MEGU Glücksrad Simson Ersatzteile von ETHS

offizielles DEKRA Dokument - 60km/h Betriebserlaubnis

  • Und laut deutschem Recht erhält man bei jeder Export Simson egal aus welchem Land nur eine 45km/h Zulassung im Fall einer S50 oder S51 wenn wir ausgehen dass diese original ist so wie sie ins Ausland exportiert worden ist.

    Das ist nicht richtig, nach deutschen recht darf ein Kleinkraftrad bis Baujahr 2002 50km/h, ab Baujahr 2002 nur 45km/h.

    Das Baujahr ist dafür entscheiden, nicht der Tag an den in Deutschland eine BE per 21er Abnahme erlangt wird.

    Original so wie sie Exportiert wurde zb. nach Ungarn, diese entsprechen nicht den deutschen Vorschriften und bekommen somit in diesen Zustand normal auch keine BE. Also es muss angepasst werden das es den deutschen Vorschriften entspricht.

    In Ungarn durften die je nach Version maximal 50 oder 40km/h laufen und dürfen nur Solo gefahren werden, daher haben diese auch keine Sozius Fußrasten.


    Die tschechischen, bulgarischen Modelle zb. entsprechen den der DDR Modelle, diese entsprechend quasi vom Werk her den deutschen Vorschriften.


    Die BRD-Modelle, Neckermann Spatz, S51B-4-D hatten eine 40km/h BE, da bis 1986 die Kleinkrafträder nur 40km/h durften, diese bekommt man

    aber auf 50km/h ungeschrieben, die letzten S51B-4-D sind darauf hin auch mit 50km/h BE ausgeliefert wurden.


    Und nach welchem Recht darf jetzt der Prüfer die BE ausstellen? Ja .. dat fracht man sisch immer .. das liegt im ermessen der Prüfers. Und mit seiner Unterschrift haftet er auch für das Gutachten.

    Stell dir mal die Frage woran der Prüfer erkennen soll, das es ein Reimport ist wenn dieses 1 zu 1 einen DDR Modell entspricht.

    Und wenn die Zulassungsstelle das Gutachten auch abstempelt, erst dann ist es erst eine gültige BE, dann ist das halt so.

    Dann hat die Zulassungsstelle, so die Betriebserlaubnis erteilt.

  • du kannst mit den Mitteln die es damals gab ne Export Simson auf seine 60km/h bringen....

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Wenn ich also einen Reimport aus Rumänien oder Bulgarien habe, darf der auch 60kmh fahren bzw. durfte in diesen Ländern auch 60kmh fahren?

    Nein, die darf mangels deutscher BE erst mal gar nicht fahren...........

    Die haben wie alle Mopeds die in Export gingen, keine BE vom KTA erhalten.

    Gut das es hier kein Jawa Forum ist. Da ist die Lage ja noch verzwickter :D

    Bei den Jawa-Moped ?

    Nö, ist im Prinzip das gleiche.

    Die offiziell in die DDR exportiert wurden haben eine KTA-BE erhalten und für diese bekommt man auch eine Zweitschrift der BE vom KBA

  • Das ist nicht richtig, nach deutschen recht darf ein Kleinkraftrad bis Baujahr 2002 50km/h, ab Baujahr 2002 nur 45km/h.

    Das Baujahr ist dafür entscheiden, nicht der Tag an den in Deutschland eine BE per 21er Abnahme erlangt wird.

    Ja da hast du Recht daran habe ich kurz nicht gedacht dass in der BRD es die 50kmh ne Begrenzung gab.


    Wenn jemand ne Ungarn Simson umgebaut hat auf Sozius, Blinker, Hupe etc., dann bei Dekra und Co. ne Einzelbetriebserlaubnis erlangt hat und noch die Zulassung einem das abgestempelt hat. Da bin ich persönlich jetzt nicht neidisch und Pranger die Person an. Manchmal hat man auch das Gefühl dass der ein oder andere sich daran fast schon aufgeilt.

    Anders sieht es da aus wenn jemand ne Simson importiert, KTA Papiere fälscht und dann als echt verkauft. Habe ich heute leider auf Kleinanzeigen wieder gesehen sogar von einem gewerblichen Händler.


