MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Erfahrung DDR Zweiradshop Müller!

  • Hallo

    Ich habe am 3.8 einen Motor bei DDR Zweiradshop Müller gekauft und direkt danach per Echtzeit die fast 800 Euro überwiesen. Nach 2 Wochen warten und etlichen Emails von mir kam dann auch mal die Bestätigung dass meine Zahlung eingegangen ist. Weitere 2 Monate warten und emails sowie Whatsapp Nachrichten später kam von ihm die Aussage das Paket sei bei DPD nicht auffindbar. Letztendlich hatten wir uns per Ebay Kleinanzeigen(das war die einzige Möglichkeit ihn zu erreichen, auf Anrufe Whatsapp und Emails wurde gar nicht mehr geantwortet) darauf geeinigt dass er mir das Geld zurückzahlt. Nun sind wieder 3 Wochen vergangen und von dem Geld hab ich noch nichts gesehen. Kontaktaufnahme per Anruf Whatsapp oder Emails ist ebenfalls erfolglos.

  • Hallo,

    setze ihm eine letzte Frist zur Rückzahlung des Geldes. Eine Fristsetzung ist rechtlich verwertbar.

    Kommt bis dahin nichts, dann bleibt als schnellste Variante sicher die Polizei. Alle anderen Rechtsmittel kosten Zeit, Geld und Nerven. Du gehst zur Einklagung Deines Rechts in Vorkasse, für Amtsgericht, Gerichtsvollzieher etc..

  • Bevor du Hr Lehmann folgst, so wie Volker es vorschlägt, eine Frist setzen (definiertes Datum, angemessener Zeitraum, also ca. 3 Wochen) entweder den Motor zu liefern oder das Geld zurückzuzahlen, bevorzugt schriftlich, per Einschreiben. Danach kannst du natürlich zur Polizei. Zusätzlich aber den von Hr Lehmann vorgeschlagenen Mahnbescheid. Aber wie schon gesagt, du trittst da in Vorleistung (wenn auch erstmal im bescheidenen Maße).


    Wenn du zufällig einen Anwalt im Freundes-/Familien-/Bekanntenkreis hast, dann bitte den, das freundliche Schreiben mit der Frist zu verfassen. Kostet dich vielleicht ne Flasche Wein, macht aber oft großen Eindruck und steigert die Bearbeitungsgeschwindigkeit beim Empfänger.


    Und vergiss nicht, Screenshots zu machen, alles zu speichern, etc.

  • Bevor du Hr Lehmann folgst, so wie Volker es vorschlägt, eine Frist setzen (definiertes Datum, angemessener Zeitraum, also ca. 3 Wochen) entweder den Motor zu liefern oder das Geld zurückzuzahlen, bevorzugt schriftlich, per Einschreiben. Danach kannst du natürlich zur Polizei. Zusätzlich aber den von Hr Lehmann vorgeschlagenen Mahnbescheid. Aber wie schon gesagt, du trittst da in Vorleistung (wenn auch erstmal im bescheidenen Maße).


    Wenn du zufällig einen Anwalt im Freundes-/Familien-/Bekanntenkreis hast, dann bitte den, das freundliche Schreiben mit der Frist zu verfassen. Kostet dich vielleicht ne Flasche Wein, macht aber oft großen Eindruck und steigert die Bearbeitungsgeschwindigkeit beim Empfänger.


    Und vergiss nicht, Screenshots zu machen, alles zu speichern, etc.

  • Frist setzen gehört logischerweise zu Mahnbescheid, das ist Bedingung. Einschreiben mit Rückschein !!


    Man kann ihn aber auch anders malträtieren: Anfrage bei Amtsbegemeinde, HWK und IHK ob die Firma wirklich gemeldet ist und den Fall (natürlich wahrheitsgemäß schildern). Dann kommt das schon in die Gänge.


    mich wundert daß der keine Ust-Ident hat


    Polizei hilft da am wenigsten

  • Hab nochmal nachgelesen. Du musst ihn erst formal auffordern, die Ware innerhalb der gesetzten Frist zu liefern. Macht er es nicht, dann weiterer Brief, vom Kaufvertrag zurücktreten, Rückzahlung fordern.

  • sowas ähnliches hatten wir schonmal


  • Wenn das so ist wie beschrieben, dann wird er nicht reagieren. Da hilft nur Druck. Und wenns geht von mehreren Seiten


    außerdem sach ich mal, selber Schuld. Warum kauft ihr nich beim Zweiradschopp Lehmann? :teufel:

  • Hallo,

    habe vor 4.5 Wochen im genannten Shop über Kleinanzeigen eine S50 gekauft und werde seit her von Woche zu Woche vertröstet, falls überhaupt geantwortet wird.

    Fristsetzungen funktionieren nicht, jegliche Versprechungen wurden nicht eingehalten. Ich werde nun zur Polizei gehen, Anzeige wegen Betruges erstatten und mich innerlich von Geld und Moped verabschieden.

  • Vorsicht mit dem Betrugsvorwurf, das kann leicht nach hinten losgehen. Der Typ kann sonst Anzeige wegen Verleumdung erstatten.


    Besser Frist setzen, dann Geld zurück (mit Frist) fordern, dann Mahnbescheid.

  • Ich sagte nur, dass ich Anzeige wegen Betrug erstatte und das jegliche Fristen seit Wochen nichts gebracht haben. Es steht weder ein Moped vor der Tür, noch ist das Geld zurück auf meinem Konto.


    Befürchte eben nur, dass jegliche Mahnbescheide und Briefe vom Anwalt genau so unbeantwortet bleiben wir Anrufe und E-Mails. Versuchen muss man es.

    was am sichersten wär: im scheiß Internetz nichts kaufen :yapyap:

    So sieht es aus. Nicht blindlings Geld überweisen - hinterher ist man immer schlauer.

  • Lehmann, den Mahnbescheid kann man in der Regel erst beantragen, wenn man im 1.Schritt einen formellen Brief per Einschreiben schickt, in dem steht, dass der Händler gefälligst bis zu einem definierten Datum liefern soll. Dieses Datum muss angemessen sein, also zwischen 14 Tagen und drei Wochen.


    Ist dieses Datum verstrichen, schickt man einen zweiten Brief, auch per Einschreiben und fordert die Rückzahlung des Geldes bis zu einem definierte Datum, welches angemessen zu sein hat, s.o. Darin schreibt man auch die Bankverbindung.


    Dann erst kann man das fiese Besteck ansetzen.


    Anzeige wegen Betruges kann ne Anzeige wegen Verleumdung einbringen. Dafür bekommst du aber trotzdem weder Moped noch Geld zurück.

  • Mit dem Mahnbescheid habe ich zumindest bei einer Privatperson schon erfolg gehabt. Nach 2 Monaten hin und her bzw. nicht antworten habe ich dann mit ein paar Schreiben das Geld (ca. 500€) doch zurück erhalten, hatte es bereits abgeschrieben aber dann da ging ihm wohl doch der Stift. Ein Versuch ist es aufjeden Fall wert.

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