MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Keine Betriebserlaubnis vom KBA

  • Servus.


    Ich habe beim KBA eine neue Betriebserlaubnis beantragt. Diese haben dann Fotos vom Moped angefordert. Jetzt kam leider die Ablehnung mit folgender Begründung: "Die FIN von Ihrem Fahrzeug befindet sich in einem vom Kraftfahrt-Bundesamt bereits identifizierten Exportbereich. Das Typenschild weist starke Beschädigungen auf und ist somit nicht mehr vollständig lesbar. Das lässt den Verdacht zu, dass das Typenschild manipuliert worden sein könnte um eindeutige Exporthinweise zu entfernen."


    Die FIN fängt 517 an. Herstellungsjahr ist 1983. Das Schild ist in der Tat ramponiert (und vielleicht ist es wirklich ein Export Moped). Aber eine Ablehnung nur weil der Verdacht besteht erscheint mir nicht richtig.


    Was kann ich tun um vielleicht doch noch eine Betriebserlaubnis zu bekommen?


    Viele Grüße

  • magst du deine Fahrgestellnummer mal bitte bis auf die letzten 2 stellen reinstellen? Die letzten zwei ersetzt du einfach gegen XX.


    Ansonsten wie gesagt, den weg über eine prüforganisation deiner Wahl versuchen, dafür muss das Fahrzeug aber Verkehrssicherheit sein, und den Vorschriften entsprechen, wie z.b. blinker, Hupe, Reifen, schutzbleche Beleuchtung usw...

    Kosten kannst du so um 150€ für Abnahme und abstempeln bei der zulassungsstelle rechnen.

  • Die FIN von Ihrem Fahrzeug befindet sich in einem vom Kraftfahrt-Bundesamt bereits identifizierten Exportbereich


    Ablehnung nur weil der Verdacht besteht erscheint mir nicht richtig.

    Wie du in diesem Satz oben ließt, ist das nicht auf Verdacht.


    Du kannst jetzt das Teil auf 50kmh Drosseln und dann als 50kmh Kleinkraftrad eintragen lassen.
    Und nächstes mal dann mit Papieren kaufen und das als sehr teures Lehrgeld Abstempeln

  • Wie du in diesem Satz oben ließt, ist das nicht auf Verdacht.

    Ich lese da nur, dass es sich um einen identifizierten Exportbereich handelt. Ob meine Nummer tatsächlich eine Exportnummer ist, wissen sie scheinbar nicht sicher.


    FIN: 51702XX


    Zulassung als Leichtkraftrad nach Einzelabnahme ist auch möglich?

  • Ich lese da nur, dass es sich um einen identifizierten Exportbereich handelt. Ob meine Nummer tatsächlich eine Exportnummer ist, wissen sie scheinbar nicht sicher.

    Es wurden immer bestimmte Bereiche von Nummern Exportiert.

    Deins liegt in so einem Bereich

  • Ich lese da nur, dass es sich um einen identifizierten Exportbereich handelt. Ob meine Nummer tatsächlich eine Exportnummer ist, wissen sie scheinbar nicht sicher.


    FIN: 51702XX


    Zulassung als Leichtkraftrad nach Einzelabnahme ist auch möglich?

    S 51 B1-3, Bj. 1983, allgemeines Export Modell (BG/RO etc.). Hat "ausländische" Papiere (und dort auch ein amtliches Kennzeichen), die Du hoffentlich mit bekommen hast, für die Einzelabnahme in D und als Nachweis, dass Deine Maschine in ihrem "Heimatland" nicht geklaut wurde.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • S 51 B1-3, Bj. 1983, allgemeines Export Modell (BG/RO etc.). Hat "ausländische" Papiere (und dort auch ein amtliches Kennzeichen), die Du hoffentlich mit bekommen hast, für die Einzelabnahme in D und als Nachweis, dass Deine Maschine in ihrem "Heimatland" nicht geklaut wurde.

    Danke für die Info!


    Natürlich habe ich die ausländischen Papier nicht mitbekommen. Ich habe lediglich einen Kaufvertrag.


    Und damit kommt dies auf der Zulassungsstelle zu.

    https://www.simsonforum.de/ind…5-8a89-1b9d13f987be-jpeg/

    Diese prüft bei bei der Zulassung unter Vorlage des Kaufvertrags ob das Moped geklaut ist? Meint Ihr, dass eine Zulassung als Leichtkraftrad oder eine Neuanmeldung als Kleinkraftrad überhaupt möglich ist?

    2 Mal editiert, zuletzt von Marhell ()

  • Doof halt wenn man alles zusammenschraubt und das Fahrzeug begutachten lässt um dann bei der Zulassungsstelle zu erfahren, dass der Kaufvertrag vielleicht nicht ausreichend ist.

  • Doof halt wenn man alles zusammenschraubt und das Fahrzeug begutachten lässt um dann bei der Zulassungsstelle zu erfahren, dass der Kaufvertrag vielleicht nicht ausreichend ist.

    Dann muss man halt bei der Zulassungsstelle ein Aufbietungsverfahren machen.

    Gibt aber welche hier die berichtet haben das eine eidesstattliche Erklärung verlangt wird über den verbleib der Papiere welche der Vorbesitzer machen müsste.


    Diese prüft bei bei der Zulassung unter Vorlage des Kaufvertrags ob das Moped geklaut ist?

    Das macht sie bei Erteilung einer BE oder Zulassung, erfasst aber nicht Fahrzeuge die im Ausland gestohlen wurden

    wenn danach nicht internationalen verhandet wird.

  • Dann muss man halt bei der Zulassungsstelle ein Aufbietungsverfahren machen.

    Gibt aber welche hier die berichtet haben das eine eidesstattliche Erklärung verlangt wird über den verbleib der Papiere welche der Vorbesitzer machen müsste.

    Aufbietungsverfahren für verlustig gegangene Fahrzeupapiere (ZB I &ZB II) funktioniert nur bei zulassungspflichtigen Fahrzeugen im Inland.

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