Naja man kann ja "auf Verlangen" (auf der Wache) dann auch das Original vorweisen. Das ist wieder so eine Schwammige Aussage die man auslegen kann wie man mag.
Wieso Schwammige Aussage ? Du willst scheinbar eine daraus machen.
Wenn einer von der Rennleitung die sehen will hast die originalen an Ort und Stelle vorzulegen, kannste das nicht, folgt in der Regel ein Verwarnungsgeld von 10€ ob du da eine Kopie hast oder nicht.
So wie unter Staat auf Verwarnungsgeld/Bußgeld aus ist, wird das auch meist kassiert.
Schildern warum man die du nicht mit nimmst, kann auch mal als vorsätzliches handeln einen auf die Füße fallen.
Kannste die BE nicht innerhalb der Frist auf der Dienstelle vorlegen, werden 50€ Bußgeld fällig und Fleißpunkt ist auch drin.