    Oder dieser Kleinanzeigenhändler bei mir ums Eck bei Ingolstadt der zwar mittlerweile dazu schreibt dass es Export Simmen sind aber in der Beschreibung eine Anleitung verlinkt wie man KBA Papiere beantragt... wo sich alle einig sind - es kann keine Zweitschrift für ein Fahrzeug geben wenn es für das Fahrzeug nie eine Erstschrift hab.


    Aus der heutigen Sicht ist es echt blöd wie der Einigungsvertrag geschrieben worden ist. Der Interpretationsspielraum ist da leider auch sehr groß. Mich stört der Abschnitt: Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor [...] wenn sie bis 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

    Es steht nichts davon, dass Kleinkrafträder in der DDR zugelassen werden mussten nur das "in den Verkehr bringen". Und in den Verkehr bringen da könnte man doch sogar meinen in den Handelsverkehr nicht Straßenverkehr heißen :wacko:.

  • Wenn jemand ne Ungarn Simson umgebaut hat auf Sozius, Blinker, Hupe etc., dann bei Dekra und Co. ne Einzelbetriebserlaubnis erlangt hat und noch die Zulassung einem das abgestempelt hat. Da bin ich persönlich jetzt nicht neidisch und Pranger die Person an.



    dann mach mal...ich habs geschafft..

    Nun da sich der Vorhang der Nacht von der Bühne hebt kann das Spiel beginnen, das uns vom Drama einer Kultur berichtet

  • Und wieder die selbe Frage.. Mit welchem Land hat die BRD ein Vertrag gemacht?

  • Welches Land hat mit der BRD nen Vertrag gemacht

    Das sollte der psy sich mal fragen. Wenn er drauf kommt weiß er ja wo die Gültigkeit in welcher gebietskörperschaft gründet. Dann weiß er auch wo das erstmalige Inverkehrbringen gemeint ist.



    Mfg ronny

  • Hallo habe meine alte Simson S51(kein Export) wieder schmuck gemacht für meinen Sohn, leider finde ich die Grüne Zulassungsbescheinigung nicht mehr, da mir 25 Wochen zu lang sind um auf eine Zulassung vom KBA zu warten, dies war zumindest die Aussage von dort, habe ich eine Einzelabnahme bei der DEKRA machen lassen gemäß § 21, leider weigert sich die Zulassungsstelle Gotha mir das Ding abzustempeln, dürften sie nicht auf Weisung des Landesverwaltungsamtes dies obliegt nur dem Kraftfahrtbundesamt mir eine Zulassung auszustellen. Was kann ich tun bzw. gibt es noch eine andere Möglichkeit ?

  • dies obliegt nur dem Kraftfahrtbundesamt mir eine Zulassung auszustellen.

    Die Aussage, ist schlicht und einfach Falsch.

    Eine BE zu erteilen auf Grund eins Gutachten nach § 21 ist Aufgabe der Zulassungsstelle und nicht des KBAs.

    Das sieht du sogar wenn du mal das Gutachten anschaust.

    Da steht "Bescheinigung der Zulassungsbehörde nach § 4 Abs. 8 FZV" darunter BE erteilt.


    Selbst das KBA verweist auf eine Einzelabnahmen wenn sie keine Zweitschrift ausstellen können. https://images.app.goo.gl/pUr5XUXweBZJEW1v5


    Wenn die sich erneut weigern, würde ich eine Fachaufsichtsbeschwerde machen.

    Einmal editiert, zuletzt von ckich ()

  • ... leider weigert sich die Zulassungsstelle Gotha mir das Ding abzustempeln, dürften sie nicht auf Weisung des Landesverwaltungsamtes dies obliegt nur dem Kraftfahrtbundesamt mir eine Zulassung auszustellen. ...

    Lass Dir die Weisung mal zeigen ...

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

  • Der Herr von der Zulassungsstelle könnte sich mal mit den Begriffen "Allgemeine Betriebserlaubnis" (erging vom KTA an den Hersteller) und "Nachweis der Betriebserlaubnis" - also das ABE Kärtchen - welches vom Hersteller dem Kunden mit gegeben wurde, beschäftigen..

    Sicherlich sind die Angelegenheit der Allgemeinen Betriebserlaubnis KTA bzw. KBA Sache, das Kärtchen aber Herstellersache, und dass das KBA ein Ersatzkärtchen ausstellen darf, ist eine Kann - Bestimmung ... ;)

    49 ccm. 6,25 PS. 85 km/h. Wer zwei linke Hände hat, sollte die Rechte studieren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!