MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Rahmen verbogen?

  • Neue Rahmen sind grade wieder zu haben.

    Und die Lauferei.....machs auf dem kurzen Dienstweg (Schlagzahlen kosten nicht die Welt) und verschrotte dann den alten Rahmen.

    Ja wenns ordentlich gemacht wird und die Zahlen nicht irgendwie reingewürgt werden, dann würde ich auch den Weg gehen. Man muss halt so ehrlich sein und den Rahmen wirklich verschrotten. Gibt ja genug Leute da draußen die den dann weiterverkaufen würden. (Ohne das dem TE unterstellen zu wollen)

    Moritz.
    Jo sorry hab den Thread nicht komplett gelesen und meistens treten diese Fragen nach dem Kauf hier im Forum auf.

  • gehe erstmal zu einer Prüforganisation, Dekra TÜV oder andere.

    Es gibt eine Bestätigung von MZA das dieser auch als Austauschteil legal ist

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Ok also gehe ich zum tüv ohne alles oder mit Papiere Rahmen (neu) oder mit dem kompletten Moped und die wissen dann auch das es legal ist Rahmen auszutauschen?

  • geh oder fahr mit der Simson und den Papieren zum Tüv und erkläre die Lage.

    Die Prüfer werden dir dann den weiteren Werdegang sagen.

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Der "weitere Werdegang" ist in § 59 StVZO genau beschrieben ... weisungsbefugt ist die örtlich für dich zuständige Zulassungsstelle

    Die TÜV´s, Dekras etc haben dazu erstmal garnichts zu sagen.

    Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
    § 59 Fabrikschilder, sonstige Schilder, Fahrzeug-Identifizierungsnummer

    ...


    (2) Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer nach der Norm DIN ISO 3779, Ausgabe Februar 1977, oder nach der Richtlinie 76/114/EWG des Rates vom 18. Dezember 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Schilder, vorgeschriebene Angaben, deren Lage und Anbringungsart an Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. L 24 vom 30.1.1976, S. 1), die zuletzt durch die Richtlinie 2006/96/EG (ABl. L 363 vom 20.12.2006, S. 81) geändert worden ist, muss 17 Stellen haben; andere Fahrzeug-Identifizierungsnummern dürfen nicht mehr als 14 Stellen haben. Sie muss unbeschadet des Absatzes 1 an zugänglicher Stelle am vorderen Teil der rechten Seite des Fahrzeugs gut lesbar am Rahmen oder an einem ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt sein.


    Wird nach dem Austausch des Rahmens oder des ihn ersetzenden Teils der ausgebaute Rahmen oder Teil wieder verwendet, so ist

    1.die eingeschlagene oder eingeprägte Fahrzeug-Identifizierungsnummer dauerhaft so zu durchkreuzen, dass sie lesbar bleibt,
    2.die Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird, neben der durchkreuzten Nummer einzuschlagen oder einzuprägen und
    3.die durchkreuzte Nummer der Zulassungsbehörde zum Vermerk auf dem Brief und der Karteikarte des Fahrzeugs zu melden, an dem der Rahmen oder Teil wieder verwendet wird.
    Satz 3 Nummer 3 ist entsprechend anzuwenden, wenn nach dem Austausch die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in einen Rahmen oder einen ihn ersetzenden Teil eingeschlagen oder eingeprägt wird, der noch keine Fahrzeug-Identifizierungsnummer trägt.


    (3) Ist eine Fahrzeug-Identifizierungsnummer nicht vorhanden oder lässt sie sich nicht mit Sicherheit feststellen, so kann die Zulassungsbehörde eine Nummer zuteilen. Absatz 2 gilt für diese Nummer entsprechend.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Hallo Leute!


    Zum Thema Rahmentausch:


    Ich hab' da irgendwo im Hinterkopf noch die Info abgespeichert, daß es da bei der Übertragung der Rahmennummer eines beschädigten Rahmens auf einen neu produzierten MZA-Ersatzrahmen vor einigen Jahren massive Probleme gab.

    Ob die Probleme von den Zulassungsstellen oder von den Prüforganisationen gekommen sind, weiß ich nicht mehr.

    Die damaligen Nachbaurahmen von MZA waren zwar maßgenau und in guter Fertigungsqualität hergestellt worden, es fehlte aber ein Material- oder Festigkeitsgutachten....


    Kann da jemand eine Aussage treffen, ob sich da etwas zum Positiven verändert hat?

    Wäre ja doof, ca. 200 Euro für einen Ersatzrahmen auszugeben, auf den man dann die Nummer nicht legal umgeschlagen bekommt...

  • Weiterfahren und gut...

    ALLES WIRD GUT!!
    ...für wen entscheide ich später..


    ...ja, PSYCHO!! :v_dark:


    Zitat Tacharo:

    Beide varianten von Lehmann funktionieren und sind am Einfachsten

    :a_bowing:

  • "mir wurde die Vorfahrt genommen habe zwar das Geld bekommen"

    Der Satz wirft einige Fragen auf. Auf welcher Grundlage hast du Geld erhalten? Wenn du Geschädigter im Haftpflichtfall bist, hast du Anspruch, von der gegnerischen Versicherung alle Aufwendungen ersetzt zu bekommen, damit du so gestellt wirst, als wenn der Unfall nicht geschehen wäre.

