Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, bzw. noch über Deinen Vater mitversichert bist (Verkehrsrecht sollte drin sein),
geh zu einem Anwalt und lass Dich beraten, wie Du die Kuh vom Eise bekommst.
Optimal wäre: Anfechtung und Rücktritt vom Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung, Rückabwicklung (hier ist zu beachten, dass Du die Kiste im Kaufzustand zurück gibst), ggf. Schadenersatz für Fahrt- und Transportkosten.