MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Kauf Hilfe S51

  • ckich achso das heißt wenn ein Prüfer eine Eintragung macht, und die zulassungsstelle das abstempelt kann diese Eintragung auch nie wieder angezweifelt werden? Das ist gut zu wissen, nur die Realität sieht anders aus. Und genauso wird es sich auch bei reimporten verhalten, wenn es hart auf hart kommt.

  • Sorry das doch ist Käse,

    wenn die Zulassungstelle das Gutachten Abstempel, hat sie so die Betriebserlaubnis erteilt und diese BE ist ein offizelles gültiges Dokument.

    Das stimmt soweit, und auch wieder nicht.

    Die Zulassungsstelle kann und darf einem x-beliebigen Moped keine gültige 60km/h Zulassung ausstellen.

    Wenn die Simme nicht mit einer deutschen Betriebserlaubnis ausgeliefert wurde, dann fällt sie auch nicht unter den Einigungsvertrag und die damit verbundene Ausnahmegenehmigung. Darüber kann sich auch eine Zulassungsstelle nicht hinwegsetzen.

    Stellt sich beim Nachforschen heraus, dass die Nummer ohne BE ins Ausland ausgeliefert wurde, dann ist die Betriebserlaubnis mit 60km/h Eintrag nichtig, weil sie auf Grund falscher Angaben erlangt wurde.

    Beim KBA werden die Rahmennummern anhand von Auslieferungslisten überprüft, wenn von dort die ursprünglich erteilte Betriebserlaubnis bestätigt wird, ist es sauber und rechtlich sicher.

    Alles andere nicht.

    Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen. Man weiß nie, was man kriegt. (Forrest Gump)

  • Das kann man auch alles ganz anders sehen. Wo wurde eine Simson hergestellt und wo wurde die FIN vergeben, wo war die erste Inbetriebnahme der Simson ? In Ungarn oder Bulgarien usw. bestimmt nicht. Als die damals den Einigungsvertrag geregelt hatte, haben sie garantiert die Exportfahrzeuge vergessen. Anders herum: angenommen jemand aus dem damaligen Westdeutschland kauft anno 1991 eine Simson neu aus einen Laden in Ostdeutschland mit 60km/h Zulassung und bringt das Moped nach Westdeutschland. Dann darf er ja auch theoretisch keine 60km/h fahren, da ja das Neufahrzeug nie in Ostdeutschland auf der Straße war / in Verkehr gekommen ist.

  • Und warum verlangst du dann nicht den Vorgesetzten? Hier brauch man aufgrund von Corona sogar nen Termin und den hab ich frühstens 14 Tage nach der Abnahme bekommen. Denen hätte ich was erzählt von wegen 14 Tage ist zu alt. :yapyap:


    Diese bescheuerte Regel hätte ich mir schriftlich zeigen lassen. :doofy:


    Warum sollte ich das, abnahmen/Eintragungen und Gutachten sind umgehend abzustempeln. Wer fristen nicht einhalten kann muss eben gucken das man die Termine so legt das man alles an einem Tag erledigen kann, das ist kein hexenwerk.


    Am Ende hab ich meine Stempel bekommen und das ohne Aufwand und Ärger.



    Muss der TE sich vorher informieren ob es bei ihm machbar ist.


    Mfg ronny

  • ckich achso das heißt wenn ein Prüfer eine Eintragung macht, und die zulassungsstelle das abstempelt kann diese Eintragung auch nie wieder angezweifelt werden? Das ist gut zu wissen, nur die Realität sieht anders aus. Und genauso wird es sich auch bei reimporten verhalten, wenn es hart auf hart kommt.

    Mach mal langsam, ich habe nirgendwo behauptet das eine Eintragung/Zulassung angezweifelt werden kann.

    Dazu muss es erstmal kommen und wenn man davon aus geht kann heut zu Tage alles aberkannt werden, siehe zb.. Abgasnkandal.


    Denk mal nach warum ich das mit Zweischriften vom KBA die für Reimport ausgestellt wurden, erwähnt habe..


