Alles anzeigenDas die Ungarischen auf 50km/h und sogar zum Teil auf 45km/h gedrosselt sind, das stimmt,
aber das war es auch was an der Aussage von dem Händler stimmt.
Weil es bei einer 21er Abnahme zur Erlangung einer Betriebserlaubnis nach bundesdeutschen Recht (StVZO/FZV) geht.
Nach diesen gibt es kein Kleinkraftrad was schneller als 50km/h darf.
Das die Kleinkrafträder, die in er DDR gelaufen sind, also die eine Betriebserlaubnis vom KTA der DDR ausgestellt bekommen haben, weiterhin 60km/h als KKR laufen dürfen, sowie das die auch mit AM Schein gefahren werden dürfen, ist wie schon erwähnt nur im Einigungsvertrag geregelt.
Nur mal zur Info, KKR durften in der BRD bis 1986 40km/h laufen, ab 1986 bis Baujahr 2002 50km/h und ab 2002 45Km/h.
Hier dazu mal eine BE von deiner S51B-4-D (BRD-Modell) https://images.app.goo.gl/fdjfJmkUuREG6FrCA
Neue Simsons die nach der Wende verkauft wurden haben bis Februar 1992 nur auf den Gebiet der ehemaligen DDR noch eine BE mit 60km/h erhalten, sprich im Westen, den gebrauchten Bundesländer haben die nach BRD recht nur eine mit 50km/h bekommen.
Das heist für mich eigentlich bei jeder Simson ohne kta Papiere oder kba Papiere (bei der drin steht 60kmh erlaubt) Finger weg.
Theoretisch hat nur ein Bruchteil aller Simson die Erlaubnis 60 zu fahren.
Schade das man keine Liste hat bzw es keine wirklich aussagekräftiges Indiz gibt, welche Simson 60 fahren darf.