    Das heißt als erstes Erstellung einens Schadengutachtens. Der Sachverständige hätte dir damit alle jetzt hier gestellten Fragen beantworten können. Für offene Fragen oder Streitpunkte zur Regulierung wäre ein Anwalt zuständig, auch den bezahlt die gegnerische Versicherung.

    Und die Frage nach dem verbogenen Rahmen läßt sich am einfachsten beantworten, wenn man sich mal die Mühe macht, einfach den Tank abzunehmen.

  • Ich habe bei der Dekra in der nächsten Stadt angerufen, der Prüfer sagte von der Zulassungstelle brauch ich nichts. (vielleicht durch Unwissenheit?) Der wollte nur das Gutachten zum Rahmen sehen und hat mir die Nummer eingeschlagen.(Die hätte ich auch schon einschlagen können sagte er) Den alten Rahmen musste ich mitbringen, da hat er mit der Flex die Nummer rausgeschnitten. Er sagte aber auch, dass da im Jahr vielleicht mal eine Person kommt, der die Nummer umgeschlagen haben will..

  • Alter Rahmen da war der Fuß teilweise nicht mehr brauchbar und Schweißerkumpel hatte keine Zeit und Ersatzteile waren nicht verfügbar.

    Da sie schnell fertig werden sollte habe ich einen neuer Rahmen gekauft -> Nummer eingeschlagen und bei dem alten die Nummer ausgeschliffen

    Jetzt habe ich noch einen Reserverahmen wenn er wieder fertig ist.


    würde an deiner Stelle gleich einen Enduro Rahmen nehmen


    Aber wenn du den Unfall nicht verursacht hast kann das doch eine Werkstatt machen wo die gegnerische Versicherung zahlen muß, oder hast du dich mit ein paar Euro abspeißen lassen

  • Wenn man fiktive Auszahlung macht ohne Mehrwertsteuer, dann hast eben nur Summe X und machst die Reparatur selber oder holst dir neues Mopped.

    Entweder Kohle oder Werkstatt, beides geht nicht.

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Ich habe bei der Dekra in der nächsten Stadt angerufen, der Prüfer sagte von der Zulassungstelle brauch ich nichts. (vielleicht durch Unwissenheit?) Der wollte nur das Gutachten zum Rahmen sehen und hat mir die Nummer eingeschlagen.(Die hätte ich auch schon einschlagen können sagte er) Den alten Rahmen musste ich mitbringen, da hat er mit der Flex die Nummer rausgeschnitten. Er sagte aber auch, dass da im Jahr vielleicht mal eine Person kommt, der die Nummer umgeschlagen haben will..

    Na, dann nix wie zur Zulassungsstelle und den Rahmentausch auch eintragen lassen ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Wenn man fiktive Auszahlung macht ohne Mehrwertsteuer, dann hast eben nur Summe X und machst die Reparatur selber oder holst dir neues Mopped.

    Entweder Kohle oder Werkstatt, beides geht nicht.

    Jein.


    Schema F bei nicht selbst verschuldeten Unfällen:

    - 1. Polizeianzeige - damit Vorgang amtlich erfasst ist.

    (Anm. Polizei will nicht kommen, da nur Sachschaden -> Nackenschmerzen, Halt tut weh - Personenschaden, Polizei muss kommen)

    - 2. Kennzeichen Verursacher feststellen, Name des Fahrers erfassen

    - 3. gegebenenfalls Gutachter suchen und beauftragen

    - 4. Anwalt aufsuchen

    - 4.1. Anwalt ermittelt über Zentralruf 08002502600 die Haftpflichtversicherung und die Versicherungsnummer des Verursachers

    - 4.2. Anwalt vermittelt Sachverständigen oder nutzt bereits vorhandenes Schadengutachten

    - 4.3. Anwalt stellt Anspruch gegen Verursacherversicherung auf

    - 4.3.1. Anwalt fordert:

    *30.- EUR Unkostenpauschale

    *Nettobetrag des Gutachtens (fiktive Abrechnung), bei Totalschaden (=Reparaturkosten höher als Wiederbeschaffungswert) Wiederbeschaffungswert abzügl. Restwert

    *ggf. Abmeldekosten bei Totalschaden

    - 4.3.2. Forderungen sind eingegangen, bei Totalschaden Verkauf an Restwertaufkäufer oder Ruine behalten

    - 5. Geld nutzen, um zu reparieren, dabei Beachtung, das Gutachtenberechnung nicht überschritten wird

    - 5.1. bei wirtschaftlichem Totalschaden beachten, dass Reparatur bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes gemacht werden kann

    - 6. zum Gutachter und fachgerechte Reparatur bestätigen lassen

    - 7. zum Anwalt und Bestätigung abgeben

    - 7.1. Anwalt fordert Restkosten von Verursacherversicherung + Nutzungsausfall für Reparaturdauer

    - 7.2. Geld kommt

    - 7.3. Anwalt rechnet seine Kosten gegenüber Verursacherversicherung ab

    Ende

    Lagerkoller hat nichts mit defekten Kugellagern zu tun!

  • Na, dann nix wie zur Zulassungsstelle und den Rahmentausch auch eintragen lassen ...

    naja wo eintragen lassen, ich hab keine papiere dafür :biglaugh:

    Ich will damit ein TÜV (bzw. DEKRA :biglaugh: ) Moped aufbauen, er sagte ich soll dann wenn ich fertig bin noch mal zu ihm kommen.

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