    Wenn es so weiter geht, werden den verbrennen womöglich eh die BE entzogen.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Hab ich gesagt das du das sollst? Ich hab geschrieben was ich gemacht hätte wenn mir der dumme Spruch gekommen wäre 14 Tage ist zu alt… Steht nirgendwo etwas von Fristen, oder dass das umgehend abzustempeln ist, sondern lediglich das es ohne Stempel nicht gültig ist.



    An TE‘s Stelle würde ich dem Verkäufer das machen lassen wie gesagt… oder die Finger von lassen.

  • Ist die Frage nicht euer bei den TÜV Papieren als was diese eingetragen wurden?

    Bei der Suche nach meinem Vogel waren es viele Papiere, die als Lkr statt als kkr eingetragen wurden

    So sind die 60kmh legal, nur halt nicht mit dem am Lappen.

    Ich hätte gesagt, eine mit Kba Papieren kaufen um dem Stress damit aus'm weg zu gehen

  • Sorry das doch ist Käse,

    wenn die Zulassungstelle das Gutachten Abstempel, hat sie so die Betriebserlaubnis erteilt und diese BE ist ein offizelles gültiges Dokument.

    Eine über eine 21er Abnahme erteilte Betriebserlaubnis wird im Zentalregister gespeichert.

    an dieser Stelle sagst du das die Papiere dann rechtens sind, und einen Post später das sie angezweifelt werden können.

    Wenn sie angezweifelt werden können, sind sie schonmal nicht zu 100% rechtens. Und nix anderes habe ich gesagt, aber wenn ich das sage ises Käse (siehe erster satz), wenn du es sagst ises aber die allgemein gültige unanfechtbare Wahrheit :doofy:

  • an dieser Stelle sagst du das die Papiere dann rechtens sind, und einen Post später das sie angezweifelt werden können.

    Wenn sie angezweifelt werden können, sind sie schonmal nicht zu 100% rechtens. Und nix anderes habe ich gesagt, aber wenn ich das sage ises Käse (siehe erster satz), wenn du es sagst ises aber die allgemein gültige unanfechtbare Wahrheit :doofy:

    Na klar sage ich die Papiere sind rechtens.

    Wie schon geschrieben heut zu tage kann alles angezweifelt, angefechtet werden,

    was heute rechtens ist, das muss morgen noch lange nicht mehr so sein.


    Im dem Punkt um was es hier geht, muss wenn da was angezweifelt wird,

    wahrscheinlich erst mal eine Richterliche Klärung her über das was da im Einigungsvertrag steht.


    Die Dekra kommt da zu der Auslegung, Zitat " Das für die Fahrzeuge aus DDR- Produktion, die der Definition eines Kleinkraftrads gem. StVZO der DDR entsprechend, unabhängig vom Ort des erstmaligen in den Verkehr Kommens, auch die Vorschriften der StVZO der DDR angewendet werden können."


    Ganz abgesehen davon gehe ich nun mal davon aus, das wenn eine Prüfstelle für eine Simson ein Gutachten mit 60km/h als KKR erstellt und , dann eine Zulassungsstelle, so die BE erteilt, das dies alles so rechtens ist.

    Erst recht wenn es dann noch so eine Zulassungsstelle ist, die nur eine BE erteilt, warum auch immer,

    wenn man Antrag beim KBA gestellt hast und das entsprechende Antwortschreiben vorlegst, wo darin dann noch sinngemäß steht, das es um ein Reimport handelt.

    5 Mal editiert, zuletzt von ckich ()

  • Mir scheint, dass die Legalisierung von Cannabis in so manche Diskussion ein wenig mehr Gelassenheit bringen könnte....

    Das Leben ist wie eine Schachtel Pralinen. Man weiß nie, was man kriegt. (Forrest Gump)

  • Der Herr Schuh vom TÜV scheint ja rumzukommen. :biglaugh: Mal abgesehen davon, dass das Angebot vom gleichen Verkäufer kommt wie bei meinem Ungarn-Kauf, war er bei mir in Böhmenkirch (vgl. Heidenheim) , siehe:



    Will dem Mann ja nichts unterstellen, aber der scheint auf jeden Fall gerne S51 zu begutachten... :search:

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