da jetzt Neufahrzeug und AU pflichtig

  • Bei meinem zweiten Termin hatte ich alles dabei. Nach etwas hin und her, was ich überhaupt will und dem zweiten Gang zum Cheftechniker (diesmal ein anderer) sagte dieser mir, dass ich keinen Stempel bekommen werde. Ich habe aufgrund eines alten Rahmens ein Neufahrzeug aufgebaut und dieses, jetzt Baujahr 2022, müsse die aktuellen Abgasanforderungen erfüllen.

    Da hat der Zulassungsstellen Sachbearbeiter sogar Recht, Du hast ein Neufahrzeug aus gebrauchten und neuen Teilen gebaut. Ganz streng nach den Regeln bist Du jetzt sogar der Hersteller und Dein Name erscheint auf dem Typenschild ... (Buggy Freunde und große Teile der Harley Szene können ein Lied davon singen). In einem Punkt hat er allerdings nicht Recht: da ein Neufahrzeug alle aktuellen Zulassungsbestimmungen erfüllen muss, ist Deine Neuaufbau-Simson heute nicht mehr zulassungsfähig.


    Meistens hilft es nur, einen anderen Sachbearbeiter aufzusuchen ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Sorry, da bist du offensichtlich bei Custom Umbauten bzw. Aufbauten wo mehr oder weniger nur noch vom Originalfahrzeug der Motor noch ist.

    Wenn ein bestehendes Fahrzeug neu aufgebaut wird, ändert sich nun mal kein Baujahr und Hersteller.

    Der richtige Weg wäre gewesen Papiere für die S51 zu bekommen um dann im Nachgang ne Leistungssteigerung eintragen zu lassen..

    , du nimmst einen Rahmen von einer S51 und willst ne s70 draus machen.. Kein Wunder das der das als neuaufbau ansieht.

    Es beleibt ein Fahrzeug von 1988, daran ändert kein Neuaufbau was daran und auch keine Umschreibung von KKR zum LKR - Punkt.

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Verstehe nicht warum man der Zulassungsstelle das überhaupt auf die Nase bindet, das man ein Fahrzeuge neu aufgebaut. restauriert oder wie auch immer, hat.

    Ein Kaufvertrag mit der FIN und 21er Gutachten dazu, sagt alles zum Fahrzeug was die wissen müssen.

  • Da hat der Zulassungsstellen Sachbearbeiter sogar Recht, Du hast ein Neufahrzeug aus gebrauchten und neuen Teilen gebaut. Ganz streng nach den Regeln bist Du jetzt sogar der Hersteller und Dein Name erscheint auf dem Typenschild ... (Buggy Freunde und große Teile der Harley Szene können ein Lied davon singen).

    Okay, also bin ich ja so gesehen offensichtlich wirklich im Unrecht. Aber vielleicht komme ich da ja noch raus.


    Man darf ein Fahrzeug beliebig reparieren, aber nicht neu aus verschiedenen Teilen aufbauen, da sonst Neufahrzeug. Da Frage ich mich jetzt ab wie vielen Fehlteilen man eine Neuaufahrzeug aufbaut und ab wann, beziehungsweise ab wie vielen Fehlteilen, es noch ein/e Restauration/Reparatur/Neuaufbau ist. Das müsste ja auf die Basis ankommen, mit der man beginnt. Aber das scheint mir dann ja immer noch eine Ermessensentscheidung zu sein.


    Ich habe damals eine Rahmengruppe mit einigen Einzelteilen erworben.

    Letztendlich habe von den erworbenen Teilen nur den einzelnen Rahmen verwendet und den Rest der angebauten und mitgeschickten Teile nicht verwendet. Das war auch von Anfang an der Plan gewesen, da der Rest Tuning/Schrottteile waren. Es war wahrscheinlich auch mein Fehler bei der Zulassungsstelle zu sagen, dass es sich bei dem Kaufvertrag um den Kaufvertrag zu dem Rahmen handelt. Verkaufsgegenstand waren ja mehrere Teile, auch wenn nicht weiter verwendet. Kann natürlich sein, dass ich damit immer noch im Bereich Neufahrzeug bin.


    Außerdem steht im Kaufvertrag noch der Hinweis DDR Rahmen. Den hatte der Verkäufer hinzugefügt, da ich von ihm versichert haben wollte, dass der Rahmen erstmalig in der DDR zugelassen war. (Ich hatte ursprünglich vor eine S51 E aufzubauen). Man kann den Hinweis natürlich auch so lesen, dass ich nur einen Rahmen erworben habe. Das habe ich eigentlich auch selbst so gesehen, da der Rest ja Schrott war. Also alles etwas unglücklich.


    Naja, wie in meinem vorherigen Post geschrieben, werde ich das wohl der Zulassungsstelle schildern und auf ein anderes Ergebnis hoffen. Wenn nicht muss wohl ein anderer Sachbearbeiter her.

