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Star SR4-2/1: Anhänger möglich?

  • Vllt habe ich es ja überlese, aber was genau hat gegen die zugelassenen Anhänger für ca. 100€ +20€ für eine passende AHK gesprochen?

    Ok, stimmt, das ist hier gar nicht offensichtlich!


    Ich habe bereits einen nicht zugelassenen Anhänger mit einem aufwendig selbstgebauten aufgesetzten Kasten.

    Diesen Anhänger wollte ich jetzt mal per Einzelabnahme zulassen, kam damit aber nicht durch.


    Jetzt habe ich mich entschieden, den Aufbau auf einen zugelassenen Anhänger aufzuschrauben. Die MKH/Mx sind zu schmal für den Aufbau, der MWH/RB paßt von der Breite ziemlich genau. In der Länge ist der Aufbau ein paar Zentimeter zu lang, aber das ist ok.

  • Und wenn du den Aufbau auf den RB setzt, hast du zwar einen Anhänger unter deinem Aufbau, aber den darfst du zumindest mit Star auch nicht ziehen, oder?

    Warum nicht? Weiter oben wurde doch geklärt, daß es für den Star eine 18mm Kupplung gibt und auch eine Anhängelast in den neueren KBA-Papieren steht.


    Ich habe jetzt in einer Schlosserei einen "Adapter" in Auftrag gegeben, ein gebogenes Eisen, an das ich die MKH/Mx Kupplung montieren kann.

    Diese Bastelei ist rechtlich sicher grenzwertig, kann ich aber mit gutem Gewissen vertreten.

  • Ein MWH/RB ist meines wissen nur für SR50/80 und - wenn man die AHK mit 25mm Kugel findet - für S51 zugelassen. Vogelserie hat keine AHK mit 25mm, nur 18mm. Und wenn du doch eine findest ist sie so legal wie ein MKH/F am Moped. Es wurde nicht ohne Grund so gebaut, das es mechanisch nicht zueinander passt. Das es frickellösungen gibt, weiß ich auch. Aber du willst ja legal, wenn ich das richtig verstehe. MWH/RB hat 80kg zulässiges Gesamtgewicht, die MKH/Mx nur 60kg. Für das zusätzliche Gewicht ist der Star nicht gemacht und vermutlich auch nicht zugelassen

  • MWH/RB hat 80kg zulässiges Gesamtgewicht, die MKH/Mx nur 60kg. Für das zusätzliche Gewicht ist der Star nicht gemacht und vermutlich auch nicht zugelassen

    Ich darf an den Star nur 60kg anhängen, auch wenn der Anhänger mehr könnte. Das allein ist aber kein Problem.

    Beim Auto gilt auch, daß die Anhängelast des Autos Vorrang hat; es darf ein Anhänger mit mehr zulässigem Gesamtgewicht angehangen werden. Er darf aber nicht über die Anhängelast des Autos hinaus beladen werden. Oder anders gesagt, der kleinere der beiden Werte zählt, wieviel der beladene Anhänger wiegen darf.


    Mit der angebastelten Kupplung werde ich mal zur DEKRA fahren und fragen, ob die mir ein OK geben. Aber auch wenn nicht, fahre ich das mit gutem Gewissen. Tatsächlich ist die 18mm Verbindung sicherer als die 25mm Verbindung, was ich hier so sehe (zumindest mit dem 25mm Hebie Kugelkopf).

  • Ein MWH/RB ist meines wissen nur für SR50/80 und - wenn man die AHK mit 25mm Kugel findet - für S51 zugelassen. Vogelserie hat keine AHK mit 25mm, nur 18mm. Und wenn du doch eine findest ist sie so legal wie ein MKH/F am Moped. Es wurde nicht ohne Grund so gebaut, das es mechanisch nicht zueinander passt. Das es frickellösungen gibt, weiß ich auch. Aber du willst ja legal, wenn ich das richtig verstehe. MWH/RB hat 80kg zulässiges Gesamtgewicht, die MKH/Mx nur 60kg. Für das zusätzliche Gewicht ist der Star nicht gemacht und vermutlich auch nicht zugelassen

    Das der MWH/RB nur fürn SR50/80 ist, stimmt nun nicht.

    Der Anhänger, wie die MKHMx usw. haben eine BE in der keine Zugfahrzeugbindung steht.

    Der MKH/F hat keine BE und deswegen darf man den nicht an ein Moped ziehen.

    Geenauso kann man den MKH/Mx auch an den SR50 anhängen, für den gab es ein Adapter für die 25mm Kupplung,

    Auch gab es ein 18mm Anhängekupplung fürn SR50/80.

