Hallo,
ich hoffe hier auf Hilfe. Ich habe mir auf Grundlage eines einzeln erworbenen Rahmens von 1988 eine S70 aufgebaut. Alles wurde dokumentiert und anschließend eine Vollabnahme gemacht. das ging erstaunlich unproblematisch von sich.
Bei meinem ersten Termin an der Zulassungstelle wurde ich allerdings wieder nach Hause geschickt, da mir Kaufbelege für Teile gefehlt haben. Ich hätte die ja von einem anderen Fahrzeug geklaut haben können. Der Tenor war: "Kommen Sie wieder und zeigen mir die fehlenden Kaufbelege, dann bekommen Sie den Stempel".
Bei meinem zweiten Termin hatte ich alles dabei. Nach etwas hin und her, was ich überhaupt will und dem zweiten Gang zum Cheftechniker (diesmal ein anderer) sagte dieser mir, dass ich keinen Stempel bekommen werde. Ich habe aufgrund eines alten Rahmens ein Neufahrzeug aufgebaut und dieses, jetzt Baujahr 2022, müsse die aktuellen Abgasanforderungen erfüllen.
Sein Tipp war, sich ein verunfalltes Fahrzeug mit BE zu kaufen und die Rahmennummer umschlagen zu lassen. Mehr kann er nicht machen.
Hat er Recht damit? Gibt es da Vorschriften?
Also hätte ich einfach einen Kaufvertrag über ein ganzes Fahrzeug vorgelegt, hätte alles geklappt. Mich ärgert jetzt ziemlich, dass ich alles so gründlich und ehrlich gemacht habe.
Nach der Logik kann man dann einen Neuaufbau aus Einzelteilen ja immer noch komplett weiter verkaufen und der Käufer kriegt dann die BE gestempelt. Dieser hat dann ja einen Kaufvertrag über ein ganzes Fahrzeug und nicht nur den Rahmen.