  • Ich habe aufgrund eines alten Rahmens ein Neufahrzeug aufgebaut und dieses, jetzt Baujahr 2022, müsse die aktuellen Abgasanforderungen erfüllen.

    Mal ein Gedanke: Wenn es wirklich soweit kommt, daß Du eine ASU bestehen mußt, könntest Du auf Ethanol umrüsten. Das brennt viel sauberer und könnte aktuelle Abgasanforderungen erfüllen. Wobei ich nicht weiß, wie die heute für Zweitaktmopeds festgelegt sind.

  • die Frage ist ob Fahrzeuge bis 125ccm überhaupt ne AU brauchen... :search::search::search:

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Mal ein Gedanke: Wenn es wirklich soweit kommt, daß Du eine ASU bestehen mußt, könntest Du auf Ethanol umrüsten. Das brennt viel sauberer und könnte aktuelle Abgasanforderungen erfüllen. Wobei ich nicht weiß, wie die heute für Zweitaktmopeds festgelegt sind.

    Eine Simson bekommst heute nicht mehr als Neufahrzeug zugelassen und schon gleich gar nicht selber als Hersteller.

    Das muss nicht nur die aktuell Abgasanforderungen erfüllen, alle sonstigen aktuellen Zulassungsvorschriften für Neufahrzeuge auch.

    Da reicht keine normal Abgasuntersuchung im Rahmen einer Hauptuntersuchung, da muss erst mal Zertifikat/Nachweis haben das das Fahrzeug die Aktuelle Abgasnorm einhält, das wäre Euro 5 bei LKR incl. OBD , wenn ich auf Aktuellen Stand bin.


    "Ich habe aufgrund eines alten Rahmens ein Neufahrzeug aufgebaut und dieses, jetzt Baujahr 2022"

    Das ist Quatsch mit dem Baujahr 2022,

    du hast ein Fahrzeug was Baujahr1988 ist, neu Aufgebaut/Restauriert und kein Fahrzeug aufgebaut welches vorher nicht existiert hat.

  • Interceptor Ja, Wenn sie ab dem 1.1.1989 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden und mit einem Fremdzündungsmotor ausgerüstet sind.


    Die Bestimmungen über Abgasnormen sind aber von der Abgasuntersuchung unabhängig.

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • ist ja 1988er Baujahr.


    Ich warte ja noch auf die Antwort ob die Erstzulassung eingetragen ist im Gutachten

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Na bitte Erstzulassung 1988 steht auch im Gutachten

    Wenn es nämlich nicht so wäre, sondern wie die Zulassungsstelle behauptet , dann könnten Firmen die von Fahrzeugrestauration leben, zu machen. Da bleibt bei auch von so manchen Fahrzeug nicht mehr viel vom ursprünglichen übrig,


    Wie schon geschrieben, du hast kein Fahrzeug neu aus Ersatzteilen erschaffen welches keine FIN hat.

    Wenn es so wäre hätte die Zulassungsstelle recht, dann wärst du auch der Hersteller und es müsste es die aktuellen Zulassungsvorschriften für neue Kraftfahrzeuge erfüllen, denke mal wie die für Kleinseriengenehmigungen.

  • Wenn ich mich richtig erinnere, hat doch selbst MZA Fahrzeuge verkauft, die bis auf den Rahmen aus Neuteilen bestanden und weiterhin gültige DDR-Papiere hatten und demnach auch 60 km/h fahren durften.

    Was habt ihr alle gegen nach oben gebogene Obergurte? Man wird doch damit schneller, weil man immer bergab fährt :D
    S 51 B1-3 - Projekt "grüne Hölle":bounce:

    Zitat von tacharo

    Mann,bin ich blöd!!

  • Hallo zusammen.

    Ein kurzes Update: Ich habe heute die Papiere bekommen! :juchuu:


    Ich musste sehr lange auf den erneuten Termin warten, da ich zeitweise auch selbst nicht Zuhause war.

    Bei dem Termin hatte ich mich schon auf alles vorbereitet. Ich hatte sowohl die Kaufbelege, als auch schriftlich und in Bildern die Restauration dargelegt. Außerdem meine Rücksprachen mit dem Prüfer festgehalten.

    Die Sachbearbeiterin hat die Dokumente kurz durchgeblättert und wusste auch erst nicht so Recht. Sie erwähnte dann zu ihrer Kollegin, dass der Cheftechniker auch nicht da ist. Damit hatte ich nach den vorherigen Erlebnissen vielleicht auch etwas Glück. Sie verschwand kurz für eine Rücksprache, aber letztendlich musste ich dann nur noch eine Erklärung abgeben/unterschreiben, dass die originalen Papiere verloren gegangen sind und es keine Ansprüche Dritter gibt.

    Einige der Kaufbelege wurden von ihr dann trotzdem noch eingescannt.

    Also ich bin happy und freue mich, 7 Monate nach Fertigstellung endlich mit 70ccm fahren zu dürfen.


    Vielen Dank an alle, die mir hier geholfen haben, oder auch Hilfe per PN angeboten haben.

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