MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

Freiwillige Zulassung J09 /4600 ist ausgelaufen

  • So meine liebe Simson Gemeinde, folgendes:


    Ich wollte meiner Tochter ihren SR50 freiwillig zulassen- so wie ich es auch im Jahr 2017 getan habe.


    In der Zulassung direkt unter dem Baujahr steht normalerweise J 09 und in 4 4600 drin ......diese Schlüsselnummer ist ausgelaufen - Jetzt weiß mein Zulassungsmensch leider nicht genau, wo er den SR50 reinstecken soll


    Wer von euch hat dieses Jahr seine Simme freiwillig zugelassen? Als KKR nich LKR.


    Problem hierbei ist nämlich LKR 50ccm -125ccm A1 notwendig- die kleine hat aber nur AM- ( bei mir gabs so nen Quatsch nich- ich hab 1A-(1995) )


    Gruß Dillinger

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson

  • Muss sich da nicht der Heino auf der Zulassungsstelle kümmern?!?

    Der weiß nich wo er die Simson reinstecken soll- entweder kommt dann 45km/ h dabei raus oder Krad ohne Leistungsbeschränkung ( A oder A1 notwendig) Ich glaub daß die 4600 ausgelaufen ist- um den Simsons ein Ende bei der freiw. Zulassung zu bescheren.

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson

  • Ähm, das Fahrerlaubnisrecht findet doch getrennt des Zulassungsrechts Anwendung, oder bin ich jetzt komplett aufm Holzweg?

    Solange die Fahrerlaubnis das hergibt was das Fahrzeug in real darstellt spielt die Klassifizierung vorerst keine Rolle.


    Gibt auch genügend RTs welche als Kraftrad mit leistungsbeschränkung unterwejens sind und dennoch per A1 gefahren werden dürfen. Da spielts dann nur hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer eine Rolle.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Ähm, das Fahrerlaubnisrecht findet doch getrennt des Zulassungsrechts Anwendung, oder bin ich jetzt komplett aufm Holzweg?

    Solange die Fahrerlaubnis das hergibt was das Fahrzeug in real darstellt spielt die Klassifizierung vorerst keine Rolle.


    Gibt auch genügend RTs welche als Kraftrad mit leistungsbeschränkung unterwejens sind und dennoch per A1 gefahren werden dürfen. Da spielts dann nur hinsichtlich der Kraftfahrzeugsteuer eine Rolle.

    Das is ja das Problem: Wenn der SR50 auf 25 0200/ 1200 /2200 geschlüsselt wird, braucht die kleine nen A1 mit ihrem AM wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis. Was ja Quatsch ist. Roller is Bj 86 und von daher Einigungsvertrag rechtens (60km/h) -

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson

  • Dann eben nur mit VKZ und ohne freiwillige Zulassung oder ist diese Option schon von vornherein raus?

    Ausgeschlossen- da a) die kleine dann mit den Versicherung& runterfährt, was später beim KFZ angerechnet wird, und b) Eintragungen einfacher auszuführen & einzutragen sind.

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson

  • Du machst es dir auch schwer, kleinkraftrad mit 45kmh zulassen und in der Ergänzungszeile dann stehen haben "Höchstgeschwindigkeit 60kmh" und fertig.



    Macht euch da nicht noch mehr Ärger als es ohnehin schon gibt..


    LG ronny

  • Wenn der SR50 auf 25 0200/ 1200 /2200 geschlüsselt wird, braucht die kleine nen A1 mit ihrem AM wäre es fahren ohne Fahrerlaubnis

    Sagt wer?

    Fahrerlaubnisrechtlich bleiben die Rahmenbedingungen doch erhalten.

    60 Klamotten, bis 50 kubik - alles gut.


    Wie viele Leute fahren mit ihren B Fleppen täglich irgendwelche ''LKW geschl. Kasten'' (Transporter bis 3,5t) umher?

    Zulassungsrechtlich nen LKW, fahrerlaubnisrechtlich jedoch ein Fahrzeug welches ohne ''LKW Führerschein'' bewegt werden darf.


    Mir dünkt, dass du hier zu kompliziert denkst und eben jene beide Rechtsbereiche nicht trennst.

    Ich kann gut Mitmenschen umgehen

  • Wenn der Leiter der Zulassungsstelle nicht weiß wie er das richtig zu verschlüsseln hat.....und zu mir sagt, ich soll meinen Prüfer fragen, damit er es ändern kann....ich mach nix komplizierter - aber wenn man ein LKR mit AM fährt hat der Fahrer des LKR ein Problem- das wäre meine Tochter ....und die hat mit 16 andere Probleme, als sich mit so nem Scheiß rumzuärgern. Am Schluss bleibt eh alles beim Papa hängen- also fragte ich hier nach, da meine Dekra telef. nicht erreichbar- und Zulassungsstelle bis Montagmorgen geschlossen ist.

    Zitat

    einmal Simson- immer Simson

  • Ich würde sagen, "Nein", oder? Ohne eine vorlegbare BE wird da ja auch nichts freiwillig zugelassen.

  • Auslaufende Schlüsselnummer = Nicht mehr für Neufahrzeuge verwendbar.


    Fahrzeuge, die bereits im Verkehr waren, müssen nie umgeschlüsselt werden. Man denke daran, dass im PKW Bereich fast monatlich Schlüsselnummern auslaufen ...


    Korrekt wäre für Ex-DDR Simsons: 09 4600 Kleinkrad Mokick 60 km/h


    24 0200 Kleinkraftrad 2-Rädrig ist Unfug, da nur bis 45 km/h.

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Ausgeschlossen- da a) die kleine dann mit den Versicherung& runterfährt, was später beim KFZ angerechnet wird, und b) Eintragungen einfacher auszuführen & einzutragen sind.

    Das bieten einige Versicherungen auch bei VKZ an. Z.B. falls man sein Mokick 2 Jahre bei der DEVK versichert hat, dann fängt man als Fahranfänger mit einem zulassungspflichtigen KFZ mit 60% in der Versicherung an. Das mit den Eintragungen stimmt natürlich. Es sein denn, man hat Bauteile mit einer ABE.

  • Ich klink mich mal mit ein, mich hats heute auch erwischt.


    Beim eintragen/umtragen der fahrzeugpapiere wurde meine Simson kurzerhand zum leichtkraftrad da die Nummer garnicht mehr im System zur Auswahl stand.


    Auf Frage warum und wieso wurde nur rumgedruckst und auf die kba betriebserlaubniss verwiesen, dort steht es ja drinn mit kleinkraftrad und 60kmh dank einigungsvertrag. Direkter Wortlaut der Chefin war "die Zulassung ändert nicht die Fahrzeug Art und kann daher auch mit FS B gefahren werden"



    Zukünftige Polizeikontrolle werden daher wohl lustig ausfallen..



    Mfg ronny

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