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Schnellgasgriff bei BVF 16mm

  • Hey, ich habe eine kr51/1 und der gasdrehgriff ist auf die dauer wirklich richtig unangenehm, man macht über eine halbe umdrehung biss der Vergaser komplett offen ist und man muss immer nachgreifen und sobald man den gasgriff loslässt dann geht er sehr schwer zurück bzw nicht automatisch, daher habe ich mich entschieden ein schnellgasgriff zu holen, aber bringt der etwas am 16er BVF Vergaser oder nicht?

    Specs:

    63ccm 3 gang Motor

    16er BVF Vergaser


    hoffe ihr könnt mir dabei weiter helfen

    lg

  • Was soll der bringen?

    Der Weg wird einfach nur kürzer.

    Wenn der nicht zurück geht schau mal ob der bowdenzug freigängig ist.

    Ansonsten beim Vollgas fahren einfach etwas zurück greifen.

  • Dass der Gasgriff nicht zurückdreht ist ein typisches Problem bei der Schwalbe (/Vogelmodelle). Das kann man verbessern indem man den Gasgriff auseinanderbaut und ordentlich fettet.


    Schnellgasgriff kann man machen aber dann vorher überlegen, ob das mit der Armatur passt. Weil die für Bremse, Blinkschalter und Lenkerblech vermutlich dran bleiben muss.


    Wenn du es vernünftig haben willst, dann kaufst du dir dieses Klemmstück dazu. (allerdings fällt dann auch das Lenkerblech und somit die Standleuchte weg)


    Außerdem bitte beachten, dass die Schnellgasgriffe keine ABE haben, also erlischt mit dem Anbau die Betriebserlaubnis. :S

    2 Mal editiert, zuletzt von iPodge ()

  • Dass der Gasgriff nicht zurückdreht ist ein typisches Problem bei der Schwalbe (/Vogelmodelle). Das kann man verbessern indem man den Gasgriff auseinanderbaut und ordentlich fettet.

    Schnellgasgriff kann man machen aber dann vorher überlegen, ob das mit der Armatur passt. Weil die für Bremse, Blinkschalter und Lenkerblech vermutlich dran bleiben muss.

    Man kann auch auf S51 Gasgriff umbauen. da gibt es passendes

    https://www.kaiser-3d-druck.com/home/gasgriffadapter/

  • Ja, das gibt es auch als komplettes Klemmstück, z.B. von Venandi, das ich selbst an meiner Schwalbe verbaut habe.

    Allerdings ist das kein Schnellgasgriff, also bleibt der Weg, den man drehen muss, der gleiche.


    Wenn man da jetzt noch einen Schnellgasgriff verbauen will, dann schiebt man den zusätzlich davor.

    Dazu muss man dann unter Umständen das Klemmstück weiter auf den Lenker schieben, womit das Lenkerblech nicht mehr passt.

    Außerdem könnte auch der Einbau vom Blinker problematisch werden.

    Das sollte man sich vor dem Einbau von einem Schnellgasgriff bewusst sein.


    Die Bereitwilligkeit und das Geschick zur Nacharbeit muss man für sowas schon haben. :)

  • Zitat

    Außerdem bitte beachten, dass die Schnellgasgriffe keine ABE haben, also erlischt mit dem Anbau die Betriebserlaubnis.

    Das zweifel ich stark an. In welchem Gesetzestext steht das geschrieben?

  • Das zweifel ich stark an. In welchem Gesetzestext steht das geschrieben?

    Die Schnellgasgriffe haben keine Zulassung für den Straßenverkehr also erlischt beim Anbau automatisch die Betriebszulassung deines Fahrzeugs.

    Gesetzestexte kannst du bitte in deiner eigenen Freizeit lesen. :rotate:

  • Die Schnellgasgriffe haben keine Zulassung für den Straßenverkehr also erlischt beim Anbau automatisch die Betriebszulassung deines Fahrzeugs.

    Gesetzestexte kannst du bitte in deiner eigenen Freizeit lesen. :rotate:

    Woher der Schluss das die keine Zulassung für den Strassenverkehr haben?

  • Siehe hier und hier: "STVO Zulassung: nein"


    Es gab dazu auch schonmal hier im Forum ein Thema dazu.


    Jeder hat dazu natürlich seine eigene Meinung aber ich sehe das als technische Änderung und als sicherheitsrelevantes Bauteil und sowas muss grundsätzlich eingetragen werden wenn keine ABE oder ein E-Prüfzeichen vorhanden ist.

  • Wozu braucht ein Gasgriff eine Zulassung?


    Ich hatte letztens eine Achsmutter aus dem Zubehör ohne Zulassung angebaut, ist jetzt die ABE des Fahrzeugs nicht mehr gültig?


    Zitat

    Gesetzestexte kannst du bitte in deiner eigenen Freizeit lesen.

    Hier werden Behauptungen niedergeschrieben ohne sie zu belegen. Es gibt Teile die als sicherheitsrelevant eingestuft werden aber der Gasgriff gehört meiner Meinung nach nicht dazu. Ich habe schon viele Motorräder umgebaut und durch die HU gebracht und bin dabei noch nie nach einer Zulassung für den Gasgriff gefragt worden.