    Ob es ein Adapter auf 18mm oder ein 18mm Zugmaul für den MWH/RB entziehen sich meiner Kenntnis.

    Die 25mm Kupplung ist nur entstanden auf Grund geänderten Vorschriften, meines Wissens.


    Ich darf an den Star nur 60kg anhängen, auch wenn der Anhänger mehr könnte. Das allein ist aber kein Problem.

    Beim Auto gilt auch, daß die Anhängelast des Autos Vorrang hat; es darf ein Anhänger mit mehr zulässigem Gesamtgewicht angehangen werden. Er darf aber nicht über die Anhängelast des Autos hinaus beladen werden. Oder anders gesagt, der kleinere der beiden Werte zählt, wieviel der beladene Anhänger wiegen darf.

    Richtig.

  • Das der MWH/RB nur fürn SR50/80 ist, stimmt nun nicht.

    Habe ich auch nicht behauptet.


    Der Anhänger, wie die MKHMx usw. haben eine BE in der keine Zugfahrzeugbindung steht.

    In meinen Papieren stehen erlaubte Fahrzeugklassen, zb. Kraftkrad (und KKR). Mich würde ja mal interessieren, welches Motorrad die Zinkwanne ziehen soll/darf.

    Ich darf an den Star nur 60kg anhängen, auch wenn der Anhänger mehr könnte. Das allein ist aber kein Problem.

    Beim Auto gilt auch, daß die Anhängelast des Autos Vorrang hat; es darf ein Anhänger mit mehr zulässigem Gesamtgewicht angehangen werden. Er darf aber nicht über die Anhängelast des Autos hinaus beladen werden. Oder anders gesagt, der kleinere der beiden Werte zählt, wieviel der beladene Anhänger wiegen darf.

    Das habe ich in der Fahrschule ganz anders gelernt, aber ist auch schon 3 Tage her. Darf man heute mit Führerscheinen die PS-begrenzt sind auch mehr PS Fahren, wenn man die Leistung ganz ganz sicher nicht abruft? Ist genau so bekloppt wie eine Regelung " 2 Tonnen dürfen in den Anhänger, aber du darfst nur eine Tonne aufladen wegen deinem Auto". Kein PKW Fahrer der Welt hat eine Waage dabei. Aber ich will gar nicht behaupten, dass es solche Regelungen heutzutage nicht wirklich gibt.


    Letztendlich fahr zur Prüfstelle. Wenn der dir das abnimmt, darfst du es so bewegen. Und vermutlich bist du dann der einzige Starfahrer der einen RB Anhänger ziehen darf.

  • Habe ich auch nicht behauptet.

    Na im Grunde doch.

    "Ein MWH/RB ist meines wissen nur für SR50/80 und - wenn man die AHK mit 25mm Kugel findet - für S51 zugelassen"

    Zitat von habichtfreak

    In meinen Papieren stehen erlaubte Fahrzeugklassen, zb. Kraftkrad (und KKR). Mich würde ja mal interessieren, welches Motorrad die Zinkwanne ziehen soll/darf.


    Zu DDR-Zeiten galt ein SR4-3, S70, SR80 als Motorrad, Fahrzeugeklasse LKR gab es da nicht.

    Und vom Führeschein her durfte man mit dem Motorradschein, ab 16 Jahren Motorräder bis 150ccm fahren und ab 18 Jahren ohne eine Bergrenzung.

    Zitat von habichtfreak

    Das habe ich in der Fahrschule ganz anders gelernt,

    Sicher nicht, da es schon immer so war.

    Wenn am Fahrzeug zb. 500kg Anhängelast maximal zugelassen sind, darfst nur 500kg anhängen

    selbst wenn der Anhänger 1000kg zulässiges Gesamtgewicht haben darf.

    Und wenn der Anhänger schon 501kg Leergewicht hat, darfste den nicht anhängen.

    Mittlerweile ist es kompliziert geworden wenn Anhänger ziehen wills, da man auch auf das zulässige Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger achten muss.

    Mit B- Schein darfste nicht über 3500kg zulässiges Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger kommen, sonst brauchste ein B-Schein mit Schlüsselzahl 96, damit darfst bis 4250kg zulässiges Gesamtgewicht von Zugfahrzeug und Anhänger haben.

    Reicht das immer noch nicht dann ist BE nötig, damit darfst Anhänger bis 3500kg ziehen.

    Zitat von habichtfreak
    Kein PKW Fahrer der Welt hat eine Waage dabei

    Die LKW Fahrer in der Regel auch nicht....... ;)

    2 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

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