    Das die Verlinkten Gasgriffe keine Zulassung haben könnte darin liegen, das sie keine benötigen. Tomaselli und Magura werden massenhaft verbaut und haben ebenfalls keine Papiere.

    Einmal editiert, zuletzt von minimax0_8 ()

  • Es ist ja auch nicht das Griffgummi ddas eine Zulassung braucht, es ist das Bauteil mit der Mechanik die geprüft sein muss.


    Alles was nicht original ist und nicht den original maßen entspricht muss ein E Zeichen oder Nummer haben, ist das nicht der Fall erlischt die betriebserlaubniss, mann kann aber mit Willingen prüfern das eintragen lassen und ist auf der sicheren Seite.



    Mein Prüfer trägt nix ohne Nummer ein, ich musste ihm sogar ein zweites Paar Handhebel aus alu mitbringen die er vor Ort kaputtgemacht hat damit er mir das einträgt...



    Mfg ronny

  • Ich denke nicht das ein gasgrifff sicherheitsrelevant ist.

    Der Gasgriff könnte während der Fahrt plötzlich ungewollt Vollgas geben oder z.B. auch brechen, wodurch man die Kontrolle verliert und stürzt oder evtl. einen Unfall mit anderen Verkehrsteilnehmern verursacht.


    Auf jeden Fall stellt es aber eine technische Änderung, also eine Abweichung von der Funktion vom originalen Bauteil dar.

    Und wie Ronny schon sagte ist sowas eintragepflichtig.


    Es spielt auch keine Rolle ob man mit sowas schon durch die Prüfung gekommen ist. Wenn man den Prüfer nicht explizit darauf anspricht dann hat man wohl Glück gehabt oder es ist ein gutmütiger Prüfer.

    Bei einer Verkehrskontrolle kann man damit trotzdem auf Schwierigkeiten stoßen, wenn man nichts zum Vorzeigen hat.


    Ich werde einfach mal eine Anfrage an die DEKRA senden, mal gucken was die dazu sagen.

  • Zitat

    Alles was nicht original ist und nicht den original maßen entspricht muss ein E Zeichen oder Nummer haben, ist das nicht der Fall erlischt die betriebserlaubniss, ...

    Diese Aussage ist falsch. Als Beispiel führe ich mal die Zündspule an.

  • Diese Aussage ist falsch. Als Beispiel führe ich mal die Zündspule an.

    Die ist baugleich der alten Form und deshalb nicht eintragungspflichtig.



    Wenn man das weiter aufdröselt wie es der Herr stegemann mal gemacht hat, dann gibt es in der Tat Eintragung freie Sachen und eintragunhspflichtig Sachen.


    Ein Bauteil mit mechanischer Bauweise die es im original nicht gab ist eintragunhspflichtig, da kannst du gerne mal einen Prüfer fragen.



    Mfg ronny

  • Zitat

    Die ist baugleich der alten Form und deshalb nicht eintragungspflichtig.

    Es gibt Tausende Zündspulen in allen möglichen Längen und Durchmessern. Wenn ich mir eine Zündspule aus einem Moskwitsch in die S51 einbaue, erlischt dann die allgemeine Betriebserlaubnis?


    Zitat

    Mein Prüfer trägt nix ohne Nummer ein, ich musste ihm sogar ein zweites Paar Handhebel aus alu mitbringen die er vor Ort kaputtgemacht hat damit er mir das einträgt...


    Dann hätte man auch gleich noch den labrigen Plastehebel mitbringen sollen. Wieso läßt man einen Hebel eintragen, ist es vorauseilender Gehorsam? Ich würde mir für das Geld lieber Treibstoff kaufen. Wer keine Probleme hat, der macht sich halt selber welche.

    Hier wird mal wieder eine Mücke zum Elefanten aufgeblasen.

  • Es gibt Tausende Zündspulen in allen möglichen Längen und Durchmessern. Wenn ich mir eine Zündspule aus einem Moskwitsch in die S51 einbaue, erlischt dann die allgemeine Betriebserlaubnis?

    Die Bauform und Funktion ist und bleibt die selbe, anders siehts aus wenn du ne ganz andere Zündung hast wie eine vape, da muss man mit den alten Varianten auch zum Prüfer, die neuen haben ja ne Kennzeichnung wie ich mitbekommen habe.



    Mfg ronny

  • Die Bauform und Funktion ist und bleibt die selbe, anders siehts aus wenn du ne ganz andere Zündung hast wie eine vape, da muss man mit den alten Varianten auch zum Prüfer, die neuen haben ja ne Kennzeichnung wie ich mitbekommen habe.



    Mfg ronny

    Da E-Kennzeichen, das sagt nur aus, das die Komponenten auf elektromagnetische Verträglichkeit geprüft sind mehr nicht.

    Das fordert die StVZO laut § 55a elektromagnetische Verträglichkeit.

    Siehe hier https://www.powerdynamo.biz/deu/kb/stvzo.htm

    Wie iPodge schreibt, Zündung/Lima ist anderes Thema.

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